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Staatlich geprüftes Inkassoinstitut § 118 GewO 1994 · GISA 32140156
Konzession in AT · Registrierung in DE

Inkasso für Hausverwaltungen. Mietrückstände und offene Beiträge.

Offene Mieten, Betriebskosten oder Gemeinschaftsbeiträge brauchen eine eindeutig zugeordnete Akte. Klären Sie Anspruchsinhaber, Vertretung, Fälligkeit und Einwendungen, bevor Sie eine fällige, unbestrittene Forderung bei nachweislichem Verzug übergeben.

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4,9 von 5

Für Selbstständige, KMU, Hausverwaltungen, Handwerk und Kanzleien.

Staatlich geprüftes Inkassoinstitut

Zuerst den richtigen Gläubiger und Anspruch bestimmen

Die Hausverwaltung ist nicht automatisch selbst Gläubigerin jeder offenen Zahlung. Ordnen Sie den Anspruch dem Vermieter, Eigentümer oder der jeweiligen Gemeinschaft zu und dokumentieren Sie Ihre Vertretungsbefugnis. Objekt, Einheit, Vertragspartner und Zeitraum müssen eindeutig sein. Mietzins und Gemeinschaftsbeiträge gehören nicht ohne Erklärung in denselben Saldo.

Für Mietrückstände benötigen Sie den Vertrag, die relevante Mietzinsaufstellung, Zahlungen und bekannte Einwendungen. Bei Betriebskosten sind Abrechnung, Verteilung, Übermittlung und Fälligkeit wichtig. Bei Gemeinschaftsbeiträgen gehören die einschlägigen Beschlüsse oder sonstigen Anspruchsgrundlagen zur Akte.

AT und DE: Begriffe nicht ungeprüft übertragen

„Hausgeld“, Rücklagenbeitrag und Betriebskostennachzahlung beschreiben unterschiedliche Positionen. Das anwendbare Miet- und Wohnungseigentumsrecht richtet sich nach dem konkreten Fall. Eine deutsche Vorlage für Hausgeld ist keine ausreichende Begründung einer österreichischen Mietforderung. Kennzeichnen Sie Rechtsraum und Anspruchsart bereits in Ihrer Fallübersicht.

Zahlungsanspruch und Räumung getrennt planen

Die Verfolgung eines Geldbetrags beendet kein Mietverhältnis und führt nicht automatisch zur Räumung. Dafür gelten eigene Voraussetzungen und Verfahren. Halten Sie Kündigungs-, Räumungs- und Zahlungsthemen getrennt fest und lassen Sie laufende Fristen konkret prüfen. Bestreitet der Mieter die Abrechnung, muss der Einwand vor einer regulären unbestrittenen Übergabe geklärt werden.

Unterlagen bereit? So geht es weiter.

Prüfen Sie Forderung und Restbetrag, dokumentieren Sie Einwände und klären Sie den richtigen Rechtsraum. Grundlage der Annahme und Mitwirkung sind unsere AGB.

Der Alltag in der Verwaltung

Sie kennen den Fall, der jeden Monat wiederkommt.

Nicht jede Einheit zahlt pünktlich. Und der Fall, den keiner anfassen will, kostet die Verwaltung am meisten Zeit.

Die Miete für März fehlt, für April auch

Ein Mietzins bleibt offen, dann der nächste. Aus dem einzelnen Rückstand wird eine Mietschuld, die von Monat zu Monat wächst.

Die Jahresabrechnung ist raus, die Nachzahlung nicht

Die Betriebskostenabrechnung liegt beim Mieter, aber die Nachzahlung kommt nicht. Am Ende hängt der offene Betrag beim Eigentümer.

Ein Eigentümer zahlt das Hausgeld nicht

Fehlt ein Beitrag zum Wirtschaftsplan, schrumpft die Rücklage der Gemeinschaft, und die übrigen Eigentümer springen ein.

Der Mieter ist ausgezogen, der Schaden bleibt

Die Kaution deckt den offenen Betrag nicht. Ohne Nachfassen bleibt die Differenz an der Verwaltung und am Eigentümer hängen.

