Kostentransparenz

Inkassokosten, und was für Sie übrig bleibt

Die durch den Verzug entstandenen Kosten trägt der säumige Schuldner, nicht Sie. Bei incaseof.law gehören 100% der Hauptforderung auf Ihr Konto. Der Rechner zeigt es in Sekunden.

4,9 von 5

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Inkassokosten-Rechner

Sie erhalten

100% der Hauptforderung

1 000

Die Kosten trägt der Schuldner

Forderungsrechner

Der Inkasso Forderungsrechner: So viel bleibt bei Ihnen

Geschäftstyp
Vergleich
Traditionell

Kosten

Material, Mitgliedschaften, Inkasso, Evidenzhaltung

€ 47.340
trägt der Schuldner

Rückholquote

Anteil der erfolgreich eingeholten Forderungen

62 %
88 %

Mehr zurückgeholt

+€ 78.000

Zeit gespart

Interne Arbeitszeit pro Jahr

60 Std.
4 Std.

Einzugszeit

Durchschnittliche Dauer bis Zahlung

41 Tage
21 Tage

Netto mehr Umsatz / Jahr

€ 135.660
€ 268.620

Gesamter finanzieller Vorteil

+132 960

Liquiditäts-Boost

268 620

Netto für Sie, jedes Jahr.

Zeit-Gewinn

7Arbeitstage/Jahr

Unsere intelligente Automatisierung übernimmt den gesamten Prozess – Sie sparen sich interne Ressourcen.

Vorher

60 Std.

Nachher

4 Std.

Kompensations-Faktor

25x

Eine nicht zurückgeholte Forderung frisst den Gewinn aus 25 erfolgreichen Aufträgen.

Der Rechner

So lesen Sie Ihr Rechner-Ergebnis

Sie geben die Höhe Ihrer offenen Forderung ein und sehen sofort: 100% der Hauptforderung gehören Ihnen, die Verzugskosten trägt der Schuldner. Den Rechner gibt es für Österreich und Deutschland.

100%
Forderung 1.000 Euro, Sie erhalten 1.000 Euro. Die Kosten des Einzugs trägt der säumige Schuldner.
100% der Hauptforderung für Sie

Was Ihr Kunde Ihnen schuldet, gehört nach erfolgreichem Einzug vollständig auf Ihr Konto. Kein Provisionsabzug.

Die Verzugskosten trägt der Schuldner

Die durch den Verzug entstandenen Inkassokosten trägt grundsätzlich der säumige Schuldner, nicht Sie als Gläubiger.

Österreich und Deutschland

Die Kostenlogik gilt für beide Märkte, als lizenziertes Inkassoinstitut in AT und DE.

Die kurze Antwort

Was kostet Inkasso?

Inkassokosten sind die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten für den Einzug einer offenen Forderung. Diese Kosten trägt grundsätzlich der säumige Schuldner, nicht der Gläubiger. Bei incaseof.law bleibt die Hauptforderung zu 100% bei Ihnen: Sie reichen die Forderung online ein, das Einziehen übernehmen wir als lizenziertes Inkassoinstitut, und Sie erhalten 100% der Forderung auf Ihr Konto.

Zufriedene Kundin von incaseof.law

Höhe und Gebührentabelle

Wie hoch sind Inkassokosten?

Die Höhe der Inkassokosten richtet sich nach der Höhe der offenen Forderung und dem Aufwand des Einzugs. Maßgeblich sind die durch den Zahlungsverzug entstandenen Verzugskosten. Entscheidend für Sie: Diese Kosten trägt der säumige Schuldner, nicht Sie als Gläubiger. Bei incaseof.law bleibt Ihre Hauptforderung deshalb zu 100% bei Ihnen, unabhängig davon, wie hoch die Inkassokosten ausfallen.

