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Kategorie Inkasso

Technologiepartnerschaft mit ibana und incaseof.law

ibana und incaseof.law verbinden ab Mai 2026 ihre Plattformen. ibana-Kundinnen und -Kunden aktivieren das Forderungsmanagement direkt aus ihrer gewohnten Oberfläche, ohne Medienbruch und ohne Fixkostenrisiko.

Veröffentlicht 02.05.2026Aktualisiert 05.10.20264 Minuten Lesezeit

Bildschirm mit Auswertungen und Diagrammen eines Finanz-Dashboards
Symbolbild. Die Technologiepartnerschaft verbindet die Finanzautomatisierung von ibana mit dem Forderungsmanagement von incaseof.law zu einem durchgängigen Cash-Cycle in einer Oberfläche. Foto: 1981 Digital / Unsplash

Kurz erklärt

Was bedeutet die Partnerschaft von ibana und incaseof.law?

ibana und incaseof.law verbinden ab Mai 2026 ihre Plattformen: ibana-Kundinnen und -Kunden aktivieren das Forderungsmanagement von incaseof.law direkt aus der gewohnten Oberfläche heraus, ohne Systemwechsel. Die Integration läuft über eine REST-API und deckt alle Stufen ab, von der außergerichtlichen Mahnung bis zur gerichtlichen Exekution. Die Hauptforderung bleibt zu 100 Prozent beim Gläubiger.

Quellen: gemeinsame Mitteilung von ibana und incaseof.law, Mai 2026. Angaben zum Modell von incaseof.law: eigene Daten, Stand Juli 2026.

Was ändert sich für ibana-Kundinnen und -Kunden?

Für ibana-Kundinnen und -Kunden entsteht ein durchgängiger Cash-Cycle auf einer Oberfläche. Eine Forderung, die in ibana den Mahnstatus erreicht, lässt sich mit wenigen Klicks an incaseof.law übergeben, das ab diesem Punkt die gesamte Eskalation übernimmt, von der außergerichtlichen Mahnung über die Mahnklage am Bezirksgericht bis zur Exekution.

Bisher waren Finanzautomatisierung und Forderungsmanagement zwei getrennte Welten. Wer Eingangsrechnungen, Zahlläufe und offene Posten in einer modernen Plattform abbilden wollte, musste für den Forderungseinzug auf separate Systeme ausweichen. ibana liefert die Automatisierung des Tagesgeschäfts, incaseof.law übernimmt den Moment, in dem aus einer offenen Position eine durchsetzbare Forderung wird.

Beide Unternehmen verbinden damit zwei komplementäre FinTech-Welten: von der eingehenden Rechnung über Zahlläufe und Spesenmanagement bis zur titulierten Forderung. Die Aktivierung erfolgt direkt aus der ibana-Oberfläche, ohne Medienbruch, ohne doppelte Datenerfassung und ohne Zusatzsoftware. Wie sich das Forderungsmanagement in Österreich und Deutschland unterscheidet, ordnet der Beitrag Forderungsmanagement im Vergleich ein.

Was leistet die Partnerschaft konkret?

Konkret bringt die Partnerschaft drei Vorteile für die Anwenderseite: keine doppelte Datenerfassung, die Aktivierung direkt aus der Oberfläche und kein Fixkostenrisiko. Technisch setzt die Integration auf einer REST-API zwischen beiden Plattformen auf.

BausteinWas die Partnerschaft leistetErgebnis für die Gläubigerin
Keine doppelte DatenerfassungForderungsdaten, Schuldnerinformationen und Belege fließen automatisiert in den Inkassoprozesskein erneutes Anlegen
Aktivierung aus der OberflächeInkasso wird zu einem Status im bestehenden ibana-Workflow, nicht zu einem zusätzlichen Toolkein Systemwechsel
Kein Fixkostenrisikoincaseof.law arbeitet erfolgsbasiert, die Verzugskosten trägt der säumige Schuldnerkeine Lizenzkosten
Rechtlicher RahmenInkassokonzession, ERV-Zugang, Registrierung nach dem RDG (Reg.-Nr. 2024 0000 8388) und OGH-Entscheidung 4 Ob 77/23mAT und DE abgedeckt

Quelle: gemeinsame Mitteilung von ibana und incaseof.law, Mai 2026. Angaben zum Modell von incaseof.law: eigene Daten, Stand Juli 2026.