Jeder dieser Fälle bindet Kapital, solange er offen bleibt, das zeigt auch die incaseof.law-Studie zu gebundenem Kapital (Stand 2026). Wie knapp die Liquidität in der Branche ist, zeigt der Branchenreport Immobilien 2026: 40,1 Prozent der ausgewerteten Immobiliengesellschaften halten weniger Kassa und Bankguthaben als ein Zehntel ihrer Forderungen. Wer früh übergibt, holt das Geld schneller zurück und muss selbst nicht mahnen.

Kurz erklärt

Was kann eine Hausverwaltung tun, wenn ein Mieter oder Eigentümer nicht zahlt?

Offene Mieten, Betriebskosten oder Gemeinschaftsbeiträge brauchen eine eindeutig zugeordnete Akte. Klären Sie Anspruchsinhaber, Vertretung, Fälligkeit und Einwendungen, bevor Sie eine fällige, unbestrittene Forderung bei nachweislichem Verzug übergeben.

Grundlage: Annahmebedingungen und Leistungen laut AGB.

Unsere Partnerschaften

Selbstständige, KMU, Hausverwaltungen, Handwerk und Kanzleien übergeben uns ihre offenen Forderungen.

Wir begleiten unsere Partner im Inkasso von einzelnen offenen Rechnungen bis zu Direktintegrationen in bestehende Systeme über API.

Auf Google

4,9 von 5

Und viele mehr. Alle Partner und Referenzen ansehen

  • fiskaly
  • Valutico
  • Refurbed
  • INNIO
  • konfetti
  • Samariterbund

Der Ablauf

Von der säumigen Einheit zum Geld auf dem Konto.

Sie übergeben den Fall mit den relevanten Unterlagen. Zuständigkeiten für Rückfragen und Fristen bleiben klar vereinbart; Ihre Mitwirkung richtet sich nach den AGB.

1

Einheit übergeben

Sie laden die offene Forderung einer Einheit hoch: Mietrückstand, Betriebskostennachzahlung oder Hausgeld, mit den Daten des säumigen Mieters oder Eigentümers. In wenigen Minuten erledigt.

Online in Minuten
2

Außergerichtlich auffordern

Als lizenziertes Inkassoinstitut fordern wir den Schuldner im Namen des Vermieters oder der Gemeinschaft sachlich und bestimmt zur Zahlung auf. Die meisten Fälle sind hier erledigt, auf Wunsch mit einer Ratenlösung.

Zuerst ohne Gericht
3

Geld auf das Konto

Bleibt die Zahlung aus, sind ein gerichtlicher Schritt, die erforderliche Vertretung und zusätzliche Kosten gesondert zu prüfen. Ein Titel bedeutet noch keinen Zahlungseingang. Geldforderung und Räumung sind getrennte Verfahren.

100% der Forderung

Nächster Schritt

Der Ablauf ist klar. Übergeben Sie die säumige Einheit.

Der offene Betrag und die Daten des säumigen Mieters oder Eigentümers genügen. incaseof.law fordert im Namen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft zur Zahlung auf und führt den Fall bis zur Auszahlung. Beauftragung gemäß AGB, kein Mindestvolumen. Keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben.

Ein Fall aus der Verwaltung

Drei Monatsmieten offen. So läuft dieser Fall bei uns durch.

Ein typischer Mietrückstand, wie er in fast jeder Verwaltung vorkommt, von der Übergabe bis zur Auszahlung.

Fallakte · Mietrückstand Beispielhafte Darstellung
Forderungsart
Mietrückstand, 3 Monatsmieten
Objekt
Wohnung in Wien, laufendes Mietverhältnis
Schuldner
Mieter, Privatperson
Offener Betrag
3 × 1.080 € = 3.240 €
ÜbergabeDie Verwaltung lädt den Rückstand mit den Mieterdaten hoch.
Aufforderungincaseof.law fordert den Mieter im Namen des Vermieters zur Zahlung auf, eine Ratenlösung wird angeboten.
ZahlungDer Mieter begleicht den Rückstand außergerichtlich in wenigen Wochen.
An den Eigentümer3.240 €

Bei vollständigem Einzug erfolgt die Auszahlung der Hauptforderung ohne Erfolgsprovision. Zinsen und Inkassokosten dienen nach AGB der Vergütung. Gerichtliche, anwaltliche und Übermittlungskosten sowie Pflichten bei Direktzahlungen oder Abbruch sind gesondert zu beachten. Eine Zahlung oder vollständige Erstattung ist nicht garantiert.

