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Staatlich geprüftes Inkassoinstitut § 118 GewO 1994 · GISA 32140156
Lizenziert in AT und DE · OGH-bestätigt

Inkasso Glossar: Begriffe einfach erklärt.

Von Abschreibung bis Zession: Dieses Glossar von incaseof.law erklärt die wichtigsten Begriffe rund um offene Forderungen, Verzug und Durchsetzung in Österreich. Kurz, verständlich und in der Sprache von Unternehmern.

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Kurz erklärt

Was finden Sie im Inkasso-Glossar?

Das Glossar richtet sich an Unternehmen, die eine offene Rechnung durchsetzen wollen, nicht an Juristen. Jeder Eintrag beginnt mit der Definition in einem Satz, danach folgt die österreichische Besonderheit. Begriffe mit einer eigenen Seite sind im Text verlinkt, etwa Inkassokosten, Mahnklage und Verzugszinsen berechnen. Wenn Sie eine Rechnung übergeben möchten, führt Inkasso beauftragen zum Formular.

Das Inkasso-Glossar von incaseof.law erklärt 62 Fachbegriffe aus dem Forderungseinzug in einfacher Sprache: von Fälligkeit und Verzugszinsen über Mahnklage und Exekution bis zur Zession. Jeder Eintrag beginnt mit der Definition in einem Satz. Herausgeber ist incaseof.law, ein in Österreich und Deutschland lizenziertes Inkassoinstitut. Stand 2026.

62 Begriffe im Glossar, Stand August 2026. Herausgeber: incaseof.law GmbH, lizenziertes Inkassoinstitut in Österreich und Deutschland.

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Glossar

Die Sprache rund um offene Forderungen.

Jeder Eintrag beginnt mit der Definition in einem Satz. Wo es für Österreich eine besondere Regel gibt, steht sie dabei.

Ablaufhemmung

Die Ablaufhemmung ist die vorübergehende Unterbrechung der Verjährung, solange bestimmte gesetzliche oder vertragliche Hemmungsgründe vorliegen. Die Verjährungsfrist läuft in dieser Zeit nicht weiter, sodass eine Forderung trotz Zeitablauf durchsetzbar bleibt.

Abschreibung

Die Abschreibung ist die buchhalterische Wertberichtigung einer Forderung, die voraussichtlich nicht mehr einbringlich ist. Sie bildet den wahrscheinlichen Ausfall im Rechnungswesen ab. Der Anspruch gegen den Schuldner erlischt dadurch nicht: Eine abgeschriebene Forderung bleibt durchsetzbar, solange sie nicht verjährt ist.

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen beim Abschluss eines Vertrages stellt. Im Umgang mit offenen Rechnungen sind sie besonders relevant, weil dort Zahlungsziele, Fälligkeiten und vertragliche Verzugszinsen wirksam vereinbart werden können.

Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeitung bezeichnet die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag eines Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter handelt ausschließlich nach Weisung und nutzt die Daten nicht für eigene Zwecke. Grundlage ist eine schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Weisungsgebundenheit: Der Auftragsverarbeiter handelt ausschließlich nach den Weisungen des Verantwortlichen.
  • Keine eigenen Zwecke: Die Daten werden nicht für Zwecke des Dienstleisters genutzt.
  • Schriftform: Erforderlich ist eine schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
  • Verantwortlichkeit: Die Verantwortung für die Datenverarbeitung bleibt beim Auftraggeber.

Außergerichtliches Inkasso

Außergerichtliches Inkasso ist der Einzug offener Forderungen ohne Einschaltung eines Gerichts, meist über Zahlungsaufforderungen und Mahnungen an den Schuldner. Der überwiegende Teil der Fälle wird auf diesem Weg erledigt, weil er schneller und günstiger ist als ein Gerichtsverfahren. Wie der Ablauf bei incaseof.law aussieht, zeigt die Seite so funktioniert Inkasso.

B2B (Business-to-Business)

B2B bezeichnet Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Unternehmen, im Unterschied zu Geschäften zwischen Unternehmen und Endkonsumenten (B2C). Die Unterscheidung ist beim Einzug offener Rechnungen wichtig, weil für Verzugszinsen und Konsumentenschutz je nach Konstellation unterschiedliche Regeln gelten.

