Anwälte und Kanzleien

Inkasso für Kanzleien, Forderungen abgeben und Anwaltsstunden zurückholen

Mahnwesen und Einziehung binden Anwaltsstunden, die Sie nicht abrechnen. Sie übergeben offene Forderungen, Ihre eigenen oder die Ihrer Mandanten, an ein lizenziertes, OGH-bestätigtes Inkassoinstitut. Automatisiert von der Mahnung bis zur Vollstreckung, 100% der Forderung für Sie oder Ihre Mandanten.

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Klare Arbeitsteilung
Ihre Kanzlei
Mandat
Beratung
Mandantenbeziehung
incaseof.law
Schuldnerkommunikation
Mahnläufe
Einziehung
100% der Forderung für Sie oder Ihre Mandanten

Die Ausgangslage

Einziehung kostet die Kanzlei Stunden, statt sie zu bringen

Anwälte und Kanzleien können offene Forderungen, ihre eigenen Honorarausstände ebenso wie Forderungen ihrer Mandanten, an incaseof.law übergeben, ein lizenziertes und vom OGH bestätigtes Inkassoinstitut. Die Kanzlei behält die Mandantenbeziehung, während die Einziehung ausgelagert wird und 100% der Forderung an den Gläubiger geht.

Mahnläufe, Fristenüberwachung, Schuldnerkommunikation und Ratenverhandlung binden Anwalts- und Sekretariatsstunden, die selten kostendeckend abrechenbar sind. Jede Stunde Einziehung ist eine Stunde weniger Mandatsarbeit. Das gilt für offene Mandantenforderungen ebenso wie für das eigene Honorarinkasso der Kanzlei.

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Kurz erklärt

Wie kooperieren Kanzleien mit einem Inkassoinstitut?

Kanzleien kooperieren mit einem Inkassoinstitut, indem sie die operative Einziehung auslagern und die juristische Verantwortung sowie die Mandantenbeziehung in der Kanzlei behalten. Die Kanzlei übergibt eine Forderung, ihre eigene oder die eines Mandanten, an das lizenzierte Institut. Dieses übernimmt Schuldnerkommunikation, Mahnläufe und, wenn nötig, den Schritt in das gerichtliche Verfahren. Die Auszahlung geht zu 100% der Forderung an die Kanzlei oder direkt an den Mandanten.

incaseof.law ist als lizenziertes Inkassoinstitut in Österreich und Deutschland zugelassen, sein Vorgehen ist vom OGH bestätigt, und es ist über den Elektronischen Rechtsverkehr an gerichtliche Verfahren anschlussfähig. Drei Kooperationsformen sind üblich: die Übergabe im Auftrag der Kanzlei, die Empfehlung an Mandanten zur direkten Einreichung und die Einziehung eigener Kanzleiforderungen wie offener Honorarrechnungen.

Die Übergabe

So übergeben Sie offene Rechnungen an incaseof.law

Eigene Kanzleiforderungen

Offene Honorarrechnungen und unbezahlte Rechnungen der Kanzlei selbst. Sie übergeben, wir treiben bei, die Auszahlung geht an Ihre Kanzlei.

Mandantenforderungen im Auftrag

Forderungen, die Ihre Mandanten gegen ihre Schuldner haben. Sie übergeben im Auftrag und behalten die Mandantenbeziehung, wir übernehmen die Einziehung im Hintergrund.

1

Forderung übergeben

Eigene oder Mandantenforderung einreichen, digital und in wenigen Minuten.

2

Wir treiben bei

Schuldnerkommunikation, Mahnläufe und, wenn nötig, der Elektronische Rechtsverkehr über den Connector.

3

Auszahlung

100% der Forderung an Sie oder Ihre Mandanten. Status jederzeit einsehbar.

So funktioniert die Übergabe im Detail

Das Kooperationsmodell

Forderungen übergeben, ohne die Akte aus der Hand zu geben

Die Zusammenarbeit ist als laufende Kooperation angelegt, nicht als einmalige Abgabe. Sie entscheiden je Forderung, was übergeben wird, und sehen jeden Schritt. Das Massen-Inkasso läuft bei uns, die juristische Verantwortung und die Mandantenbeziehung bleiben in der Kanzlei.