Beispielhafte Darstellung, Stand: August 2026. Ein einzelner Fall ist kein garantierter Ausgang; die tatsächliche Bearbeitung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Von klein bis groß

Eine Einheit oder hunderte, ein Prozess.

Ob Sie ein paar Objekte verwalten oder hunderte Einheiten: Sie übergeben den Einzelfall oder bündeln alle säumigen Einheiten über alle Objekte. Miet- und WEG-Verwaltung, ein Weg. Kein Mindestvolumen, kein Wechsel Ihrer Software.

Kleine Verwaltung, Einzelfall

Eine säumige Einheit reicht. Sie laden die offene Forderung hoch und starten den Fall, ohne Mindestvolumen und nach den vereinbarten AGB.

Großer Verwalter, gebündelt

Übergeben Sie säumige Einheiten gesammelt über alle Objekte hinweg, viele Einheiten in einem Prozess, mit voller Übersicht je Liegenschaft in einem Portal.

Anbindung an Ihre Verwaltungssoftware

Über einen Connector oder die REST-API laufen Forderungen automatisiert aus Ihrer Verwaltungssoftware an uns, ohne Export und ohne Doppelerfassung.

Was wir einziehen

Jede offene Forderung rund um die Liegenschaft.

Miet- oder WEG-Verwaltung, Wohnung oder Gewerbe: Wir holen die offenen Beträge zurück, die in der Verwaltung am meisten Zeit kosten.

Mietrückstände

Offener Mietzins einzelner Einheiten, vom einmaligen Rückstand bis zur über Monate aufgelaufenen Mietschuld. Wir ziehen den Rückstand im Namen des Vermieters ein.

Betriebs- und Nebenkosten

Offene Betriebskostennachzahlungen aus der Jahresabrechnung, die der Mieter nicht begleicht. Wir setzen die Nachforderung durch, damit sie nicht beim Eigentümer hängen bleibt.

Hausgeld und WEG-Beiträge

Säumiges Hausgeld und offene Beiträge zum Wirtschaftsplan oder zur Rücklage. Wir holen den Anteil säumiger Eigentümer für die Gemeinschaft zurück.

Kaution und Schadenersatz

Forderungen, die über die Kaution hinausgehen, etwa bei Schäden oder offenen Beträgen nach Auszug. Wir setzen den Differenzbetrag durch.

Gewerbemiete

Offene Mieten aus Gewerbe- und Geschäftsflächen, oft mit höheren Beträgen. Wir ziehen auch gewerbliche Mietrückstände rechtssicher ein.

Sonstige Forderungen

Offene Beträge aus Sondervereinbarungen, Mietausfall oder Nutzungsentgelt nach Vertragsende. Ist die Forderung berechtigt, holen wir sie zurück.

Miete oder Wohnungseigentum

Mietrückstand oder WEG-Beitrag: was den Unterschied macht.

Der Unterschied liegt nicht im Verfahren, sondern in der Person des Gläubigers. Beim Mietrückstand zieht incaseof.law im Namen des Vermieters ein, beim offenen Hausgeld im Namen der Eigentümergemeinschaft. Der Weg von der Übergabe bis zur Auszahlung ist in beiden Fällen derselbe.