Viele Gläubiger suchen nach einer Inkassokosten-Tabelle oder Gebührentabelle, um abzuschätzen, was auf sie zukommt. Der wichtigere Blickwinkel für Sie als Auftraggeber ist ein anderer: Wer die Kosten am Ende trägt. Solange die Forderung berechtigt ist und der Schuldner in Verzug, sind die Verzugskosten seine Angelegenheit, nicht Ihre. Für Ihre Kalkulation zählt deshalb nur eine Zahl, und die bleibt konstant.

Was die Gebührenhöhe bestimmt

Die Inkassokosten steigen mit der Höhe der Forderung und dem Aufwand des Einzugs, etwa wenn neben der außergerichtlichen Aufforderung ein gerichtlicher Schritt nötig wird. Wer die Tabelle für sich sucht, fragt eigentlich: Was bleibt mir? Bei incaseof.law bleibt Ihnen die volle Hauptforderung.

Ihre Zahl bleibt konstant: 100%

Egal welche Gebührenhöhe sich aus Forderung und Aufwand ergibt, Ihr Anteil verändert sich nicht. Sie erhalten 100% der Hauptforderung. Statt eine Gebührentabelle zu studieren, sehen Sie im Rechner in Sekunden, was für Sie übrig bleibt: der volle Betrag.

Was Sie behalten

Rechenbeispiele: Sie erhalten 100%, egal wie hoch die Forderung ist

Die häufigste Sorge vor einer Beauftragung lautet: am Ende mehr zahlen, als zurückkommt. Hier sehen Sie schwarz auf weiß, was bei incaseof.law auf Ihr Konto geht. Ob 500 Euro aus einer kleinen Rechnung oder 50.000 Euro aus einem Projekt: Ihre Hauptforderung wird nicht gekürzt, und die durch den Verzug entstandenen Inkassokosten trägt der säumige Schuldner.

Inkassokosten-Rechner · Beispiel
Ihre offene Forderung2.500
Sie erhalten
2.500 €
100% der Hauptforderung. Die Verzugskosten trägt der säumige Schuldner.

Beispielrechnung. Egal ob 500 € oder 50.000 €: die Hauptforderung bleibt zu 100% bei Ihnen.

Ihre Forderung
Sie erhalten
Verzugskosten
100 €
100 € (100%)
trägt der Schuldner
500 €
500 € (100%)
trägt der Schuldner
2.500 €
2.500 € (100%)
trägt der Schuldner
10.000 €
10.000 € (100%)
trägt der Schuldner
25.000 €
25.000 € (100%)
trägt der Schuldner
50.000 €
50.000 € (100%)
trägt der Schuldner

Beispielwerte zur Veranschaulichung. Ihre Hauptforderung wird nicht reduziert, unabhängig von der Höhe.

Wer zahlt

Wer trägt die Inkassokosten? Im Detail erklärt

Der säumige Schuldner trägt die durch den Verzug entstandenen Inkassokosten. Ihre Hauptforderung bleibt davon vollständig unberührt und gehört zu 100% Ihnen, abzugsfrei.

Der Schuldner trägt die Verzugskosten

Wer eine berechtigte Forderung nicht fristgerecht begleicht, gerät in Verzug und trägt grundsätzlich die Kosten, die für den Einzug entstehen. Das ist kein Sonderweg von incaseof.law, sondern der Grundgedanke: Verursacht hat den Aufwand der säumige Kunde, nicht Sie.

Ihre Hauptforderung bleibt unangetastet

Die Hauptforderung ist der Betrag, den Ihr Kunde Ihnen schuldet. Dieser Betrag wird durch die Beauftragung nicht kleiner. Was Sie nach erfolgreichem Einzug auf Ihr Konto bekommen, ist die volle Summe, ohne dass ein Anteil für den Einzug abgezogen wird.

