Wenn ein Kunde zu spät zahlt, kostet Sie das Geld. Die gute Nachricht: Einen Teil dieses Schadens dürfen Sie sich zurückholen. Verzugszinsen sind kein juristischer Luxus, sondern ein handfester Ausgleich für die Zeit, in der Ihnen Ihr Geld vorenthalten wird. Trotzdem verzichten viele Unternehmen darauf, weil sie die Berechnung für kompliziert halten.
Das ist sie nicht. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie hoch die Verzugszinsen im Geschäftsverkehr aktuell sind, wie Sie sie in wenigen Schritten korrekt berechnen und welche Pauschale Ihnen zusätzlich zusteht. Mit einem durchgerechneten Beispiel, das Sie direkt auf Ihre eigenen Forderungen übertragen können.
Das Wichtigste in Kürze
Der Basiszinssatz liegt seit Anfang 2026 unverändert bei 1,27 Prozent (Quelle: Deutsche Bundesbank).
Für Geschäfte zwischen Unternehmen beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, aktuell also 10,27 Prozent.
Bei Beteiligung von Verbrauchern sind es fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, aktuell 6,27 Prozent.
Zusätzlich dürfen Sie im Geschäftsverkehr eine Beitreibungskostenpauschale von 40 Euro je Forderung verlangen.
Was sind Verzugszinsen?
Verzugszinsen sind der gesetzlich vorgesehene Ausgleich dafür, dass Ihnen ein fälliger Betrag nicht rechtzeitig gezahlt wird. Sie haben keinen Strafcharakter, sondern sollen den wirtschaftlichen Nachteil ausgleichen, der Ihnen durch die verspätete Zahlung entsteht. Schließlich hätten Sie das Geld in der Zwischenzeit nutzen können.
Wichtig ist die Abgrenzung zu Mahngebühren. Verzugszinsen laufen automatisch und taggenau, sobald sich der Kunde im Verzug befindet. Sie sind unabhängig davon, wie viele Mahnungen Sie verschickt haben.
Wie hoch sind Verzugszinsen 2026? Unternehmen und Verbraucher im Vergleich
Die Höhe der Verzugszinsen ergibt sich aus zwei Bausteinen: dem Basiszinssatz und einem festen Aufschlag. Den Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank zweimal im Jahr, jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli. Aktuell beträgt er 1,27 Prozent.
Auf diesen Basiszinssatz kommt ein Aufschlag, der davon abhängt, wer beteiligt ist:
Art des Geschäfts | Aufschlag auf den Basiszinssatz | Effektiver Verzugszinssatz 2026 |
|---|---|---|
Zwischen Unternehmen (B2B) | 9 Prozentpunkte | 10,27 Prozent |
Mit Beteiligung von Verbrauchern (B2C) | 5 Prozentpunkte | 6,27 Prozent |
Für Sie als Unternehmen, das einem anderen Unternehmen eine Rechnung stellt, gilt also der höhere Satz von aktuell 10,27 Prozent. Das ist deutlich mehr, als die meisten erwarten, und genau deshalb lohnt sich die Berechnung.
Hinweis: Der Basiszinssatz kann sich zum 1. Juli ändern. Prüfen Sie den jeweils gültigen Wert vor einer Abrechnung direkt auf der Seite der Bundesbank, damit Ihre Berechnung korrekt bleibt.
Verzugszinsen Schritt für Schritt berechnen
Die Formel ist einfach. In Worten: Sie multiplizieren den offenen Betrag mit dem Verzugszinssatz, dann mit der Anzahl der Verzugstage, und teilen das Ergebnis durch die Kalendertage des Jahres (365, im Schaltjahr 366).
Hier ein vollständig durchgerechnetes Beispiel für eine offene Forderung zwischen zwei Unternehmen:
Schritt | Beschreibung | Wert |
|---|---|---|
Forderungsbetrag | Offene Nettoforderung | 5.000,00 Euro |
Zinssatz | Basiszinssatz plus neun Prozentpunkte | 10,27 Prozent |
Verzugstage | Tage zwischen Verzugseintritt und Zahlung | 30 |
Rechnung | 5.000 mal 0,1027 mal 30 geteilt durch 365 | 42,21 Euro |
Verzugszinsen | gerundet | 42,21 Euro |
Beitreibungspauschale | einmalig je Forderung im Geschäftsverkehr | 40,00 Euro |
Gesamter Verzugsschaden | Zinsen plus Pauschale | 82,21 Euro |
Aus einer Forderung von 5.000 Euro mit 30 Tagen Verzug werden so über 82 Euro, die Sie zusätzlich geltend machen dürfen. Bei höheren Beträgen oder längerem Verzug summiert sich das schnell.
Sonderfälle, die kaum jemand richtig rechnet
Drei Situationen führen häufig zu Fehlern. Wer sie kennt, rechnet sauber und durchsetzbar:
Basiszinssatz ändert sich während des Verzugs: Läuft der Verzug über einen Stichtag (1. Januar oder 1. Juli) hinweg und ändert sich der Basiszinssatz, müssen Sie den Verzugszeitraum taggenau aufteilen und für jeden Abschnitt mit dem dann gültigen Satz rechnen.