Strukturierte ÜbergabeSie übergeben einzelne Forderungen digital oder binden Ihre Kanzleisoftware über den Connector an und übergeben offene Posten gebündelt. Sie brauchen Forderungsbetrag, Datum und die Daten des Schuldners.
Einziehung im HintergrundSchuldnerkommunikation, Mahnläufe, Fristenüberwachung und Ratenverhandlung übernehmen wir. Der Schritt in das gerichtliche Verfahren läuft über den Elektronischen Rechtsverkehr.
Transparenz in EchtzeitJeder Fall ist im Portal nachvollziehbar, von der Einreichung bis zur Auszahlung. Sie und Ihre Mandanten wissen jederzeit, wo eine Forderung steht, ohne nachfragen zu müssen.
Auszahlung mit voller ForderungDas eingezogene Geld geht an Ihre Kanzlei oder direkt an Ihre Mandanten, 100% der Forderung. Die Kosten des Verzugs trägt der Schuldner.
MandantenforderungenConnector aktiv
Forderung Mandant M. · 8.200 €Außergerichtliche Stufe
Aufforderung
Forderung Mandant K. · 3.450 €Elektronischer Rechtsverkehr
Titel
Forderung Kanzlei · 1.180 €Honorarausstand
Ausgezahlt
Status jederzeit einsehbar, ohne Rückfrage

Das Fundament

Lizenziert, OGH-bestätigt, an den Rechtsverkehr angebunden

Ein regulatorisch sauberer Partner, anschlussfähig an gerichtliche Verfahren, ohne Reputationsrisiko für Ihre Kanzlei.

Lizenziertes Inkassoinstitut

Behördlich zugelassen in Österreich und Deutschland, eine saubere regulatorische Grundlage.

Vom OGH bestätigt

Unser Vorgehen ist höchstgerichtlich bestätigt, ein Wert, den juristisch geschulte Auftraggeber einordnen.

Connector zum Rechtsverkehr

Anschlussfähig an gerichtliche Verfahren über den Elektronischen Rechtsverkehr.

Datenübergabe und Haftung

Forderungsdaten rechtssicher und DSGVO-konform übergeben

Für Kanzleien ist die Datenweitergabe der heikelste Punkt einer Auslagerung. Die Übergabe einer Forderung an ein lizenziertes Inkassoinstitut ist datenschutzrechtlich zulässig: Die Einziehung einer berechtigten Forderung ist ein legitimer Zweck, die Verarbeitung der Schuldnerdaten dafür gedeckt. Sie übergeben nur die Daten, die zur Einziehung nötig sind, und behalten die Hoheit über das Mandat.

Auftragsverarbeitung geregelt

Wo incaseof.law in Ihrem Namen Daten verarbeitet, wird das vertraglich sauber geregelt. Sie wissen, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, und können das gegenüber Ihren Mandanten dokumentieren.

Datensparsame Übergabe

Übergeben werden Forderungsbetrag, Forderungsgrund, Datum und die Daten des Schuldners, nicht die gesamte Mandantenakte. Was für die Einziehung nicht gebraucht wird, bleibt in der Kanzlei.

Klare Verantwortungsteilung

Die juristische Bewertung der Forderung bleibt bei der Kanzlei, die operative Einziehung liegt beim Institut. Jede Seite verantwortet ihren Teil, das vermeidet Grauzonen und Reputationsrisiken.

Anschluss an das Gericht

Lässt sich außergerichtlich keine Zahlung erreichen, läuft der Schritt in das gerichtliche Verfahren über den Elektronischen Rechtsverkehr, ohne Medienbruch und ohne dass Sie die Forderung an einen weiteren Dienstleister übergeben müssen.

So läuft die Übergabe Schritt für Schritt

Entlastung im Massengeschäft

Volumenstarke Forderungen, ohne Kanzleikapazität zu binden

Der größte Hebel liegt nicht in der einzelnen strittigen Forderung, sondern im wiederkehrenden Massengeschäft: viele gleichartige, unstrittige Außenstände, die einzeln zu klein sind, um eine Anwaltsstunde zu rechtfertigen, in Summe aber Sekretariat und Fristenkalender belasten. Genau dieses Volumen lässt sich auslagern, während die individuelle Rechtsfrage in der Kanzlei bleibt.

Gebündelte Übergabe

Kanzleien mit höherem Aufkommen binden ihre Software über den Connector an und übergeben offene Posten gebündelt, statt jede Forderung einzeln zu bearbeiten. Mahnläufe und Fristen laufen dann automatisiert beim Institut.

Fristen ausgelagert

Fristenüberwachung und Wiedervorlage zur Einziehung übernimmt incaseof.law. Das entlastet den Fristenkalender der Kanzlei genau dort, wo er am dichtesten ist, bei den vielen kleinen Posten.