Mietverwaltung und WEG-Verwaltung im Vergleich, Stand: August 2026
KriteriumMietzins und BetriebskostenHausgeld und WEG-Beiträge
GläubigerDer Vermieter, vertreten durch die VerwaltungDie Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung
Typischer RückstandOffener Mietzins einzelner Einheiten oder eine Nachzahlung aus der JahresabrechnungOffene Beiträge zum Wirtschaftsplan oder zur Rücklage
SchuldnerDer Mieter der EinheitDer säumige Wohnungseigentümer
Grundlage der ÜbergabeDas laufende oder beendete MietverhältnisVerwaltervertrag und Beschlusslage der Gemeinschaft
Wohin das Geld geht100% an den Eigentümer100% an die Gemeinschaft

Gleich bleibt der Weg: Sie übergeben online, incaseof.law fordert zuerst außergerichtlich zur Zahlung auf, die Hauptforderung wird nicht gekürzt, und die durch den Verzug entstandenen Inkassokosten trägt der säumige Schuldner. Bestreitet der Schuldner begründet, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch unsere Partner-Rechtsanwälte. Wer eine Einheit sofort abgeben möchte, kann direkt Inkasso beauftragen.

Was es kostet

Was kostet der Einzug die Verwaltung und den Eigentümer?

Bei vollständigem Einzug erfolgt die Auszahlung der Hauptforderung ohne Erfolgsprovision. Zinsen und Inkassokosten dienen nach AGB der Vergütung. Gerichtliche, anwaltliche und Übermittlungskosten sowie Pflichten bei Direktzahlungen oder Abbruch sind gesondert zu beachten. Eine Zahlung oder vollständige Erstattung ist nicht garantiert. AGB lesen.

  • Keine Erfolgsprovision auf die eingezogene Hauptforderung. Bedingungen und Kostenfolgen nach AGB beachten.
  • Verzugskosten: trägt der säumige Mieter oder Wohnungseigentümer, nicht die Verwaltung.
  • Beauftragung: gemäß AGB, kein Mindestvolumen, eine einzelne säumige Einheit genügt.
  • Zeitpunkt: sinnvoll ist die Übergabe, sobald die Zahlungsfrist deutlich überschritten ist.

Wie viele Mahnungen davor üblich sind, zeigt der Ratgeber zu Mahnungen in Österreich. Wie der Einzug danach Schritt für Schritt läuft, steht in Wie funktioniert Inkasso in Österreich.

Kosten und Konditionen, Stand: August 2026

Kostenfrage geklärt

Kosten und Bedingungen vor der Übergabe prüfen.

Die Hauptforderung bleibt ungekürzt beim Eigentümer oder bei der Gemeinschaft. Übergeben Sie die erste säumige Einheit heute, oder rechnen Sie vorher durch, was bei Ihrem Betrag herauskommt.

Das sagen unsere Kunden

Vertrauen, das man nachlesen kann.

Die Zusammenarbeit mit Dr. Kindler verläuft ausgezeichnet. Die Kommunikation ist top und meine Rückfragen wurden zuverlässig und ausführlich beantwortet. Sehr zu empfehlen!
Florian KGoogle-Bewertung, 12/2025

Bewertung der Auftraggeber auf Google

Ich bin InCase of Law unglaublich dankbar. Der gesamte Ablauf war extrem einfach und hat komplett ohne direkten Kommunikationsaufwand funktioniert. Ich habe lediglich meine Rechnung hochgeladen – innerhalb der ersten Stunde wurde bereits die erste Mahnung verschickt. Was mir über einen Monat Ärger, Nachlaufen und unbeantwortete Nachrichten eingebracht hat, wurde durch InCase of Law innerhalb eines Tages gelöst: Bereits am nächsten Tag wurde meine gesamte Hauptforderung bezahlt. Ich kann den Service uneingeschränkt empfehlen und werde ihn bei zukünftigen offenen Forderungen definitiv wieder nutzen. Vielen Dank für die schnelle und professionelle Unterstützung!
Nicolette Nikelsom07/2026
Ich habe mich bei incaseof.law vom ersten Gespräch an bestens aufgehoben gefühlt. Alles wurde verständlich erklärt, Rückfragen wurden sofort beantwortet und das Ergebnis war über meinen Erwartungen. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!
Mario Eichhorn10/2025
Sehr vertrauenswürdige Partner mit welchen es Spaß macht zu arbeiten. Absolute Empfehlung!
Bernd Pichler11/2025
Super zufrieden und sehr gute Unterstützung!
Reinhard Wachmann03/2026
Die Zusammenarbeit mit Dr. Kindler verläuft ausgezeichnet. Die Kommunikation ist top und meine Rückfragen wurden zuverlässig und ausführlich beantwortet. Sehr zu empfehlen!
Florian K12/2025

Für Selbstständige, KMU, Hausverwaltungen, Handwerk und Kanzleien.

