Inkasso für Hausverwaltungen. Mietrückstände und offene Beiträge.
Offene Mieten, Betriebskosten oder Gemeinschaftsbeiträge brauchen eine eindeutig zugeordnete Akte. Klären Sie Anspruchsinhaber, Vertretung, Fälligkeit und Einwendungen, bevor Sie eine fällige, unbestrittene Forderung bei nachweislichem Verzug übergeben.
Lieber zuerst sprechen? Rückruf vereinbaren
Für Selbstständige, KMU, Hausverwaltungen, Handwerk und Kanzleien.
Zuerst den richtigen Gläubiger und Anspruch bestimmen
Die Hausverwaltung ist nicht automatisch selbst Gläubigerin jeder offenen Zahlung. Ordnen Sie den Anspruch dem Vermieter, Eigentümer oder der jeweiligen Gemeinschaft zu und dokumentieren Sie Ihre Vertretungsbefugnis. Objekt, Einheit, Vertragspartner und Zeitraum müssen eindeutig sein. Mietzins und Gemeinschaftsbeiträge gehören nicht ohne Erklärung in denselben Saldo.
Für Mietrückstände benötigen Sie den Vertrag, die relevante Mietzinsaufstellung, Zahlungen und bekannte Einwendungen. Bei Betriebskosten sind Abrechnung, Verteilung, Übermittlung und Fälligkeit wichtig. Bei Gemeinschaftsbeiträgen gehören die einschlägigen Beschlüsse oder sonstigen Anspruchsgrundlagen zur Akte.
AT und DE: Begriffe nicht ungeprüft übertragen
„Hausgeld“, Rücklagenbeitrag und Betriebskostennachzahlung beschreiben unterschiedliche Positionen. Das anwendbare Miet- und Wohnungseigentumsrecht richtet sich nach dem konkreten Fall. Eine deutsche Vorlage für Hausgeld ist keine ausreichende Begründung einer österreichischen Mietforderung. Kennzeichnen Sie Rechtsraum und Anspruchsart bereits in Ihrer Fallübersicht.
Zahlungsanspruch und Räumung getrennt planen
Die Verfolgung eines Geldbetrags beendet kein Mietverhältnis und führt nicht automatisch zur Räumung. Dafür gelten eigene Voraussetzungen und Verfahren. Halten Sie Kündigungs-, Räumungs- und Zahlungsthemen getrennt fest und lassen Sie laufende Fristen konkret prüfen. Bestreitet der Mieter die Abrechnung, muss der Einwand vor einer regulären unbestrittenen Übergabe geklärt werden.
Unterlagen bereit? So geht es weiter.
Prüfen Sie Forderung und Restbetrag, dokumentieren Sie Einwände und klären Sie den richtigen Rechtsraum. Grundlage der Annahme und Mitwirkung sind unsere AGB.
Der Alltag in der Verwaltung
Sie kennen den Fall, der jeden Monat wiederkommt.
Nicht jede Einheit zahlt pünktlich. Und der Fall, den keiner anfassen will, kostet die Verwaltung am meisten Zeit.
Die Miete für März fehlt, für April auch
Ein Mietzins bleibt offen, dann der nächste. Aus dem einzelnen Rückstand wird eine Mietschuld, die von Monat zu Monat wächst.
Die Jahresabrechnung ist raus, die Nachzahlung nicht
Die Betriebskostenabrechnung liegt beim Mieter, aber die Nachzahlung kommt nicht. Am Ende hängt der offene Betrag beim Eigentümer.
Ein Eigentümer zahlt das Hausgeld nicht
Fehlt ein Beitrag zum Wirtschaftsplan, schrumpft die Rücklage der Gemeinschaft, und die übrigen Eigentümer springen ein.
Der Mieter ist ausgezogen, der Schaden bleibt
Die Kaution deckt den offenen Betrag nicht. Ohne Nachfassen bleibt die Differenz an der Verwaltung und am Eigentümer hängen.
Jeder dieser Fälle bindet Kapital, solange er offen bleibt, das zeigt auch die incaseof.law-Studie zu gebundenem Kapital (Stand 2026). Wie knapp die Liquidität in der Branche ist, zeigt der Branchenreport Immobilien 2026: 40,1 Prozent der ausgewerteten Immobiliengesellschaften halten weniger Kassa und Bankguthaben als ein Zehntel ihrer Forderungen. Wer früh übergibt, holt das Geld schneller zurück und muss selbst nicht mahnen.
