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Staatlich geprüftes Inkassoinstitut § 118 GewO 1994 · GISA 32140156
Konzession in AT · Registrierung in DE

Offene Honorarnoten und Mandanten­forderungen, von uns durchgesetzt.

Sie haben beraten, vertreten und abgerechnet, das Geld bleibt trotzdem aus. incaseof.law zieht offene Honorarnoten und Forderungen Ihrer Mandanten als lizenziertes Inkassoinstitut ein. 100 % der Forderung gehen an Sie oder Ihren Mandanten, das Mandat bleibt bei Ihnen.

Fragen auf Augenhöhe? Rückruf vereinbaren

4,9 von 5

Für Selbstständige, KMU, Hausverwaltungen, Handwerk und Kanzleien.

Staatlich geprüftes Inkassoinstitut

Registrierung

Ihr Konto für die Forderungsübergabe.

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Der Kanzlei-Alltag

Einziehung kostet Anwaltsstunden, statt Geld zu bringen.

Mahnwesen und Einzug sind Nebenleistung, nicht Kerngeschäft. Sie binden Stunden, die selten kostendeckend abrechenbar sind, und verdrängen genau das Mandat, für das Sie eigentlich da sind.

Die Honorarnote liegt, das Mandat ist geschlossen

Sie haben beraten und abgerechnet. Vier Monate später ist die Honorarnote noch offen, und Nachtelefonieren ist keine abrechenbare Leistung.

Mahnläufe fressen abrechenbare Zeit

Fristen überwachen, Schuldner anschreiben, Raten verhandeln. Jede Stunde Einziehung ist eine Stunde weniger für das eigentliche Mandat.

Ihr Mandant wartet auf sein Geld

Ihr Mandant hat eine offene Forderung, aber Ihre Kanzlei hat keine Kapazität, hunderte gleichartige Klein- oder Massenforderungen selbst einzuziehen.

Unsere Partnerschaften

Selbstständige, KMU, Hausverwaltungen, Handwerk und Kanzleien übergeben uns ihre offenen Forderungen.

Wir begleiten unsere Partner im Inkasso von einzelnen offenen Rechnungen bis zu Direktintegrationen in bestehende Systeme über API.

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Und viele mehr. Alle Partner und Referenzen ansehen

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Kurz erklärt

Wie arbeiten Kanzleien mit einem Inkassoinstitut zusammen?

Kanzleien übergeben zwei Arten von Forderungen an incaseof.law: ihre eigenen offenen Honorarnoten und die Forderungen ihrer Mandanten. incaseof.law ist 2026 ein in Österreich konzessioniertes und in Deutschland registriertes Inkassoinstitut, geführt von Juristen. Die Kanzlei behält die Mandantenbeziehung, während der Einzug ausgelagert wird und 100 % der Forderung an sie oder ihren Mandanten gehen.

Grundlage: Gewerbeordnung 1994, Inkassoinstitute, und das Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz, Reg.-Nr. 2024 0000 8388. Stand: August 2026.

So läuft die Übergabe

So übergeben Sie offene Rechnungen an incaseof.law

Sie übergeben Ihre Honorarnote oder die Forderung Ihres Mandanten, den Rest übernimmt incaseof.law als lizenziertes Inkassoinstitut. Den Ablauf des Inkassos sehen Sie transparent, Sie können jederzeit online Inkasso beauftragen und in wenigen Minuten starten.

1

Forderung übergeben

Laden Sie die offene Honorarnote digital hoch oder übergeben Sie Mandantenforderungen gebündelt, per Upload oder über die Schnittstelle zu Ihrer Kanzleisoftware. In wenigen Minuten.

In rund 3 Minuten
2

Wir übernehmen den Einzug

Als lizenziertes Inkassoinstitut fordern wir den Schuldner zur Zahlung auf, außergerichtlich und, wenn nötig, gerichtlich über den Elektronischen Rechtsverkehr.

In Sekunden geprüft Konsequent eskaliert
3

Auszahlung an Sie oder Ihren Mandanten

Nach erfolgreichem Einzug zahlen wir aus, 100 % der Forderung, abzugsfrei. Bei Mandantenforderungen sauber zugeordnet, an die Kanzlei oder direkt an den Mandanten.

