Inkasso für jede Branche und Größe.
Ob Selbstständiger, KMU, Kanzlei oder Konzern: incaseof.law zieht Ihre offenen Forderungen ein. Sie behalten 100 % Ihrer Hauptforderung, die Verzugskosten trägt der säumige Schuldner.
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Wegweiser
Welche Seite passt zu Ihnen?
Drei Fragen führen Sie zur passenden Seite. Wenn Sie schon wissen, welche Forderung offen ist, können Sie das Inkasso direkt beauftragen. Den Ablauf in drei Schritten zeigt so funktioniert incaseof.law.
Frage 01
Wie groß ist Ihr Unternehmen?
- Ich arbeite allein Eine einzelne Honorarnote genügt, es gibt kein Mindestvolumen.
- Wir sind ein kleines oder mittleres Unternehmen Mehrere offene Posten in einem Schritt, Buchhaltung anbindbar.
- Wir übergeben hunderte Posten im Monat Anbindung per Connector oder REST-API, Status per Webhook zurück.
Frage 02
Wessen Forderung übergeben Sie?
- Meine eigene Rechnung Dann entscheidet die Branche, weiter unten auf dieser Seite.
- Die Forderung eines Mandanten Eigene Honorarnoten und Mandantenforderungen bleiben getrennt.
- Miete oder Hausgeld einer Liegenschaft Im Namen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
Frage 03
Welche Forderung liegt offen?
- Schlussrechnung oder Werklohn Auch bei Mängelrüge, Teilzahlung und Haftrücklass.
- Catering und Bankette für Firmenkunden Einschließlich vereinbarter Storno- und Ausfallpauschalen.
- Viele Rechnungskäufe aus dem Onlineshop Sammelübergabe statt hunderter Einzelmahnungen.
Nach Zielgruppe
Wählen Sie Ihren Bereich.
incaseof.law holt Ihr Geld zurück: 100 % der Forderung bleiben bei Ihnen, die Verzugskosten trägt der säumige Schuldner. Suchen Sie zuerst Ihre Rolle, dann Ihre Branche.
Kleine & mittlere Unternehmen
Nicht die eine große Forderung, sondern die vielen kleinen offenen Posten. Dort übergeben Sie gebündelt und binden Ihre Buchhaltung an. Zum BereichFreelancer & Selbstständige
Ohne Buchhaltung läuft niemand Ihrer Honorarnote hinterher. Dort steht, warum es kein Mindestvolumen gibt, Beispiel 1.800 Euro. Zum BereichAnwälte & Kanzleien
Nachtelefonieren ist keine abrechenbare Leistung. Dort sind beide Fälle getrennt: Ihre eigenen Honorarnoten und die Forderungen Ihrer Mandanten. Zum BereichHausverwaltungen & WEG
Eine Einheit zahlt nicht, die Gemeinschaft trägt das Minus. Dort steht, wer Gläubiger ist: der Vermieter bei Miete, die Gemeinschaft beim Hausgeld. Zum BereichEnterprise & Konzerne
Bei hunderten Posten im Monat zählt die Schnittstelle. Dort stehen die drei Stufen von Einzel-Upload bis REST-API. Zum BereichNach Branche
incaseof.law kennt die typischen Forderungen Ihrer Branche.
Handwerk
Das Material ist verbaut, die Schlussrechnung liegt seit 90 Tagen offen. Dort geht es um Mängelrüge und Haftrücklass, Beispiel 12.600 Euro. Zum BereichGastronomie
Wareneinsatz und Personal sind bezahlt, der Firmenkunde noch nicht. Dort geht es um Stornopauschalen, Beispiel 4.800 Euro. Zum BereichE-Commerce
Ein einzelner Rechnungskauf ist zu klein für eine eigene Mahnung. Dort geht es um Sammelübergabe und Rückbuchung, Beispiel 340 Posten. Zum BereichSie steuern offene Forderungen laufend und über viele Kunden hinweg? So funktioniert digitales Forderungsmanagement für Unternehmen. Sie führen einen Rauchfangkehrer-Betrieb? Dann ist Inkasso für Rauchfangkehrer die passende Seite.
Kurz erklärt
Für wen arbeitet incaseof.law?
incaseof.law arbeitet für Unternehmen jeder Größe mit offenen Forderungen: von Selbstständigen und KMU über Anwaltskanzleien und Hausverwaltungen bis zu Konzernen und Onlinehändlern. Als lizenziertes Inkassoinstitut in Österreich und Deutschland ziehen wir Ihre Forderung ein, Sie behalten auch 2026 zu 100 % Ihre Hauptforderung, die Verzugskosten trägt der säumige Schuldner.
incaseof.law, lizenziert in Österreich und Deutschland (GISA 32140156). Stand 2026.
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Häufige Fragen
Fragen zu Branchen und Zielgruppen.
Ob Ihre Branche dabei ist, ab welcher Größe es sich lohnt, wer für Dritte übergeben darf. Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten persönlich.
Kontakt aufnehmenQuellen und Rechtsgrundlagen
- § 1333 ABGB, Verzugszinsen
- Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996
- § 118 GewO 1994, Inkassoinstitute
- Rechtsdienstleistungsregister, BfJ, Reg.-Nr. 2024 0000 8388
- GISA, Gewerbeinformationssystem Austria, GISA 32140156
- WKO, Fachverband Gewerbliche Dienstleister
Zuletzt geprüft 21.08.2026