Kurz erklärt
Was kann eine Hausverwaltung tun, wenn ein Mieter oder Eigentümer nicht zahlt?
Offene Mieten, Betriebskosten oder Gemeinschaftsbeiträge brauchen eine eindeutig zugeordnete Akte. Klären Sie Anspruchsinhaber, Vertretung, Fälligkeit und Einwendungen, bevor Sie eine fällige, unbestrittene Forderung bei nachweislichem Verzug übergeben.
Grundlage: Annahmebedingungen und Leistungen laut AGB.
Unsere Partnerschaften
Selbstständige, KMU, Hausverwaltungen, Handwerk und Kanzleien übergeben uns ihre offenen Forderungen.
Wir begleiten unsere Partner im Inkasso von einzelnen offenen Rechnungen bis zu Direktintegrationen in bestehende Systeme über API.
Auf Google
4,9 von 5
Und viele mehr. Alle Partner und Referenzen ansehen
Der Ablauf
Von der säumigen Einheit zum Geld auf dem Konto.
Sie übergeben den Fall mit den relevanten Unterlagen. Zuständigkeiten für Rückfragen und Fristen bleiben klar vereinbart; Ihre Mitwirkung richtet sich nach den AGB.
Einheit übergeben
Sie laden die offene Forderung einer Einheit hoch: Mietrückstand, Betriebskostennachzahlung oder Hausgeld, mit den Daten des säumigen Mieters oder Eigentümers. In wenigen Minuten erledigt.
Online in MinutenAußergerichtlich auffordern
Als lizenziertes Inkassoinstitut fordern wir den Schuldner im Namen des Vermieters oder der Gemeinschaft sachlich und bestimmt zur Zahlung auf. Die meisten Fälle sind hier erledigt, auf Wunsch mit einer Ratenlösung.
Zuerst ohne GerichtGeld auf das Konto
Bleibt die Zahlung aus, sind ein gerichtlicher Schritt, die erforderliche Vertretung und zusätzliche Kosten gesondert zu prüfen. Ein Titel bedeutet noch keinen Zahlungseingang. Geldforderung und Räumung sind getrennte Verfahren.
100% der ForderungNächster Schritt
Der Ablauf ist klar. Übergeben Sie die säumige Einheit.
Der offene Betrag und die Daten des säumigen Mieters oder Eigentümers genügen. incaseof.law fordert im Namen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft zur Zahlung auf und führt den Fall bis zur Auszahlung. Beauftragung gemäß AGB, kein Mindestvolumen. Keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben.
Ein Fall aus der Verwaltung
Drei Monatsmieten offen. So läuft dieser Fall bei uns durch.
Ein typischer Mietrückstand, wie er in fast jeder Verwaltung vorkommt, von der Übergabe bis zur Auszahlung.
- Forderungsart
- Mietrückstand, 3 Monatsmieten
- Objekt
- Wohnung in Wien, laufendes Mietverhältnis
- Schuldner
- Mieter, Privatperson
- Offener Betrag
- 3 × 1.080 € = 3.240 €
Bei vollständigem Einzug erfolgt die Auszahlung der Hauptforderung ohne Erfolgsprovision. Zinsen und Inkassokosten dienen nach AGB der Vergütung. Gerichtliche, anwaltliche und Übermittlungskosten sowie Pflichten bei Direktzahlungen oder Abbruch sind gesondert zu beachten. Eine Zahlung oder vollständige Erstattung ist nicht garantiert.
Beispielhafte Darstellung, Stand: August 2026. Ein einzelner Fall ist kein garantierter Ausgang; die tatsächliche Bearbeitung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Von klein bis groß
Eine Einheit oder hunderte, ein Prozess.
Ob Sie ein paar Objekte verwalten oder hunderte Einheiten: Sie übergeben den Einzelfall oder bündeln alle säumigen Einheiten über alle Objekte. Miet- und WEG-Verwaltung, ein Weg. Kein Mindestvolumen, kein Wechsel Ihrer Software.
Kleine Verwaltung, Einzelfall
Eine säumige Einheit reicht. Sie laden die offene Forderung hoch und starten den Fall, ohne Mindestvolumen und nach den vereinbarten AGB.
Großer Verwalter, gebündelt
Übergeben Sie säumige Einheiten gesammelt über alle Objekte hinweg, viele Einheiten in einem Prozess, mit voller Übersicht je Liegenschaft in einem Portal.