Abzugsfrei ausgezahlt

Ein Fall aus der Praxis

Eine offene Honorarnote, Stufe für Stufe durchgesetzt.

So läuft ein typischer Kanzlei-Fall bei incaseof.law: eine Honorarnote für ein abgeschlossenes Mandat, seit Monaten offen. Sie behalten keine Fristen im Blick, wir steuern jeden Schritt bis zur Auszahlung.

  • Forderungsart: eine offene Honorarnote über 4.200 Euro für ein abgeschlossenes Beratungsmandat.
  • Schuldner: ein Unternehmensmandant, seit 120 Tagen im Verzug, trotz zweier eigener Erinnerungen.
  • Typischer Ausgang: die außergerichtliche Aufforderung genügt, der Betrag geht abzugsfrei an die Kanzlei.

Bei Forderungen Ihrer Mandanten läuft derselbe Weg, die Auszahlung geht dann an den Mandanten. Wie viel Kapital offene Rechnungen binden, zeigt unsere Studie zum gebundenen Kapital (2026, Auswertung von 149.916 Unternehmen).

Inkasso starten

Beispielhafte Darstellung, keine echten Mandatsdaten. Stand: August 2026.

Zwei Wege, eine Übergabe

Zwei Arten von Forderungen, sauber getrennt.

Ob es um Ihre eigenen Honorarnoten geht oder um die Forderungen Ihrer Mandanten, incaseof.law übernimmt beides, mit klarer Zuordnung und getrennter Auszahlung.

Szenario A

Ihre eigenen Honorarnoten

Offene Honorarrechnungen Ihrer Kanzlei, gegen Unternehmens- oder Privatmandanten.

  • Sie übergeben die Honorarnote wie jede andere offene Forderung.
  • 100 % der Hauptforderung gehen an Ihre Kanzlei, ohne Abzug.
  • Die Verzugskosten trägt der säumige Mandant, nicht Ihre Kanzlei.

Szenario B

Forderungen Ihrer Mandanten

Klein- und Massenforderungen Ihrer Mandanten, im Auftrag der Kanzlei eingezogen.

  • Sie übergeben gebündelt, auch hunderte gleichartige Forderungen.
  • Jede Forderung bleibt sauber ihrem Mandanten zugeordnet, die Auszahlung geht an ihn.
  • Die Kanzlei bleibt Ansprechpartnerin, incaseof.law arbeitet im Hintergrund.

Bei Mandantenforderungen wird jede eingezogene Zahlung einzeln dokumentiert und dem jeweiligen Mandanten zugeordnet, damit die Trennung von Fremdgeld nachvollziehbar bleibt. Ausgezahlt wird an den Mandanten oder über das dafür vorgesehene Konto der Kanzlei.

Übermittlung

Forderungen direkt aus Ihrer Buchhaltung oder Kanzleisoftware übergeben

Buchhaltung, ERP oder Kanzleisystem anbinden, mit wenigen Klicks. Übermitteln Sie Honorarnoten und Mandantenforderungen per Upload, REST-API oder direkter Integration in Ihr System, ohne Export, ohne Umweg.

  • Vollautomatisierte Anbindung an Buchhaltung, ERP und Kanzleisoftware
  • Kompatibel mit gängigen Systemen, von BMD bis SAP und Oracle
  • Verschlüsselte, DSGVO-konforme Übertragung mit geregelter Auftragsverarbeitung

Sie brauchen eine tiefe Anbindung per Schnittstelle direkt an Ihr System? Das übernimmt die Enterprise-Lösung von incaseof.law.

Übergabe im Kanzlei-Alltag

Was bleibt in der Kanzlei, was übernimmt incaseof.law?

Die Übergabe greift an fünf Stellen in den Kanzlei-Alltag ein. Hier steht Schritt für Schritt, was Sie tun, was incaseof.law übernimmt und wohin das Geld am Ende fließt.

Beispielhafte Darstellung, keine echten Mandatsdaten. Stand: August 2026.