Skalierbar statt kapazitätsbegrenzt

Ob zehn oder tausend Forderungen, der Aufwand auf Kanzleiseite bleibt gleich gering. Sie übergeben, der Rest skaliert beim Institut, ohne dass Sie Personal aufbauen müssen.

Warum die Übergabe trägt

Ein Partner, den Sie Ihren Mandanten erklären können

Wenn Sie eine Mandantenforderung weitergeben, übergeben Sie an einen regulierten Partner mit höchstgerichtlich bestätigtem Vorgehen, der an gerichtliche Verfahren anschlussfähig ist. Das ist eine Übergabe, die Sie gegenüber Ihren Mandanten begründen können, ohne ein Reputationsrisiko einzugehen.

Lizenziert in AT und DEBehördlich zugelassenes Inkassoinstitut in beiden Rechtsräumen, aus einer Hand.
Vom OGH bestätigtDas digitale Vorgehen ist höchstgerichtlich bestätigt, ein Wert, den juristisch geschulte Auftraggeber einordnen.
Am RechtsverkehrAnschlussfähig an gerichtliche Verfahren über den Elektronischen Rechtsverkehr, ohne Medienbruch.

incaseof.law GmbH, Rathausstraße 21/13, 1010 Wien. Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, FN 505409 z. Geschäftsführer Dr. Maximilian Kindler, LL.M., MBA.

Die Einordnung

Inkasso auslagern oder selbst betreiben?

Eine Ressourcenfrage, keine Statusfrage. Für skalierbare Einziehung lagern Sie aus, für die individuelle Rechtsfrage bleibt die Kanzlei zuständig.

 
incaseof.law
Kanzleiintern
Zeitaufwand der Kanzlei
minimal, Sie übergeben
hoch, bindet Anwaltsstunden
Mandatsfokus
bleibt frei für das Mandat
Einziehung verdrängt Mandat
Skalierbarkeit
volumenstark, automatisiert
begrenzt durch Kapazität
Kostenmodell
100% der Forderung
interne Personalkosten

Was es kostet

100% der Forderung für Sie oder Ihre Mandanten

incaseof.law arbeitet so, dass 100% der beigetriebenen Forderung an Sie oder Ihre Mandanten geht. Es gibt kein undurchsichtiges Provisionsmodell auf die Hauptforderung, ein Punkt, der Kanzleien zu Recht wichtig ist.

Was Inkasso kostet
100%

der Forderung an den Gläubiger. Die Kosten trägt der Schuldner.

Die Zusammenarbeit

Wie die Abrechnung und Abwicklung läuft

Die Kooperation ist auf einen klaren Punkt ausgelegt: Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten behalten 100% der Forderung, die Kosten des Verzugs trägt der Schuldner. Wie Sie die Forderung übergeben, bleibt Ihnen überlassen.

Im Auftrag der Kanzlei

Sie übergeben Mandantenforderungen in Ihrem Namen und bleiben Ansprechpartnerin. Die Einziehung läuft im Hintergrund, die Auszahlung geht an Sie oder direkt an den Mandanten. Sie steuern, wer wann informiert wird.

Empfehlung an Mandanten

Statt selbst zu übergeben, können Sie incaseof.law Ihren Mandanten als Lösung empfehlen. Der Mandant reicht die Forderung direkt ein, die Kanzlei bleibt aus der laufenden Abwicklung heraus und behält den Überblick.

Eigene Kanzleiforderungen

Offene Honorarrechnungen und unbezahlte Rechnungen der Kanzlei übergeben Sie auf demselben Weg. Die Auszahlung geht an Ihre Kanzlei, 100% der Forderung, ohne dass Ihre Sekretariatsstunden in Mahnläufe fließen.

In allen Modellen gilt dasselbe Prinzip: kein undurchsichtiges Provisionsmodell auf die Hauptforderung. Die durch den Verzug entstandenen Inkassokosten trägt der säumige Schuldner, die Hauptforderung bleibt ungekürzt bei Ihnen oder Ihren Mandanten. Welches Modell für Ihre Kanzlei passt, klären wir in einem kurzen Gespräch.

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Wir begleiten unsere Partner im Inkasso von einzelnen offenen Rechnungen bis zu Direktintegrationen in bestehende Systeme über API und stellen effiziente, rechtssichere und vollständig digitale Prozesse im gesamten Forderungsmanagement sicher.
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Häufige Fragen von Kanzleien

Ja. Anwälte und Kanzleien können sowohl eigene Forderungen als auch Mandantenforderungen an ein lizenziertes Inkassoinstitut übergeben. Die anwaltliche Tätigkeit und die Mandantenbeziehung bleiben dabei bei der Kanzlei.