Der Kostenpunkt ist für viele der entscheidende: incaseof.law arbeitet erfolgsbasiert, es fallen keine Setup-Gebühren, keine Lizenzkosten und keine monatlichen Mindestumsätze an. Im regulären außergerichtlichen Inkasso entstehen Ihnen keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt, und es gibt keine Erfolgsprovision auf Ihre Hauptforderung. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben. Einzug und Dauer sind nicht garantiert; Ausnahmen und die Anrechnung von Teilzahlungen stehen unter Kosten und Leistungsumfang. Wie sich die Kosten im Detail verteilen, zeigt die Seite Inkassokosten.

Grafik

Ein durchgängiger Cash-Cycle: von der Rechnung in ibana bis zur Durchsetzung durch incaseof.law

Die Partnerschaft verbindet zwei Plattformen zu einem Ablauf. ibana automatisiert das Tagesgeschäft, incaseof.law übernimmt ab dem Mahnstatus die Durchsetzung, ohne dass die Daten ein zweites Mal erfasst werden.

1Stufe 1

ibana: Finanzautomatisierung

  • Rechnungenautomatisiert
  • Zahlläufeautomatisiert
  • Banken angebunden3.000+
  • SystemeBMD, DATEV, RZL

2Stufe 2

Übergabe per REST-API

  • Datenerfassungeinmalig
  • Medienbruchkeiner
  • Aktivierungopt-in
  • HostingEU, DSGVO

3Stufe 3

incaseof.law: Durchsetzung

  • Mahnungaußergerichtlich
  • Mahnverfahrengerichtlich
  • Hauptforderung100 %
  • Fundament4 Ob 77/23m

Der Cash-Cycle in einer Oberfläche

Cash-inEingangsrechnung wird in ibana erfasst
Offener PostenZahllauf und Mahnwesen laufen in ibana
ÜbergabeMahnstatus, mit wenigen Klicks an incaseof.law
Cash-outForderung durchgesetzt, 100 % beim Gläubiger

Quellen: gemeinsame Mitteilung von ibana und incaseof.law, Mai 2026. Angaben zu Bankanbindungen und Systemintegrationen: ibana, 2026. Modell, Zahlungsfluss und OGH-Bezug (4 Ob 77/23m): incaseof.law, 2026.

Welche Rolle spielt KI in der Prozesskette?

KI übernimmt in dieser Partnerschaft auf beiden Seiten unterschiedliche Aufgaben. ibana automatisiert mit KI und Agents die Erfassung von Eingangsrechnungen, das Zahllaufmanagement und das Spesenmanagement; Belege, die über die Schnittstelle von ibana kommen, wertet incaseof.law nicht mit KI aus. KI liest bei incaseof.law nur Belege aus dem Kundenportal und gerichtliche Verbesserungsaufträge, das Ergebnis prüft das Team. Die Mahnstufen setzt das Fallteam, automatisch laufen nur Ratenpläne nach festen, für alle gleichen Regeln.

Beide Plattformen setzen Künstliche Intelligenz für konkrete Aufgaben ein, nicht als Marketing-Begriff. Im Zusammenspiel entsteht eine durchgängige Kette vom Belegeingang über die Zahlung bis zur Exekution, ohne dass an den Übergabepunkten Daten verloren gehen oder neu erfasst werden. Das gerichtliche Verfahren beginnt erst nach Freigabe des Gläubigers. Wo incaseof.law KI einsetzt und wo das Team entscheidet, beschreibt der Beitrag KI im Inkasso: wo sie hilft und wo der Mensch entscheidet.

Was sagen die Geschäftsführungen?

Beide Geschäftsführungen sehen in der Partnerschaft einen zu Ende gedachten Finanzworkflow. ibana schließt den letzten Schritt des Forderungszyklus, incaseof.law gewinnt direkten Zugang zu österreichischen und deutschen KMU.