Bedingter Zahlungsbefehl

Der bedingte Zahlungsbefehl ist der gerichtliche Zahlungsbefehl als Ergebnis einer Mahnklage. Mit ihm wird der beklagten Partei aufgetragen, binnen 14 Tagen die Forderung samt Zinsen zu bezahlen oder binnen vier Wochen Einspruch zu erheben. Erst ein rechtzeitiger Einspruch setzt ihn außer Kraft.

Bonitätsprüfung

Die Bonitätsprüfung ist die Überprüfung der Kreditwürdigkeit eines Schuldners, meist durch Einholung von Wirtschaftsinformationen. Sie dient unter anderem der Abschätzung des Prozesskostenrisikos, also der Frage, ob ein gerichtliches Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist.

Dokumenten-KI

Dokumenten-KI bezeichnet künstliche Intelligenz zur automatisierten Erkennung und Verarbeitung von Dokumentinhalten wie Rechnungen und Verträgen. Beim Einzug offener Forderungen liest sie Rechnungsdaten aus und ordnet sie einem Fall zu, ohne dass jemand sie abtippen muss.

Dubioseninkasso

Dubioseninkasso ist der Einzug von Forderungen, die als zweifelhaft oder gefährdet eingestuft werden, weil sie schwer oder gar nicht zu realisieren sind. Häufig handelt es sich um ältere Forderungen, die im Rechnungswesen bereits wertberichtigt wurden.

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist das System, über das Eingaben wie Klagen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel und Forderungsanmeldungen samt Beilagen elektronisch und gesichert an österreichische Gerichte und Staatsanwaltschaften übermittelt und von dort empfangen werden.

Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur grenzüberschreitenden Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, ausgenommen Dänemark. In Österreich ist dafür ausschließlich das Bezirksgericht für Handelssachen Wien zuständig.

Exekution

Die Exekution ist die rechtliche Durchsetzung einer titulierten Forderung mit staatlicher Zwangsgewalt, beispielsweise durch Pfändung von Bankkonten oder Einkommen. Sie setzt einen Vollstreckungstitel voraus und ist damit die letzte Stufe, wenn ein Schuldner trotz rechtskräftiger Entscheidung nicht zahlt. Die Stufen davor beschreibt der Ablauf des Forderungseinzugs.

Exekutionsantrag

Der Exekutionsantrag ist der Antrag beim Gericht auf Durchführung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme, etwa als Forderungs-, Fahrnis- oder Immobiliarexekution. Exekutionsanträge sind unabhängig von der Höhe der geltend gemachten Forderung nicht anwaltspflichtig.

Fälligkeit

Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem eine Forderung rechtlich durchsetzbar wird und der Schuldner zur Leistung verpflichtet ist. Sie kann im Vertrag festgelegt sein, etwa mit der Formulierung zahlbar binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Fehlt eine Vereinbarung, gilt die gesetzliche Regelung des ABGB. Ab Fälligkeit darf der Gläubiger die Erfüllung verlangen; leistet der Schuldner dann nicht, tritt Verzug ein.

  • Beispiel: Ein Kunde erhält die Rechnung am 1. Jänner mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen. Die Forderung ist am 31. Jänner fällig.
  • Ab diesem Zeitpunkt kann der Gläubiger die Zahlung verlangen und bei Nichtzahlung weitere Schritte einleiten.
  • Inkassoinstitute übernehmen ausschließlich fällige und unbestrittene Forderungen zum Einzug.

Fallerstellung

Die Fallerstellung ist die Eröffnung eines Inkassofalls samt Erfassung aller relevanten Daten und Dokumente. Dazu gehören Rechnung, Forderungshöhe, Fälligkeit und die Daten des Schuldners. Bei incaseof.law geschieht das online, danach übernimmt das Institut den Einzug. Der Einstieg dafür ist Inkasso beauftragen.

Forderung

Eine Forderung ist der Rechtsanspruch des Gläubigers gegenüber dem Schuldner auf Erfüllung einer Leistung, meist in Form einer Geldzahlung. Sie entsteht aus einem Vertrag oder aus dem Gesetz und ist ab ihrer Fälligkeit durchsetzbar.

