Häufige Fragen zum Forderungsmanagement
Lizenziertes Inkasso in Österreich und Deutschland – digital, rechtssicher, ohne Abzug von Ihrer Hauptforderung.
Grundlagen
incaseof.law ist eine digitale Plattform für lizenziertes Forderungsmanagement. Als in Österreich (§ 118 GewO, GISA 32140156) und Deutschland (Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, BfJ-Az. 2024 0000 8388) zugelassenes Inkassoinstitut setzen wir offene Forderungen durch – von der ersten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über das gerichtliche Verfahren bis zur Exekution in Österreich bzw. Zwangsvollstreckung in Deutschland. Dahinter steht ein Versprechen aus drei Werten: Recht (gesicherte rechtliche Grundlage in beiden Ländern), Geld (100 % der Hauptforderung bleiben beim Gläubiger) und Ruhe (vollständige Entlastung vom Mahnwesen).
Klassische Inkassobüros arbeiten häufig aktenbasiert, mit Medienbrüchen zwischen außergerichtlicher Betreibung und Gericht und mit Vergütungsmodellen, die einen Anteil der Forderung einbehalten. incaseof.law kombiniert eine faire Kostenstruktur ohne Erfolgsprovision und ohne Abzug von der Hauptforderung, eine durchgängig digitale Fallbearbeitung mit transparenter Statusverfolgung im Portal und die direkte Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV), über die gerichtliche Schritte ohne Systemwechsel eingeleitet werden. So verbinden sich die Geschwindigkeit einer Softwarelösung und die Rechtssicherheit eines regulierten Instituts.
Nein, und das ist bewusst so. incaseof.law automatisiert dort, wo Automatisierung Tempo und Präzision bringt: Priorisierung, Fristen, Mahnläufe und die ERV-Einbringung. Die rechtlich relevanten Entscheidungen trifft jedoch ein Mensch. Reine KI-Modelle optimieren primär auf Rückführungsquoten und Ansprachekanäle; die juristische Bewertung – Berechtigung der Forderung, Verjährung, Einwendungen und Eskalationsstrategie – bleibt bei incaseof.law in der Verantwortung qualifizierter Bearbeiter. Automatisierung mit juristischer Aufsicht statt Algorithmus ohne Kontrolle: Das ist der Unterschied, der im Bestreitungsfall zählt.
Kosten & Vergütung
Für Gläubiger fällt keine Erfolgsprovision an, und es wird kein Anteil der Hauptforderung einbehalten. Die durch den Verzug entstandenen Kosten trägt grundsätzlich der säumige Schuldner. Was der Kunde schuldet, gehört nach erfolgreichem Einzug vollständig auf das Konto des Gläubigers: Ihr Geld gehört auf Ihr Konto.
Viele etablierte Anbieter – klassische Institute wie auch neuere KI-Plattformen – finanzieren sich über eine Provision auf die realisierte Forderung. Von jedem eingetriebenen Euro bleibt dann ein Teil beim Dienstleister. Bei incaseof.law nicht: Die Leistung wird aus den vom Schuldner zu tragenden Verzugszinsen und Inkassokosten gedeckt, sodass die Hauptforderung den Gläubiger abzugsfrei erreicht. Je kleiner die Forderung, desto deutlicher wirkt dieser Unterschied.
In Österreich sind Inkassokosten ein materieller Schadenersatzanspruch nach § 1333 Abs. 2 ABGB: Der Schuldner ersetzt die notwendigen und zweckentsprechenden Betreibungskosten, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Höchstsätze regelt die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen (BGBl. Nr. 141/1996 idgF). In Deutschland richtet sich der Ersatz nach den §§ 286, 288 BGB in Verbindung mit dem RVG. incaseof.law verrechnet ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Ja, aber nicht zulasten des Gläubigers. Bei vollständiger Zahlung werden die Leistungen über die vom Schuldner zu tragenden Verzugszinsen und Inkassokosten abgedeckt. Die Hauptforderung erreicht den Gläubiger abzugsfrei. incaseof.law finanziert sich aus dem Verzug, nicht aus dem Umsatz des Gläubigers.
Voraussetzungen & Ablauf
Eine Forderung kann übergeben werden, sobald sie dokumentiert, fällig und dem Grunde nach unbestritten ist – etwa durch eine offene Rechnung. Vorherige Mahnungen sind hilfreich, aber keine Voraussetzung. Für die gerichtliche Geltendmachung ist zusätzlich relevant, dass die Forderung bezifferbar und der Schuldner eindeutig identifizierbar ist.