100% der Forderung, statt kostenlos

Es geht nicht um gratis im Sinne von wertlos. Es geht darum, dass Ihre Hauptforderung zu 100% Ihre bleibt. Kein Erfolgshonorar, keine Provision, keine Plattformgebühr, kein Abo auf die Forderung. Was Sie eingefordert haben, gehört am Ende vollständig Ihnen.

Der entscheidende Punkt für Sie: Selbst wenn die durch den Verzug entstandenen Inkassokosten hoch ausfallen, ändert das nichts an Ihrem Anteil. Diese Kosten sind eine Angelegenheit zwischen dem Schuldner und uns. Ihre Hauptforderung steht davon getrennt und bleibt vollständig bei Ihnen.

Häufige Sorge

Inkassokosten höher als die Hauptforderung?

Für Sie als Gläubiger entsteht dadurch kein Risiko. Ihre Hauptforderung bleibt unberührt und gehört zu 100% Ihnen, unabhängig von den Verzugskosten, die der Schuldner trägt.

Die Sorge, dass Inkassokosten zu hoch werden oder am Ende die Hauptforderung übersteigen, betrifft vor allem die Seite des Schuldners. Für Sie als Auftraggeber dreht sich die Logik um: Je höher die Verzugskosten, desto mehr zahlt der säumige Schuldner zusätzlich zu Ihrer Forderung, nicht Sie. Ihr Anteil bleibt unverändert die volle Hauptforderung. Es gibt keinen Mechanismus, durch den hohe Inkassokosten Ihren ausgezahlten Betrag schmälern würden, denn diese Kosten werden nicht von Ihrer Forderung abgezogen.

Genau deshalb fällt bei incaseof.law die Frage „Was, wenn die Kosten den Ertrag auffressen?" weg. Beim Provisionsmodell ist diese Sorge berechtigt, weil dort ein Anteil Ihres Geldes einbehalten wird. Bei uns trägt der Schuldner die Verzugskosten, und Ihre Hauptforderung bleibt zu 100% bei Ihnen. So funktioniert der Inkasso-Ablauf von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Ab welchem Betrag

Ab welchem Betrag lohnt sich Inkasso?

Es gibt kein Mindestvolumen. Weil der Aufwand für Sie minimal ist und die Verzugskosten der Schuldner trägt, lohnt sich die Beauftragung auch bei kleinen und einzelnen Forderungen.

Viele Gläubiger zögern bei kleinen Beträgen, weil sie befürchten, die Inkassokosten könnten den Ertrag nicht rechtfertigen. Diese Rechnung geht bei incaseof.law nicht zu Ihren Lasten auf: Ihre Hauptforderung bleibt vollständig bei Ihnen, egal wie klein sie ist. Sie müssen nicht warten, bis sich ein größerer Betrag angesammelt hat.

100 €Kleinforderung

Auch eine einzelne kleine Rechnung können Sie übergeben. Sie erhalten 100% der Forderung, die Verzugskosten trägt der Schuldner.

2.500 €Typische Rechnung

Der häufigste Fall im B2B. Sie reichen online ein, wir ziehen ein, der volle Betrag geht auf Ihr Konto.

50.000 €Großforderung

Auch hohe Forderungen aus Projekten werden nicht durch eine Provision gekürzt. 100% bleiben bei Ihnen.

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Für die Buchhaltung

Sind Inkassokosten steuerlich absetzbar?

Inkassokosten, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen Forderung anfallen, gelten in der Regel als Betriebsausgaben und sind entsprechend abzugsfähig. Bei incaseof.law ist das für Sie meist gar nicht relevant: Da der säumige Schuldner die Verzugskosten trägt und Ihre Hauptforderung zu 100% bei Ihnen bleibt, entsteht Ihnen kein abzuziehender Kostenblock auf die Forderung.