Forderungsausgleich

Der Forderungsausgleich ist die Zahlung des geschuldeten Betrags durch den Schuldner, wodurch die Forderung als erfüllt gilt. Erst mit dem vollständigen Ausgleich einschließlich Zinsen und angefallener Kosten ist ein Fall abgeschlossen.

Forderungsschreiben

Ein Forderungsschreiben ist eine schriftliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner, die die offene Forderung detailliert darlegt. Es benennt Hauptforderung, Verzugszinsen und angefallene Kosten und setzt eine konkrete Zahlungsfrist.

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist der Weg, auf dem ein Gläubiger eine unbestrittene Forderung gerichtlich durchsetzen kann, typischerweise in Form einer Mahnklage. Es kommt zum Einsatz, wenn der außergerichtliche Einzug nicht zur Zahlung geführt hat. Wie incaseof.law den Zahlungsbefehl beantragt, steht auf der Seite Mahnklage: Zahlungsbefehl beantragen.

Gerichtsgebühren

Gerichtsgebühren sind die Gebühren für die Inanspruchnahme gerichtlicher Dienstleistungen, in Österreich geregelt im Gerichtsgebührengesetz (GGG). Ihre Höhe richtet sich nach dem Streitwert, also nach der Höhe der Hauptforderung.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Ort, an dem ein Gerichtsverfahren verhandelt wird. Er kann vertraglich bestimmt werden oder sich nach den gesetzlichen Vorschriften richten; im Geschäftsverkehr wird er häufig in den AGB festgelegt.

Gläubiger

Der Gläubiger ist die Person oder das Unternehmen, die eine Forderung gegenüber einem Schuldner hat und deren Erfüllung verlangen kann. Beim Inkasso ist der Gläubiger der Auftraggeber: Er übergibt die offene Forderung zum Einzug, der Anspruch bleibt seiner. Unternehmen können ihre Forderung direkt an incaseof.law übergeben.

Haftung

Haftung ist die juristische Verantwortlichkeit für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Inkassodienstleistungen entstehen können. Sie regelt, wer für Fehler im Einzugsverfahren einzustehen hat.

Inkasso

Inkasso ist die Dienstleistung zur Einziehung offener Forderungen im Auftrag eines Gläubigers. Der Einzug erfolgt zunächst außergerichtlich über Zahlungsaufforderungen und, wenn nötig, im gerichtlichen Weg. In Österreich ist Inkasso ein konzessioniertes Gewerbe; incaseof.law ist als Inkassoinstitut in Österreich und Deutschland lizenziert. Den Ablauf zeigt so funktioniert Inkasso.

Inkassobüro

Ein Inkassobüro ist ein Unternehmen, das auf den Einzug überfälliger Forderungen spezialisiert ist. Beauftragt wird es meist dann, wenn das betriebsinterne Mahnwesen ohne den gewünschten Erfolg geblieben ist. Inkassoinstitute wie incaseof.law übernehmen ausschließlich unbestrittene Forderungen zum Einzug. Wie ein Inkassobüro in Wien arbeitet, zeigt die Seite Inkasso in Wien.

Inkassokosten

Inkassokosten sind die Gebühren, die für die Inanspruchnahme von Inkassodienstleistungen anfallen und in vielen Fällen vom säumigen Schuldner zu tragen sind. In Österreich sind die Höchstsätze durch Verordnung geregelt. Was das konkret bedeutet, steht auf der Seite zu den Inkassokosten.

Inkassozession

Die Inkassozession ist die Übertragung der Forderungseinziehung an ein Inkassobüro, wobei die Forderung im Eigentum des Gläubigers bleibt und treuhändig verwaltet wird. Der Gläubiger verkauft seine Forderung dabei nicht, er lässt sie nur einziehen.

Insolvenzvertretung

Die Insolvenzvertretung ist die rechtliche Vertretung und Betreuung eines Gläubigers bei der Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen in einem Insolvenzverfahren. Sie stellt sicher, dass Forderungen fristgerecht angemeldet werden.