Markus Leimer, Geschäftsführer der ibana Software GmbH: „Unsere Mission ist es, Finanzprozesse durch KI und Agents radikal zu vereinfachen. Mit incaseof.law holen wir den letzten, bislang regulatorisch anspruchsvollsten Schritt des Forderungszyklus in unsere Plattform, ohne dass unsere Kundinnen und Kunden das Tool wechseln müssen. Das ist Finanzautomatisierung zu Ende gedacht.“

Dr. Maximilian Kindler, CEO der incaseof.law GmbH: „ibana ist für uns der ideale Technologiepartner: eine moderne, KI-getriebene Finanzplattform mit echter Produkt-DNA und direktem Zugang zu österreichischen und deutschen KMU. Gemeinsam schaffen wir einen volldigitalen Cash-Cycle, von der Rechnung bis zur gerichtlichen Exekution, auf einem Fundament, das der OGH 2023 in wesentlichen Punkten geprüft hat.“

Worauf können sich ibana-Kundinnen verlassen?

ibana-Kundinnen und -Kunden verlassen sich auf ein reguliertes Fundament. incaseof.law verfügt über die österreichische Inkassokonzession nach Gewerbeordnung, eine GISA-Registrierung und eine Akkreditierung für den Elektronischen Rechtsverkehr; für Deutschland liegt eine Registrierung nach dem RDG vor (Reg.-Nr. 2024 0000 8388).

Forderungseinzug ist eine regulierte Tätigkeit, in Österreich wie in Deutschland. Über den Elektronischen Rechtsverkehr erreicht incaseof.law alle österreichischen Gerichte direkt elektronisch.

Was der Oberste Gerichtshof 2023 zu einzelnen Punkten des Modells entschieden hat, ordnet der Beitrag zur OGH-Entscheidung 4 Ob 77/23m ein. Für ibana-Kundinnen und -Kunden, die in beiden Ländern aktiv sind, wird der Unterschied zwischen den Rechtsordnungen im Hintergrund automatisch berücksichtigt.

Ab wann ist die Integration verfügbar?

Die Integration ist seit Mai 2026 in Produktion. ibana und incaseof.law begleiten den Launch mit einer gemeinsamen Landing Page, einem koordinierten Newsletter und Webinaren für bestehende und interessierte Kundinnen und Kunden beider Plattformen.

Die Aktivierung erfolgt opt-in: Wer die Funktion nutzen möchte, gibt seine ausdrückliche Einwilligung über ein Consent-Fenster, bevor Daten zwischen den Plattformen ausgetauscht werden. Beide Unternehmen hosten in der EU und haben eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach der Datenschutz-Grundverordnung geschlossen. Die Partnerschaft ist nicht-exklusiv und auf wechselseitige Empfehlung angelegt.

Über ibana

Die ibana Software GmbH mit Sitz in Wien stellt eine KI-gestützte Finanzautomatisierungsplattform für Eingangsrechnungen, Zahlläufe, offene Forderungen und Spesenmanagement bereit. Über Integrationen zu Buchhaltungs- und ERP-Systemen wie BMD, DATEV und RZL sowie mehr als 3.000 angebundene Banken ermöglicht ibana einen digitalen, E-Rechnung-fähigen Finanzworkflow. Mehr unter ibana.io.

Über incaseof.law

Die incaseof.law GmbH mit Sitz in Wien stellt eine volldigitale Plattform für Forderungsmanagement in Österreich und Deutschland bereit, von der außergerichtlichen Mahnung bis zur gerichtlichen Exekution. Die Plattform verfügt über eine GISA-Registrierung und österreichische Inkassokonzession, eine ERV-Akkreditierung und eine Registrierung nach dem RDG (Reg.-Nr. 2024 0000 8388). Die OGH-Entscheidung 4 Ob 77/23m betrifft ihr Geschäftsmodell. Das Modell ist erfolgsbasiert: Gläubigerinnen und Gläubiger tragen kein Fixkostenrisiko.

Unternehmen, die das digitale Forderungsmanagement gemeinsam anbieten möchten, werden über die Seite Partner werden Technologiepartner von incaseof.law. Organisationen mit hohem Belegvolumen führt die Seite Enterprise durch die Anbindung, und die Verteilung der Kosten zeigt die Seite Forderungsmanagement.