Aufgabenteilung bei der Übergabe, Stand: August 2026
SchrittIhre Kanzleiincaseof.law
1Übergabe Honorarnote oder Mandantenforderung digital übergeben, per Upload oder über die Schnittstelle zu Ihrer Kanzleisoftware. In rund 3 Minuten. Automatische Analyse der Forderung: Betrag, Fälligkeit und Schuldner werden geprüft.
2Schuldnerkontakt Keine eigenen Mahnläufe mehr, keine Fristenüberwachung, kein Nachtelefonieren. Zahlungsaufforderung, Erinnerung und letzte Mahnung, außergerichtlich und, wenn nötig, gerichtlich über den Elektronischen Rechtsverkehr.
3Status Stand jederzeit im Portal einsehbar. Die Kanzlei bleibt Ansprechpartnerin ihres Mandanten und auskunftsfähig. Fristen und Eskalation laufen über incaseof.law, im Hintergrund.
4Zuordnung Jede Forderung bleibt ihrem Mandanten zugeordnet. Jede eingezogene Zahlung wird einzeln dokumentiert und dem jeweiligen Mandanten zugeordnet.
5Abrechnung 100 % der Hauptforderung, an die Kanzlei oder direkt an den Mandanten. Kein Abzug von der Hauptforderung, keine Erfolgsprovision. Die Verzugskosten trägt der säumige Schuldner.

Technisch läuft die Übergabe über Upload, REST-API oder die direkte Anbindung an Ihr System. Für eine einzelne offene Honorarnote können Sie sofort online Inkasso beauftragen; für eine tiefe Anbindung an das Kanzleisystem gibt es die Enterprise-Lösung von incaseof.law.

Kosten

Was kostet der Einzug die Kanzlei und ihren Mandanten?

Die Hauptforderung gehört zu 100 % Ihrer Kanzlei oder Ihrem Mandanten und wird nicht gekürzt; die durch den Verzug entstandenen Kosten trägt der säumige Schuldner. incaseof.law behält keinen Anteil ein und rechnet keine Erfolgsprovision auf die Hauptforderung. Was das für einen konkreten Betrag bedeutet, zeigt die Übersicht der Inkassokosten.

  • Hauptforderung: 100 % an die Kanzlei oder an den Mandanten, ohne Erfolgsprovision und ohne Abzug.
  • Verzugskosten: trägt der säumige Schuldner, nicht die Kanzlei und nicht ihr Mandant.
  • Bindung: Beauftragung gemäß AGB, kein Mindestvolumen. Keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben. Eine einzelne offene Honorarnote genügt.
  • Umfang: von der einzelnen Honorarnote bis zu volumenstarken Klein- und Massenforderungen Ihrer Mandanten.

Ab wann eine Übergabe nach den eigenen Erinnerungen zulässig ist, steht in Inkasso ohne Mahnung: ab wann erlaubt. Worin sich der Einzug in Österreich und Deutschland unterscheidet, zeigt der Vergleich Forderungsmanagement in Österreich und Deutschland.

Kosten und Konditionen, Stand: August 2026

Das sagen unsere Kunden

Vertrauen, das man nachlesen kann.

Ich hatte eine Forderung an incase of law in Auftrag gegeben und wurde bestens betreut. Ausgezeichnete Kommunikation zwischen Auftraggeber und Schuldner. Dr Kindler und sein Team haben verständnisvoll für beide Seiten den Fall abgewickelt. Danke vielmals!
florentina feithGoogle-Bewertung, 09/2025

Bewertung der Auftraggeber auf Google

Ich bin InCase of Law unglaublich dankbar. Der gesamte Ablauf war extrem einfach und hat komplett ohne direkten Kommunikationsaufwand funktioniert. Ich habe lediglich meine Rechnung hochgeladen – innerhalb der ersten Stunde wurde bereits die erste Mahnung verschickt. Was mir über einen Monat Ärger, Nachlaufen und unbeantwortete Nachrichten eingebracht hat, wurde durch InCase of Law innerhalb eines Tages gelöst: Bereits am nächsten Tag wurde meine gesamte Hauptforderung bezahlt. Ich kann den Service uneingeschränkt empfehlen und werde ihn bei zukünftigen offenen Forderungen definitiv wieder nutzen. Vielen Dank für die schnelle und professionelle Unterstützung!
Nicolette Nikelsom07/2026
Ich habe mich bei incaseof.law vom ersten Gespräch an bestens aufgehoben gefühlt. Alles wurde verständlich erklärt, Rückfragen wurden sofort beantwortet und das Ergebnis war über meinen Erwartungen. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!
Mario Eichhorn10/2025
Super zufrieden und sehr gute Unterstützung!
Reinhard Wachmann03/2026
Die Zusammenarbeit mit Dr. Kindler verläuft ausgezeichnet. Die Kommunikation ist top und meine Rückfragen wurden zuverlässig und ausführlich beantwortet. Sehr zu empfehlen!
Florian K12/2025
Sehr vertrauenswürdige Partner mit welchen es Spaß macht zu arbeiten. Absolute Empfehlung!
Bernd Pichler11/2025

Für Selbstständige, KMU, Hausverwaltungen, Handwerk und Kanzleien.