Einziehung bindet Anwalts- und Sekretariatsstunden, die selten kostendeckend abrechenbar sind. Für wiederkehrende oder volumenstarke Forderungen rechnet sich die Auslagerung, die individuelle Rechtsfrage bleibt bei der Kanzlei.

incaseof.law arbeitet so, dass 100% der beigetriebenen Forderung an Sie oder Ihre Mandanten geht. Es gibt kein undurchsichtiges Provisionsmodell auf die Hauptforderung.

Ja. Die Kanzlei bleibt Ansprechpartnerin ihrer Mandanten. incaseof.law übernimmt im Hintergrund Schuldnerkommunikation, Mahnläufe und Einziehung.

Eigene Kanzleiforderungen wie offene Honorarrechnungen und Forderungen, die Mandanten der Kanzlei gegen ihre Schuldner haben.

Die Kanzlei bleibt Ansprechpartnerin ihrer Mandanten und entscheidet, wer wann informiert wird. Die Schuldnerkommunikation übernimmt incaseof.law als lizenziertes Inkassoinstitut, sachlich und auf Zahlung ausgerichtet. Wahlweise können Sie incaseof.law auch direkt an Ihre Mandanten empfehlen, sodass diese die Forderung selbst einreichen.

Einzelne Forderungen reichen Sie digital ein, dafür brauchen Sie Forderungsbetrag, Datum und die Daten des Schuldners. Kanzleien mit höherem Aufkommen binden ihre Software über den Connector an und übergeben offene Posten gebündelt, statt jede Forderung einzeln hochzuladen. Jeder Fall ist anschließend im Portal nachvollziehbar.

Ja. Die Übergabe einer berechtigten Forderung an ein lizenziertes Inkassoinstitut verfolgt einen legitimen Zweck, die Verarbeitung der Schuldnerdaten dafür ist gedeckt. Übergeben wird datensparsam nur, was zur Einziehung nötig ist, Forderungsbetrag, Forderungsgrund, Datum und die Daten des Schuldners, nicht die gesamte Mandantenakte. Wo incaseof.law in Ihrem Namen verarbeitet, wird das vertraglich geregelt, sodass Sie es gegenüber Ihren Mandanten dokumentieren können.

Die juristische Bewertung der Forderung bleibt bei der Kanzlei, die operative Einziehung verantwortet incaseof.law als lizenziertes Institut, dessen Vorgehen vom OGH bestätigt ist. Diese klare Verantwortungsteilung vermeidet Grauzonen: Jede Seite verantwortet ihren Teil, und Sie übergeben an einen regulierten Partner, der an gerichtliche Verfahren anschlussfähig ist.

Ja. Offene Honorarrechnungen und unbezahlte Rechnungen der Kanzlei übergeben Sie auf demselben Weg wie Mandantenforderungen. Die Auszahlung geht an Ihre Kanzlei, 100% der Forderung, ohne dass Anwalts- oder Sekretariatsstunden in das eigene Honorarinkasso fließen.

Es gibt kein Provisionsmodell auf die Hauptforderung. 100% der beigetriebenen Forderung geht an Ihre Kanzlei oder direkt an Ihre Mandanten. Die durch den Verzug entstandenen Inkassokosten trägt der säumige Schuldner. Welches Modell, im Auftrag der Kanzlei, als Empfehlung an Mandanten oder für eigene Kanzleiforderungen, für Sie passt, klären wir in einem kurzen Gespräch.

Sie übergeben an ein lizenziertes, in Österreich und Deutschland zugelassenes Inkassoinstitut, dessen Vorgehen vom OGH bestätigt ist und das an gerichtliche Verfahren über den Elektronischen Rechtsverkehr anschlussfähig ist. Das ist eine Übergabe an einen regulierten Partner, die Sie gegenüber Ihren Mandanten begründen können.

Ja. incaseof.law ist ein lizenziertes Inkassoinstitut, dessen Vorgehen vom OGH bestätigt wurde, mit einem Connector zum Elektronischen Rechtsverkehr. Hinter dem Unternehmen steht die incaseof.law GmbH mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien.

Testen Sie uns, bevor Sie sich entscheiden

Werfen Sie einen Blick in unser System, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Mit dem unverbindlichen Zugang können Sie alle Funktionen in Ruhe kennenlernen und selbst erleben, wie einfach Forderungsmanagement sein kann. So sehen Sie ganz entspannt, ob unsere Lösung zu Ihrem Unternehmen passt.

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