Wenn Sie nach Inkassokosten buchen oder Inkassokosten absetzen suchen, geht es meist um die Frage, wie ein Kostenblock in der Buchhaltung behandelt wird. Beim Modell von incaseof.law gibt es diesen Block auf Ihrer Seite gar nicht: Es wird kein Anteil Ihrer Forderung einbehalten, keine Provision abgezogen und keine Plattformgebühr berechnet. Die durch den Verzug entstandenen Kosten sind eine Sache zwischen Schuldner und uns. Für die konkrete steuerliche Behandlung in Ihrem Einzelfall ist Ihre Steuerberatung der richtige Ansprechpartner.

Im Vergleich, in Euro

100% der Forderung statt Provisionsabzug

Viele klassische Inkassobüros arbeiten mit einer Erfolgsprovision, die vom eingezogenen Betrag des Gläubigers abgezogen wird, häufig zwischen 15% und 30%. Bei incaseof.law erhalten Sie 100% Ihrer Hauptforderung. Das gleiche Beispiel, eine offene Forderung von 10.000 Euro, sieht je nach Modell so aus:

Provisionsmodell
Klassisches Inkassobüro
Ihre Forderung10.000 €
Eingezogen10.000 €
Erfolgsprovision (Beispiel 20%)− 2.000 €
Auf Ihr Konto8.000 €

Ein Anteil Ihrer Forderung bleibt beim Inkassobüro. Was übrig bleibt, hängt vom Provisionssatz ab.

incaseof.law
100% der Forderung für Sie
Ihre Forderung10.000 €
Eingezogen10.000 €
Abzug von Ihrer Forderung0 €
Auf Ihr Konto10.000 €

Die volle Hauptforderung, abzugsfrei. Die Verzugskosten des Einzugs trägt der säumige Schuldner.

Der Unterschied ist nicht eine Frage des Verhandelns, sondern des Modells. Beim Provisionsmodell ist der Abzug von Ihrer Forderung die Geschäftsgrundlage. Bei incaseof.law trägt die Kosten der säumige Schuldner, deshalb bleibt Ihre Hauptforderung ungekürzt. Beispielwerte zur Veranschaulichung, der Provisionssatz variiert je Anbieter.

Im Überblick

incaseof.law oder klassisches Inkassobüro

Die Kostenfrage entscheidet sich nicht nur am Provisionsabzug. Hier sehen Sie die wichtigsten Punkte für Ihre Forderung auf einen Blick.

 
incaseof.law
Klassisches Inkassobüro
Ihr Anteil an der Forderung
100% der Hauptforderung
oft Erfolgsprovision abgezogen
Wer trägt die Kosten
der Schuldner
häufig anteilig der Gläubiger
Kostentransparenz
Rechner, sofort sichtbar
oft Kosten auf Anfrage
Rechtsstatus
Lizenziert, OGH-bestätigt
unterschiedlich
Mindestvolumen
keines
oft erforderlich
Ihr Geld gehört auf Ihr Konto.Inkasso starten

Vertrauen

Lizenziert und OGH-bestätigt, warum die Kostenaussage hält

Die Kostenlogik steht auf einem rechtssicheren Fundament, in Österreich und Deutschland.

Lizenziertes Inkassoinstitut

Behördlich zugelassen und reguliert in Österreich und Deutschland.

Vom OGH bestätigt

Unser digitaler Ablauf ist höchstgerichtlich bestätigt.

Österreich und Deutschland

Kostenlogik und Rechner gelten für beide Märkte.

Connector und digitaler Rechtsverkehr

Einzug direkt aus Ihrer Buchhaltung, gerichtliche Schritte digital.

incaseof.law GmbH, Rathausstraße 21/13, 1010 Wien. Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, FN 505409 z. Geschäftsführer Dr. Maximilian Kindler, LL.M., MBA.

Häufige Fragen zu Inkassokosten

Bei incaseof.law bleibt Ihre Hauptforderung zu 100% bei Ihnen. Die durch den Verzug entstandenen Inkassokosten trägt der säumige Schuldner, nicht Sie als Gläubiger.