Teilzahlungen: Zahlt der Kunde einen Teil, berechnen Sie ab diesem Tag die Zinsen nur noch auf den verbleibenden offenen Restbetrag.
Verzugszinsen sind umsatzsteuerfrei: Auf die Zinsen selbst kommt keine Umsatzsteuer obendrauf.
Die Beitreibungspauschale von 40 Euro
Stellen Sie einem anderen Unternehmen eine Rechnung und gerät dieses in Verzug, dürfen Sie zusätzlich zu den Verzugszinsen eine Pauschale von 40 Euro je Forderung verlangen. Diese Pauschale soll den internen Aufwand abdecken, den die verspätete Zahlung bei Ihnen verursacht.
Das Praktische daran: Sie müssen den Aufwand nicht im Einzelnen nachweisen. Die Pauschale fällt unabhängig von den Verzugszinsen an und gilt je offener Entgeltforderung.
Ab wann tritt Verzug ein?
Verzugszinsen dürfen Sie erst berechnen, wenn sich der Kunde tatsächlich im Verzug befindet. Das ist der Fall, wenn auf der Rechnung ein konkretes, kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel genannt ist und dieses verstreicht. Bei Geschäftskunden tritt der Verzug zudem spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch ein, auch ohne gesonderte Mahnung.
Wie Sie eine wirksame Mahnung formulieren und welche Fristen sinnvoll sind, lesen Sie im Beitrag Mahnung schreiben: Vorlage, Fristen und die richtige Mahnstufe. Reagiert der Kunde trotz Mahnung nicht, hilft unser Leitfaden Kunde zahlt nicht: Was Unternehmen jetzt tun können bei den nächsten Schritten.
Verzugszinsen durchsetzen, ohne sich zu verzetteln
Die Berechnung ist die eine Sache, die Durchsetzung die andere. Damit Ihr Anspruch belastbar ist, sollten Sie folgende Punkte dokumentieren: die ursprüngliche Rechnung mit Zahlungsziel, den Nachweis über den Zugang beim Kunden, das Datum des Verzugseintritts und die Zahl der Verzugstage.
Wenn der offene Betrag samt Zinsen trotz Mahnung nicht eingeht, übernimmt ein professionelles Forderungsmanagement die Beitreibung für Sie, inklusive der Verzugszinsen und der Pauschale. Bei incaseof.law geben Sie die Forderung digital ab und behalten den Stand jederzeit im Blick, während die Kosten dem Schuldner angelastet werden.
Häufige Fragen zu Verzugszinsen
Wie berechne ich Verzugszinsen für eine offene B2B-Rechnung?
Sie multiplizieren den offenen Betrag mit dem Verzugszinssatz von aktuell 10,27 Prozent, dann mit der Zahl der Verzugstage und teilen das Ergebnis durch 365. Bei 5.000 Euro und 30 Tagen Verzug ergeben sich so rund 42 Euro Verzugszinsen.
Wie hoch sind die Verzugszinsen im Geschäftsverkehr 2026?
Zwischen Unternehmen liegt der Verzugszinssatz bei neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Da der Basiszinssatz aktuell 1,27 Prozent beträgt, ergibt das einen effektiven Satz von 10,27 Prozent.
Was ist der Basiszinssatz und wo finde ich den aktuellen Wert?
Der Basiszinssatz ist ein Referenzwert, den die Deutsche Bundesbank zweimal jährlich neu veröffentlicht, zum 1. Januar und zum 1. Juli. Den gültigen Wert veröffentlicht die Bundesbank auf ihrer Website, aktuell beträgt er 1,27 Prozent.
Was ist der Unterschied zwischen Verzugszinsen für Unternehmen und für Verbraucher?
Bei reinen Geschäften zwischen Unternehmen beträgt der Aufschlag neun Prozentpunkte, bei Beteiligung von Verbrauchern nur fünf Prozentpunkte. Für 2026 ergeben sich daraus 10,27 Prozent im Geschäftsverkehr und 6,27 Prozent bei Verbraucherbeteiligung.
Darf ich neben den Verzugszinsen noch eine Pauschale verlangen?
Ja. Bei einer Forderung gegenüber einem anderen Unternehmen dürfen Sie zusätzlich eine Beitreibungskostenpauschale von 40 Euro je Forderung berechnen. Sie fällt unabhängig von den Zinsen an und muss nicht gesondert nachgewiesen werden.
Ab wann darf ich Verzugszinsen berechnen?
Im Geschäftsverkehr gerät ein Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, auch ohne Mahnung. Ab diesem Tag dürfen Sie die Verzugszinsen taggenau berechnen.
Zusammenfassung
Der Verzugszinssatz im Geschäftsverkehr liegt aktuell bei 10,27 Prozent, das sind neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz von 1,27 Prozent.
Die Formel lautet: Betrag mal Zinssatz mal Verzugstage geteilt durch die Kalendertage des Jahres.
Zusätzlich steht Ihnen im Geschäftsverkehr eine Pauschale von 40 Euro je Forderung zu.
Achten Sie auf Sonderfälle wie einen Basiszinswechsel während des Verzugs oder Teilzahlungen.
Verzug tritt bei Geschäftskunden spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang automatisch ein.
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