Klage

Die Klage ist das juristische Verfahren, mit dem die Erfüllung einer Forderung gerichtlich erreicht werden soll. Sie kommt in Betracht, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet oder trotz Zahlungsaufforderung nicht leistet. Bei reinen Geldforderungen ist die Mahnklage die übliche Form, bei offenen Mietzinsen kommt die Räumungsklage dazu.

Kontokorrent

Kontokorrent ist ein Abrechnungssystem, bei dem gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten fortlaufend miteinander verrechnet werden. Geschuldet wird zum Abrechnungsstichtag nur der verbleibende Saldo.

Kostenersatz

Kostenersatz ist die Erstattung jener Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Inkassodienstleistungen entstanden sind. Bei berechtigtem Verzug trägt sie in der Regel der säumige Schuldner. Wie sich das auf die Auszahlung auswirkt, zeigen die Inkassokosten im Detail.

Liquidität

Liquidität ist die finanzielle Beweglichkeit eines Unternehmens, kurzfristige Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen. Offene Forderungen binden Kapital und schmälern damit unmittelbar die Liquidität.

Liquiditätsmanagement

Liquiditätsmanagement ist die strategische Planung und Steuerung der Zahlungsströme eines Unternehmens zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Ein geordneter Umgang mit offenen Rechnungen ist dabei einer der wirksamsten Hebel, wie das Forderungsmanagement für Unternehmen zeigt.

Mahnklage

Die Mahnklage ist die gerichtliche Klage zur Durchsetzung einer offenen Forderung. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro kann der Kläger sie selbst beim zuständigen Bezirksgericht einbringen. Über 5.000 Euro besteht Anwaltspflicht. Den Ablauf und die Kosten in Österreich zeigt die Seite zur Mahnklage.

Mahnung

Eine Mahnung ist die Aufforderung an den Schuldner, eine fällige Zahlung zu leisten. Im österreichischen Recht ist sie grundsätzlich nicht erforderlich, um Verzug auszulösen: Der Schuldner gerät bei Fälligkeit und Nichtleistung automatisch in Verzug. Etwas anderes gilt, wenn eine Mahnung vertraglich vereinbart wurde oder das Gesetz sie vorsieht. Eine Vorlage liefert der Mahnung-Generator.

  • Formvorschriften für innerbetriebliche Mahnungen, etwa eingeschriebener Versand, bestehen nicht.
  • Eine Mahnung ist nötig, wenn der Fälligkeitszeitpunkt weder durch Gesetz noch durch Vereinbarung bestimmbar ist.
  • In Konsumentenschutzgesetz, Verbraucherkreditgesetz und Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz können abweichende Regeln gelten.
  • Tritt Verzug ein, kann der Gläubiger Verzugszinsen und Ersatz der Verzugskosten verlangen.

Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren nach der Zivilprozessordnung zur schnellen und kostengünstigen Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen bis 75.000 Euro. Das Gericht erlässt auf Basis einer Mahnklage ohne Verhandlung und ohne Vernehmung der beklagten Partei einen bedingten Zahlungsbefehl.

  • Zahlungsbefehl: Die beklagte Partei wird aufgefordert, binnen 14 Tagen zu zahlen oder binnen vier Wochen Einspruch zu erheben.
  • Einspruch: Nur ein rechtzeitiger Einspruch setzt den Zahlungsbefehl außer Kraft; das Gericht lädt dann zur mündlichen Verhandlung.
  • Ohne Einspruch wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und kann im Weg der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
  • Kostenentscheidung: Soll allein die Kostenentscheidung bekämpft werden, ist dagegen ein Rekurs einzubringen.
  • Abschluss: Zahlt die beklagte Partei den Betrag samt Kosten fristgerecht, ist das Verfahren beendet.

OCR (Optical Character Recognition)

OCR ist eine Technologie zur automatisierten Texterkennung und Textverarbeitung, etwa aus eingescannten Rechnungen und Dokumenten. Sie wandelt Bilddateien in maschinenlesbaren Text um und ist die Grundlage für die automatische Anlage eines Falls.