Anbindung an Ihre Verwaltungssoftware
Über einen Connector oder die REST-API laufen Forderungen automatisiert aus Ihrer Verwaltungssoftware an uns, ohne Export und ohne Doppelerfassung.
Was wir einziehen
Jede offene Forderung rund um die Liegenschaft.
Miet- oder WEG-Verwaltung, Wohnung oder Gewerbe: Wir holen die offenen Beträge zurück, die in der Verwaltung am meisten Zeit kosten.
Mietrückstände
Offener Mietzins einzelner Einheiten, vom einmaligen Rückstand bis zur über Monate aufgelaufenen Mietschuld. Wir ziehen den Rückstand im Namen des Vermieters ein.
Betriebs- und Nebenkosten
Offene Betriebskostennachzahlungen aus der Jahresabrechnung, die der Mieter nicht begleicht. Wir setzen die Nachforderung durch, damit sie nicht beim Eigentümer hängen bleibt.
Hausgeld und WEG-Beiträge
Säumiges Hausgeld und offene Beiträge zum Wirtschaftsplan oder zur Rücklage. Wir holen den Anteil säumiger Eigentümer für die Gemeinschaft zurück.
Kaution und Schadenersatz
Forderungen, die über die Kaution hinausgehen, etwa bei Schäden oder offenen Beträgen nach Auszug. Wir setzen den Differenzbetrag durch.
Gewerbemiete
Offene Mieten aus Gewerbe- und Geschäftsflächen, oft mit höheren Beträgen. Wir ziehen auch gewerbliche Mietrückstände rechtssicher ein.
Sonstige Forderungen
Offene Beträge aus Sondervereinbarungen, Mietausfall oder Nutzungsentgelt nach Vertragsende. Ist die Forderung berechtigt, holen wir sie zurück.
Miete oder Wohnungseigentum
Mietrückstand oder WEG-Beitrag: was den Unterschied macht.
Der Unterschied liegt nicht im Verfahren, sondern in der Person des Gläubigers. Beim Mietrückstand zieht incaseof.law im Namen des Vermieters ein, beim offenen Hausgeld im Namen der Eigentümergemeinschaft. Der Weg von der Übergabe bis zur Auszahlung ist in beiden Fällen derselbe.
| Kriterium | Mietzins und Betriebskosten | Hausgeld und WEG-Beiträge |
|---|---|---|
| Gläubiger | Der Vermieter, vertreten durch die Verwaltung | Die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung |
| Typischer Rückstand | Offener Mietzins einzelner Einheiten oder eine Nachzahlung aus der Jahresabrechnung | Offene Beiträge zum Wirtschaftsplan oder zur Rücklage |
| Schuldner | Der Mieter der Einheit | Der säumige Wohnungseigentümer |
| Grundlage der Übergabe | Das laufende oder beendete Mietverhältnis | Verwaltervertrag und Beschlusslage der Gemeinschaft |
| Wohin das Geld geht | 100% an den Eigentümer | 100% an die Gemeinschaft |
Gleich bleibt der Weg: Sie übergeben online, incaseof.law fordert zuerst außergerichtlich zur Zahlung auf, die Hauptforderung wird nicht gekürzt, und die durch den Verzug entstandenen Inkassokosten trägt der säumige Schuldner. Bestreitet der Schuldner begründet, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch unsere Partner-Rechtsanwälte. Wer eine Einheit sofort abgeben möchte, kann direkt Inkasso beauftragen.
Was es kostet
Was kostet der Einzug die Verwaltung und den Eigentümer?
Bei vollständigem Einzug erfolgt die Auszahlung der Hauptforderung ohne Erfolgsprovision. Zinsen und Inkassokosten dienen nach AGB der Vergütung. Gerichtliche, anwaltliche und Übermittlungskosten sowie Pflichten bei Direktzahlungen oder Abbruch sind gesondert zu beachten. Eine Zahlung oder vollständige Erstattung ist nicht garantiert. AGB lesen.
- Keine Erfolgsprovision auf die eingezogene Hauptforderung. Bedingungen und Kostenfolgen nach AGB beachten.
- Verzugskosten: trägt der säumige Mieter oder Wohnungseigentümer, nicht die Verwaltung.
- Beauftragung: gemäß AGB, kein Mindestvolumen, eine einzelne säumige Einheit genügt.