EY Scale-up Award, Rising Star 2026

Zum zweiten Mal in Folge als Rising Star beim EY Scale-up Award ausgezeichnet, Kategorie FinTech und InsurTech. Zum Ratgeber

Recht, Geld und Ruhe, aus einer Hand

Eine Lösung, die drei Dinge sichert: Ihr Recht, Ihr Geld und Ihre Ruhe.

incaseof.law ist ein in Österreich konzessioniertes und in Deutschland registriertes Inkassoinstitut. Sie übergeben Ihre offene Forderung digital, wir holen das Geld.

Recht

Konzession und Registrierung

In Österreich konzessioniert und in Deutschland im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Umfang und Bedingungen der Beauftragung stehen in den AGB.

Konzession nach GewO 1994
Elektronischer Rechtsverkehr
Durchsetzbar in ganz Europa
Geld

100 % der Forderung für Sie

Wir behalten keinen Anteil Ihrer Hauptforderung ein. Was Ihr Schuldner schuldet, gehört nach erfolgreichem Einzug vollständig auf das richtige Konto.

Keine Erfolgsprovision
Kein Abzug von der Hauptforderung
Verzugskosten trägt der Schuldner
Ruhe

Digital, das Mandat bleibt bei Ihnen

Forderung übergeben, den Rest übernehmen wir. Der komplette Einzug läuft über den Connector und den Elektronischen Rechtsverkehr, im Hintergrund.

Status jederzeit im Portal
Fristen und Eskalation über uns
Außergerichtlich und gerichtlich

Häufige Fragen

Was Kanzleien uns fragen.

Von der Auslagerung über die Trennung von Fremdgeld bis zur Mandantenbeziehung. Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten persönlich, auf Augenhöhe.

Kontakt aufnehmen
Ja. Kanzleien können sowohl eigene Honorarforderungen als auch Forderungen ihrer Mandanten an ein lizenziertes Inkassoinstitut übergeben. Bei Mandantenforderungen ist die Zustimmung des Mandanten Voraussetzung. Die anwaltliche Beratung und die Mandantenbeziehung bleiben dabei bei der Kanzlei, incaseof.law übernimmt den Einzug.
Bei Mandantenforderungen wird jede eingezogene Zahlung sauber dem jeweiligen Mandanten zugeordnet und an ihn oder über das dafür vorgesehene Konto der Kanzlei ausgezahlt. incaseof.law dokumentiert jede Forderung einzeln, damit die Zuordnung jederzeit nachvollziehbar bleibt.
Die Hauptforderung geht zu 100 % an den Mandanten, ohne Abzug. Die Kanzlei bleibt Ansprechpartnerin ihres Mandanten und kann den Einzug als Serviceleistung anbieten, ohne eigene Kapazität für Mahnläufe und Einzug zu binden.
Ja. Die Kanzlei bleibt Ansprechpartnerin ihrer Mandanten. incaseof.law übernimmt im Hintergrund die Schuldnerkommunikation, die Mahnläufe und den Einzug und tritt gegenüber dem Mandanten nicht an die Stelle der Kanzlei.
Der operative Einzug wird an incaseof.law als lizenziertes Inkassoinstitut übergeben, die anwaltliche Beratung bleibt bei der Kanzlei. Fragen zur konkreten Ausgestaltung im Einzelfall klären Sie am besten direkt mit Ihrer Versicherung.
Eigene Kanzleiforderungen wie offene Honorarnoten und Forderungen, die Mandanten der Kanzlei gegen ihre Schuldner haben, von einzelnen Beträgen bis zu volumenstarken Klein- und Massenforderungen.

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Was Kanzleien als Nächstes brauchen

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