Order-to-Cash Prozess

Der Order-to-Cash Prozess umfasst alle Schritte von der Aufnahme einer Bestellung über die Fakturierung bis zur finalen Zahlung. Der Umgang mit offenen Rechnungen ist sein letzter Abschnitt und entscheidet darüber, ob aus einem Auftrag tatsächlich Geld wird.

Pfändung

Die Pfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, bei der Vermögen des Schuldners gerichtlich erfasst wird, um offene Forderungen zu begleichen. Erfasst werden können unter anderem Bankguthaben, Einkommen und bewegliche Sachen.

Prozesskosten

Prozesskosten sind die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die im Rahmen eines Verfahrens zur Forderungsdurchsetzung anfallen. Dazu zählen Gerichtsgebühren und Vertretungskosten. Welche Kosten beim außergerichtlichen Einzug entstehen, steht bei den Inkassokosten.

Ratenzahlungsvereinbarung

Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist die vertragliche Übereinkunft zwischen Gläubiger und Schuldner, eine fällige Geldforderung in mehreren Teilbeträgen zu begleichen. Sie erleichtert dem Schuldner die Zahlung und sichert dem Gläubiger regelmäßige Eingänge statt eines Ausfalls.

  • Gesamtschuld: Gesamtbetrag der Forderung inklusive Hauptforderung, Zinsen und Kosten.
  • Ratenhöhe, Zahlungsintervalle und Laufzeit: Höhe der Teilbeträge, Abstände und Gesamtdauer.
  • Terminsverlust: Gerät der Schuldner mit einer Rate in Verzug, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
  • Beispiel: 5.000 Euro werden in zehn monatlichen Raten zu 500 Euro beglichen, die erste Rate ist am Ersten des Folgemonats fällig.

Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt ist ein juristischer Bevollmächtigter, der im Namen eines Gläubigers rechtliche Maßnahmen zur Forderungsdurchsetzung ergreifen kann. Im gerichtlichen Verfahren besteht ab einem Streitwert von 5.000 Euro Anwaltspflicht.

Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)

Das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) regelt die Vergütung anwaltlicher Leistungen in Österreich und ist ein zentrales Instrument für Kostenkalkulation und Kostenkontrolle. Werden Anwälte in ein Verfahren zur Forderungsdurchsetzung einbezogen, macht das RATG die entstehenden Kosten transparent und nachvollziehbar.

REST API

Eine REST API (Representational State Transfer Application Programming Interface) ist eine Programmierschnittstelle, die den strukturierten Datentransfer und die Integration von Softwarekomponenten erleichtert. Sie übergibt offene Rechnungen automatisch aus dem Buchhaltungssystem, ohne manuelle Erfassung.

Restlaufzeit

Die Restlaufzeit ist der Zeitraum bis zur vollständigen Erfüllung einer Forderung oder eines Vertrages. Bei einer Ratenzahlung beschreibt sie die verbleibende Dauer bis zur letzten Rate.

SaaS (Software as a Service)

SaaS bezeichnet ein Modell, bei dem Software und IT-Infrastruktur bei einem externen Dienstleister laufen und vom Kunden als Dienstleistung über den Webbrowser genutzt werden. Abgerechnet wird meist im Abonnement je Zeitraum. Eine lokale Installation entfällt, Betrieb und Wartung übernimmt der Anbieter.

Schuldner

Der Schuldner ist die Person oder das Unternehmen, die einem Gläubiger eine Leistung oder Geldzahlung schuldet. Bleibt die Zahlung nach Fälligkeit aus, gerät der Schuldner in Verzug. Wer selbst ein Schreiben von incaseof.law erhalten hat, findet Zahlungs- und Kontaktwege unter Informationen für Schuldner.

Single-Sign-On (SSO)

Single-Sign-On (SSO) ist ein Authentifizierungsverfahren, mit dem sich Nutzer einmal anmelden und danach auf mehrere Systeme und Anwendungen zugreifen können. In Unternehmen senkt es den Verwaltungsaufwand und erhöht die Sicherheit.

Streitwert

Der Streitwert ist der monetäre Wert, der dem Gegenstand eines Rechtsstreits zugrunde liegt. Er bestimmt die Zuständigkeit des Gerichts und ist maßgebend für Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Beim Einzug offener Forderungen ist der Streitwert der Betrag der Hauptforderung; Zinsen und Inkassokosten bleiben unberücksichtigt und erhöhen ihn nicht.