Sinnvoll ist es immer dann, wenn Liquidität gesichert und das eigene Team vom Mahnwesen entlastet werden soll. Besonders lohnt es sich bei wiederkehrenden Zahlungsausfällen und bei kleineren Forderungen, die sich sonst kaum wirtschaftlich durchsetzen lassen, ohne dass die Kundenbeziehung leidet.
Der Gläubiger lädt die offene Forderung hoch, den Rest übernimmt incaseof.law. Die Plattform priorisiert, mahnt und eskaliert automatisiert, aber unter menschlicher Kontrolle: zunächst außergerichtlich und, wenn nötig, gerichtlich – in Österreich über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV), in Deutschland über den elektronischen Rechtsverkehr der Mahngerichte. Der Status jeder Forderung ist jederzeit transparent im Portal einsehbar.
Das wird fallabhängig entschieden. Junge, unbestrittene oder kleinere Forderungen gehen meist zuerst den außergerichtlichen Weg, der die Kundenbeziehung schont. Bestrittene oder ältere Fälle werden bei Bedarf direkt ins gerichtliche Verfahren eskaliert – in Deutschland über die automatisierte Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, in Österreich über die Mahnklage und den Exekutionsantrag im ERV.
Die Dauer hängt vom Zahlungsverhalten des Schuldners ab. Reagiert er auf die außergerichtliche Aufforderung, ist die Sache oft binnen weniger Wochen erledigt. Bleibt eine Reaktion aus, folgt die gerichtliche Eskalation. Durch die direkte ERV-Anbindung werden Medienbrüche und Wartezeiten vermieden, die klassische, aktenbasierte Abläufe verzögern.
Technik & Integration
Ja. incaseof.law bietet eine vollautomatisierte Anbindung, über die Forderungen direkt aus der Buchhaltung oder dem ERP übergeben werden. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt. Anbindungen an gängige Buchhaltungs- und ERP-Systeme sind über etablierte Integrationswege möglich.
Nein. incaseof.law ist eine reine Web-Plattform. Erforderlich sind lediglich ein Browser und die Zugangsdaten. Für höhere Fallvolumina steht zusätzlich die API- bzw. Konnektor-Anbindung an das bestehende System zur Verfügung.
Datenschutz & Recht
Ja. incaseof.law verarbeitet Daten vollständig DSGVO-konform und richtet seine Systeme an anerkannten Sicherheitsstandards (ISO 27001) aus. Die Daten werden in EU-Rechenzentren gespeichert und durchgängig verschlüsselt übertragen. Details regelt die Datenschutzerklärung.
Ja. Die Durchsetzung einer offenen, berechtigten Forderung ist ein berechtigtes Interesse des Unternehmens im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und deckt die Übermittlung der erforderlichen Schuldnerdaten rechtlich. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck des Forderungseinzugs verarbeitet.
Für die Forderungsbeitreibung agiert incaseof.law grundsätzlich als eigenständig Verantwortlicher, da die Rechtsdienstleistung in eigenem pflichtgebundenem Ermessen erbracht wird. Soweit reine Auftragsverarbeitung geleistet wird, liegt dem ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO zugrunde. Die genaue Rollenverteilung ergibt sich aus AGB und AVV.
Verantwortungsvoll. incaseof.law setzt auf sachlichen, digitalen und telefonischen Dialog statt auf Druck – ohne Außendienst und ohne Hausbesuche. In nachweislichen Notlagen werden Ratenzahlung, Stundung oder in begründeten Fällen ein Verzicht auf Verzugszinsen angeboten. Ein faires Verfahren schützt nicht nur den Schuldner, sondern auch die Reputation des Gläubigers und führt erfahrungsgemäß schneller zur Zahlung: Ruhe für beide Seiten.
Als in beiden Ländern zugelassenes Institut betreibt incaseof.law Forderungen diesseits und jenseits der Grenze aus einer Hand. Für österreichische Gläubiger mit deutschen Schuldnern wird in Deutschland die automatisierte Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden genutzt; umgekehrt greift in Österreich die Mahnklage mit anschließendem Exekutionsantrag im ERV. Die jeweils anwendbaren Kosten- und Zinsregelungen werden länderspezifisch berücksichtigt. Diese doppelte Zulassung unterscheidet incaseof.law von rein national registrierten Anbietern.
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