EY Scale-up Award, Rising Star 2026

Zum zweiten Mal in Folge als Rising Star beim EY Scale-up Award ausgezeichnet, Kategorie FinTech und InsurTech. Zum Ratgeber

Recht, Geld und Ruhe, aus einer Hand

Eine Lösung, die drei Dinge sichert: Ihr Recht, das Geld der Eigentümer und Ihre Ruhe.

incaseof.law ist ein in Österreich konzessioniertes und in Deutschland registriertes Inkassoinstitut. Sie übergeben die offene Forderung digital, wir holen das Geld für den Eigentümer oder die Gemeinschaft.

Recht

Konzession und Registrierung

Wir setzen Mietrückstände und offene Beiträge als lizenziertes Inkassoinstitut durch, rechtssicher und unter menschlicher Kontrolle. Die Verwaltung muss nicht selbst durchsetzen.

Konzession nach GewO 1994
Elektronischer Rechtsverkehr
Miet- und WEG-Verwaltung
Geld

Keine Erfolgsprovision auf die eingezogene Hauptforderung. Bedingungen und Kostenfolgen nach AGB beachten.

Wir behalten keinen Anteil der Hauptforderung ein. Was der säumige Mieter oder Eigentümer schuldet, gehört nach erfolgreichem Einzug vollständig dem Eigentümer oder der Gemeinschaft.

Keine Erfolgsprovision
Kein Abzug vom Mietzins
Verzugskosten trägt der Schuldner
Ruhe

Sie halten Eigentümer ruhig

Sie geben den unangenehmen Teil ab und müssen den Eigentümern keine Ausreden mehr liefern. Keine Mahnläufe, keine Fristen, kein Hinterhertelefonieren in Ihrer Verwaltung.

Status je Einheit im Portal
Fristen und Eskalation über uns
Beziehung bleibt sachlich

Häufige Fragen

Häufige Fragen von Hausverwaltungen.

Von Mietrückständen über WEG-Beiträge bis zur strittigen Abrechnung. Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten persönlich.

Kontakt aufnehmen
Rechnung, Vertrag oder Auftrag, Nachweise der Leistung, Zahlungsstand und bisherige Kommunikation. Branchenspezifische Unterlagen erläutert der Abschnitt zur Vorbereitung auf dieser Seite.
Für fällige, unbestrittene Forderungen. Bestreitet der Schuldner begründet, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch unsere Partner-Rechtsanwälte. Ein pauschales Bestreiten ohne Begründung reicht dafür nicht aus, solche Forderungen betreiben wir weiter. Erhebt der Schuldner einen begründeten Einwand erst während der Betreibung, informieren wir Sie und Sie entscheiden über das weitere Vorgehen.
Jeder Vorgang muss eindeutig zuordenbar sein. Klären Sie den geeigneten Übergabeweg; die Annahmevoraussetzungen gelten auch bei einer Sammelübermittlung für jeden einzelnen Fall.
Melden Sie Datum, Betrag und Zuordnung unverzüglich über die Plattform. Die AGB regeln die Anrechnung sowie Pflichten bezüglich abgetretener Zinsen und Inkassokosten.
Dauer und Ergebnis sind nicht garantiert. Belege, Einwendungen, Erreichbarkeit und Zahlungsfähigkeit beeinflussen den Verlauf. Gerichtliche Schritte sind gesondert zu prüfen.
Bei vollständigem Einzug erfolgt die Auszahlung der Hauptforderung ohne Erfolgsprovision. Zinsen und Inkassokosten dienen nach AGB der Vergütung. Gerichtliche, anwaltliche und Übermittlungskosten sowie Pflichten bei Direktzahlungen oder Abbruch sind gesondert zu beachten. Eine Zahlung oder vollständige Erstattung ist nicht garantiert.

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Jede säumige Einheit gehört aufs Konto Ihrer Eigentümer.

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