Subscription Fee

Eine Subscription Fee ist die regelmäßig anfallende Gebühr für die Nutzung eines Abomodells. Je nach Modell fällt sie monatlich oder jährlich an.

Terminsverlust

Terminsverlust bedeutet, dass der gesamte offene Restbetrag sofort fällig wird, wenn der Schuldner mit einer vereinbarten Rate in Verzug gerät. Die Klausel ist Bestandteil der meisten Ratenzahlungsvereinbarungen.

Titulierte Forderung

Eine titulierte Forderung ist eine Forderung, die aufgrund eines gerichtlichen Urteils, Beschlusses oder eines vollstreckbaren Zahlungsbefehls rechtskräftig festgestellt und durchsetzbar ist. Erst mit einem solchen Titel ist die Exekution möglich.

Übermittlungsstelle

Eine Übermittlungsstelle ist die Institution, die als Vermittler zwischen Gerichten und anderen öffentlichen Stellen bei der elektronischen Einreichung von Dokumenten fungiert. Sie ist Teil der Infrastruktur des Elektronischen Rechtsverkehrs.

Verjährung

Verjährung bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Forderung nicht mehr gerichtlich durchsetzbar ist. Die Forderung erlischt nicht, der Schuldner kann die Zahlung aber verweigern. Je früher eine offene Rechnung übergeben wird, desto geringer ist das Risiko, dass sie verjährt.

Vertragliche Verzugszinsen

Vertragliche Verzugszinsen sind Zinsen, die im Rahmen eines Vertrags individuell vereinbart werden und bei verspäteter Zahlung zusätzlich zur Hauptforderung anfallen. Sie liegen häufig über den gesetzlichen Verzugszinsen und müssen ausdrücklich im Vertrag oder in wirksam vereinbarten AGB festgelegt sein. Den Betrag für einen konkreten Zeitraum können Sie mit dem Rechner Verzugszinsen berechnen.

Verzugszinsen

Verzugszinsen sind Zinsen, die ein Schuldner bei verspäteter Zahlung zusätzlich zur Hauptforderung leisten muss. In Österreich betragen die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmern und Konsumenten 4 % pro Jahr. Zwischen Unternehmern sind es 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, den die Österreichische Nationalbank veröffentlicht. Berechnen lässt sich der Betrag mit dem Verzugszinsen-Rechner.

Volle Werthaltigkeit

Volle Werthaltigkeit beschreibt die vollständige und rechtzeitige Erfüllung einer Forderung ohne Abstriche. Der Gläubiger erhält den gesamten geschuldeten Betrag.

Vollstreckungstitel

Ein Vollstreckungstitel ist ein gerichtlicher Zahlungsbefehl, der wegen Nichteinhaltung der Zahlungs- oder Einspruchsfristen für vollstreckbar erklärt wurde. Er ist die Voraussetzung dafür, dass eine Forderung im Weg der Exekution durchgesetzt werden kann.

Zahlungsaufforderung

Eine Zahlungsaufforderung ist die schriftliche Aufforderung an den Schuldner, eine fällige Forderung innerhalb einer gesetzten Frist zu begleichen. Sie ist das zentrale Instrument des außergerichtlichen Inkassos und benennt Hauptforderung, Verzugszinsen und angefallene Kosten. Was zu tun ist, wenn sie folgenlos bleibt, steht unter Kunde zahlt nicht.

Zession

Die Zession ist die Übertragung einer Forderung auf einen neuen Gläubiger. Dazu ist üblicherweise ein Vertrag zwischen dem bisherigen Inhaber (Zedent) und dem Erwerber (Zessionar) nötig.

Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung einer titulierten Forderung mit staatlicher Hilfe; in Österreich wird sie als Exekution bezeichnet. Sie greift, wenn ein Schuldner trotz rechtskräftigem Titel nicht zahlt.

Dieses Glossar von incaseof.law erklärt gebräuchliche Begriffe rund um offene Forderungen in Österreich. Es ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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