Diese Mitteilung fasst die Eckpunkte der Technologiepartnerschaft zusammen. Angaben zu Konzession, Registern und zur OGH-Entscheidung sind im Quellenblock belegt. Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Fragen zur Partnerschaft.

Die vier Fragen, die zur Technologiepartnerschaft von ibana und incaseof.law am häufigsten gestellt werden, kurz beantwortet. Die Belege zu jeder Antwort stehen im Quellenblock darunter.

Ablauf ansehen
ibana und incaseof.law verbinden ab Mai 2026 ihre Plattformen. ibana-Kundinnen und -Kunden aktivieren das Forderungsmanagement von incaseof.law direkt aus der ibana-Oberfläche, ohne Systemwechsel. Die Integration läuft über eine REST-API und deckt alle Stufen ab, von der außergerichtlichen Mahnung bis zur gerichtlichen Exekution.
Für die Gläubigerin entstehen keine Setup-Gebühren, keine Lizenzkosten und keine monatlichen Mindestumsätze. incaseof.law arbeitet erfolgsbasiert. Im regulären außergerichtlichen Inkasso entstehen Ihnen keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt, und es gibt keine Erfolgsprovision auf Ihre Hauptforderung. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben. Einzug und Dauer sind nicht garantiert; Ausnahmen und die Anrechnung von Teilzahlungen stehen unter Kosten und Leistungsumfang. Die Hauptforderung bleibt zu 100 Prozent bei der Gläubigerin.
Ja. Der Austausch erfolgt opt-in: ibana-Kundinnen und -Kunden geben ihre ausdrückliche Einwilligung über ein Consent-Fenster, bevor Daten übermittelt werden. Beide Unternehmen hosten in der EU und haben eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach der Datenschutz-Grundverordnung geschlossen.
incaseof.law verfügt über die österreichische Inkassokonzession nach Gewerbeordnung, eine GISA-Registrierung und eine ERV-Akkreditierung sowie eine Registrierung nach dem RDG (Reg.-Nr. 2024 0000 8388). Die Entscheidung 4 Ob 77/23m des Obersten Gerichtshofs betrifft das Geschäftsmodell.
Porträt von Dr. Maximilian Kindler, Gründer und CEO von incaseof.law

Über den Autor

Dr. Maximilian Kindler, LL.M., MBA

Dr. Maximilian Kindler, LL.M., MBA ist Gründer und CEO von incaseof.law, dem in Österreich konzessionierten und in Deutschland registrierten Inkassoinstitut. Er verantwortet das Modell: Die Hauptforderung bleibt ungekürzt beim Gläubiger, die Verzugskosten trägt der säumige Schuldner.

Die Quellen zu diesem Beitrag finden Sie im Quellenverzeichnis.

Alle Beiträge von Dr. Maximilian Kindler

Gründer und CEO Konzessioniert in AT, registriert in DE

Übergabe

Und wenn der Kunde trotzdem nicht zahlt?

Dann übernimmt incaseof.law den außergerichtlichen Einzug. Ob ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, empfiehlt das Fallteam; eingeleitet wird es erst nach Ihrer Freigabe.

1

Forderung übergeben

Rechnungsdaten online eingeben oder aus der Buchhaltung übernehmen. Beauftragung gemäß AGB, kein Mindestvolumen.

2

Wir übernehmen den Einzug

Außergerichtliche Mahnung durch incaseof.law; gerichtliches Mahnverfahren und Exekution nur nach Ihrer Freigabe. Jeden Schritt sehen Sie im Portal, ohne selbst nachfassen zu müssen.

3

100 Prozent der Hauptforderung

Ihre Hauptforderung bleibt ungekürzt. Die Verzugskosten trägt der säumige Schuldner, nicht Sie als Gläubiger.

Im regulären außergerichtlichen Inkasso entstehen Ihnen keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt, und es gibt keine Erfolgsprovision auf Ihre Hauptforderung. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben. Einzug und Dauer sind nicht garantiert; Ausnahmen und die Anrechnung von Teilzahlungen stehen unter Kosten und Leistungsumfang.

4,9 von 5

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