- Zeitpunkt: sinnvoll ist die Übergabe, sobald die Zahlungsfrist deutlich überschritten ist.
Wie viele Mahnungen davor üblich sind, zeigt der Ratgeber zu Mahnungen in Österreich. Wie der Einzug danach Schritt für Schritt läuft, steht in Wie funktioniert Inkasso in Österreich.
Kosten und Konditionen, Stand: August 2026
Alles für Ihren nächsten säumigen Fall
Kostenfrage geklärt
Kosten und Bedingungen vor der Übergabe prüfen.
Die Hauptforderung bleibt ungekürzt beim Eigentümer oder bei der Gemeinschaft. Übergeben Sie die erste säumige Einheit heute, oder rechnen Sie vorher durch, was bei Ihrem Betrag herauskommt.
Das sagen unsere Kunden
Vertrauen, das man nachlesen kann.
Die Zusammenarbeit mit Dr. Kindler verläuft ausgezeichnet. Die Kommunikation ist top und meine Rückfragen wurden zuverlässig und ausführlich beantwortet. Sehr zu empfehlen!
Zum zweiten Mal in Folge als Rising Star beim EY Scale-up Award ausgezeichnet, Kategorie FinTech und InsurTech. Zum Ratgeber
Recht, Geld und Ruhe, aus einer Hand
Eine Lösung, die drei Dinge sichert: Ihr Recht, das Geld der Eigentümer und Ihre Ruhe.
incaseof.law ist ein in Österreich konzessioniertes und in Deutschland registriertes Inkassoinstitut. Sie übergeben die offene Forderung digital, wir holen das Geld für den Eigentümer oder die Gemeinschaft.
Konzession und Registrierung
Wir setzen Mietrückstände und offene Beiträge als lizenziertes Inkassoinstitut durch, rechtssicher und unter menschlicher Kontrolle. Die Verwaltung muss nicht selbst durchsetzen.
Keine Erfolgsprovision auf die eingezogene Hauptforderung. Bedingungen und Kostenfolgen nach AGB beachten.
Wir behalten keinen Anteil der Hauptforderung ein. Was der säumige Mieter oder Eigentümer schuldet, gehört nach erfolgreichem Einzug vollständig dem Eigentümer oder der Gemeinschaft.
Sie halten Eigentümer ruhig
Sie geben den unangenehmen Teil ab und müssen den Eigentümern keine Ausreden mehr liefern. Keine Mahnläufe, keine Fristen, kein Hinterhertelefonieren in Ihrer Verwaltung.
Häufige Fragen
Häufige Fragen von Hausverwaltungen.
Von Mietrückständen über WEG-Beiträge bis zur strittigen Abrechnung. Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten persönlich.
Kontakt aufnehmenJetzt starten
Jede säumige Einheit gehört aufs Konto Ihrer Eigentümer.
Registrieren Sie sich für die Forderungsübergabe oder nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf.
Registrierung
Ihr Konto für die Forderungsübergabe.
Registrieren Sie sich im Kundenportal. Dort hinterlegen Sie Ihre Unternehmensdaten und übergeben Ihre offenen Forderungen.
Schon registriert? Zum Kundenportal
Aus dem Ratgeber
Wissen für die Verwaltung.
Kunde zahlt nicht: was Sie jetzt tun können
Der schnelle Weg vom offenen Betrag zur Zahlung. Welche Schritte sinnvoll sind und ab wann Sie übergeben.
WeiterlesenVerjährung von Forderungen: Bis wann Sie Ihr Geld noch holen können
Auch ein Mietrückstand trägt eine stille Uhr in sich. So berechnen Sie den Stichtag und halten die Uhr rechtzeitig an.
WeiterlesenGerichtliches Mahnverfahren: Mahnbescheid, Ablauf und Kosten
Wenn die außergerichtliche Aufforderung nicht reicht, führt der Weg über das Gericht zum vollstreckbaren Titel. So funktioniert es.
WeiterlesenQuellen und Rechtsgrundlagen
- § 1333 ABGB, Verzugszinsen
- Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996
- § 118 GewO 1994, Inkassoinstitute
- Rechtsdienstleistungsregister, BfJ, Reg.-Nr. 2024 0000 8388
- GISA, Gewerbeinformationssystem Austria, GISA 32140156
- WKO, Fachverband Gewerbliche Dienstleister
Zuletzt geprüft 21.08.2026