Die Inkassokosten trägt grundsätzlich der Schuldner, der die Forderung nicht fristgerecht beglichen hat. Als Gläubiger werden Sie damit nicht belastet, Ihre Hauptforderung bleibt vollständig bei Ihnen.

Nein. Es gibt kein Erfolgshonorar, keine Provision, keine Plattformgebühr und kein Abo auf die Forderung. Anders als beim verbreiteten Provisionsmodell, das einen Anteil Ihrer Forderung einbehält, erhalten Sie bei incaseof.law 100% Ihrer Hauptforderung, abzugsfrei.

Die vollen 10.000 Euro. Bei einem Provisionsmodell mit beispielsweise 20% blieben rund 8.000 Euro bei Ihnen, 2.000 Euro würden einbehalten. Bei incaseof.law bleibt die Hauptforderung ungekürzt, weil die Verzugskosten der Schuldner trägt.

Für Sie als Gläubiger entsteht dadurch kein Risiko. Ihre Hauptforderung bleibt unberührt und gehört zu 100% Ihnen, unabhängig von den Verzugskosten, die der Schuldner trägt.

Ihre Hauptforderung wird nicht angetastet, Sie erhalten 100% der Forderung. Die Verzugskosten des Einzugs trägt der säumige Schuldner. Sie zahlen keinen Anteil Ihrer Forderung für den Einzug.

Viele klassische Inkassobüros arbeiten mit einer Erfolgsprovision, die vom eingezogenen Betrag des Gläubigers abgezogen wird, häufig zwischen 15% und 30%. Bei incaseof.law erhalten Sie 100% Ihrer Hauptforderung, weil die Kosten der Schuldner trägt.

Die Höhe richtet sich nach der Höhe der offenen Forderung und dem Aufwand des Einzugs. Maßgeblich sind die durch den Zahlungsverzug entstandenen Verzugskosten, und die trägt der säumige Schuldner. Für Sie als Gläubiger zählt nur eine Zahl: Sie erhalten 100% der Hauptforderung, unabhängig davon, wie hoch die Inkassokosten ausfallen.

Gläubiger suchen oft nach einer Gebührentabelle, um abzuschätzen, was zurückbleibt. Bei incaseof.law ist die Antwort für Sie stets dieselbe, unabhängig von der Höhe: 100% der Hauptforderung. Die Verzugskosten, die sich aus Forderungshöhe und Aufwand ergeben, trägt der Schuldner. Im Rechner sehen Sie Ihren Betrag in Sekunden.

Inkassokosten im Zusammenhang mit einer betrieblichen Forderung gelten in der Regel als Betriebsausgaben und sind abzugsfähig. Bei incaseof.law entsteht Ihnen jedoch meist gar kein abzuziehender Kostenblock auf die Forderung, weil der Schuldner die Verzugskosten trägt und Ihre Hauptforderung zu 100% bei Ihnen bleibt. Für Ihren Einzelfall ist Ihre Steuerberatung der richtige Ansprechpartner.

Es gibt kein Mindestvolumen. Auch eine kleine Einzelforderung können Sie übergeben, da der Aufwand für Sie minimal ist und die Verzugskosten der Schuldner trägt. Ob 100 Euro oder 50.000 Euro: Ihre Hauptforderung bleibt zu 100% bei Ihnen.

Ja. incaseof.law ist ein lizenziertes Inkassoinstitut, in Österreich und Deutschland tätig, und das Vorgehen ist vom OGH bestätigt. Hinter dem Angebot steht die incaseof.law GmbH mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien. Sie geben Ihre Forderung also an einen regulierten Partner, nicht an einen anonymen Dienstleister.

Ja. incaseof.law ist ein lizenziertes Inkassoinstitut in Österreich und Deutschland, und der Rechner sowie die Kostenlogik gelten für beide Märkte. Das Vorgehen ist vom OGH bestätigt. So beauftragen Sie Inkasso online in wenigen Minuten.

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