Kategorie Inkasso
Ihr Recht auf Zahlung in Wien durchsetzen
Wann Ihre Forderung fällig wird, welche Verzugszinsen und Nebenkosten Ihnen als Gläubiger zustehen und wie Sie Ihr Recht auf Zahlung in Wien durchsetzen: von der ersten Mahnung bis zur Exekution beim zuständigen Gericht.
Kurz erklärt
Haben Sie in Wien ein Recht auf Zahlung?
Ja, als Gläubiger in Wien haben Sie ein durchsetzbares Recht auf Zahlung, sobald Ihre Forderung fällig ist und der Schuldner nicht zahlt. Dazu zählen die Hauptforderung, Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Pauschale von 40 Euro. Durchgesetzt wird der Anspruch außergerichtlich, im gerichtlichen Mahnverfahren bis 75.000 Euro oder per Exekution. incaseof.law begleitet diesen Weg (Stand 2026).
Quellen: Unternehmensgesetzbuch (Verzugszinsen, Pauschale), Zivilprozessordnung (Mahnverfahren bis 75.000 Euro), RIS, Abruf Juli 2026. Angaben zu incaseof.law: eigene Daten, Stand Juli 2026.
Woraus ergibt sich Ihr Recht auf Zahlung?
Ihr Recht auf Zahlung entsteht mit dem Vertrag und wird durchsetzbar, sobald die Forderung fällig ist. Rechtlicher Kern ist das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch: Wer eine bestellte Leistung erbracht und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt hat, hat einen Anspruch auf Zahlung, den ein Gericht in Wien wie in ganz Österreich vollstrecken kann.
Drei Dinge begründen diesen Anspruch. Erstens ein gültiger Vertrag, der auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln zustande kommt. Zweitens die erbrachte Leistung, also die gelieferte Ware oder die geleistete Dienstleistung. Drittens eine nachvollziehbare Rechnung, die Betrag, Leistung und Zahlungsziel ausweist. Liegen diese drei vor, ist Ihr Recht auf Zahlung dem Grunde nach unstrittig.
Zwischen Unternehmen verschärft das Unternehmensgesetzbuch diesen Anspruch zu Ihren Gunsten. Es ordnet höhere Verzugszinsen an, gewährt eine gesetzliche Pauschale von 40 Euro und lässt den Verzug bereits mit dem Ablauf des Zahlungsziels eintreten, ohne dass Sie eigens mahnen müssten.
Für Wien gilt dabei nichts Eigenes. Das Recht auf Zahlung ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Bundeshauptstadt unterscheidet sich nur bei einem Punkt, nämlich dem örtlich zuständigen Gericht für die spätere Durchsetzung. Alles andere, von der Fälligkeit über die Zinsen bis zur Verjährung, folgt denselben Normen wie im übrigen Österreich.
Entscheidend ist für Sie ein Satz: Ein fälliger, berechtigter Anspruch verjährt, aber er verschwindet nicht. Solange die Frist läuft, können Sie ihn durchsetzen, und die Kosten des Verzugs trägt der Schuldner.
Wann wird eine Forderung in Wien fällig?
Eine Forderung wird zu dem Zeitpunkt fällig, den Sie mit dem Kunden vereinbart haben, meist mit dem Zahlungsziel auf der Rechnung. Fehlt eine Vereinbarung, ist die Forderung sofort mit Erbringung der Leistung fällig. Mit dem Eintritt der Fälligkeit beginnt der Verzug, sobald der Schuldner nicht zahlt, und ab diesem Tag laufen Verzugszinsen.
Der Verzug setzt in Österreich keine Mahnung voraus. Sobald das vereinbarte Zahlungsziel verstrichen ist, befindet sich der Schuldner objektiv in Verzug. Eine Mahnung ist deshalb keine Bedingung für Ihr Recht auf Zahlung, sondern ein Beweismittel: Sie dokumentiert, dass Sie die Zahlung eingefordert haben, und bereitet den nächsten Schritt vor.
Zwischen Unternehmen unterscheidet das Gesetz zwischen verschuldetem und unverschuldetem Verzug. Beim verschuldeten Verzug, dem Normalfall, stehen Ihnen die höheren Zinsen des Unternehmensgesetzbuchs zu. Kann der Schuldner nachweisen, dass ihn am Verzug kein Verschulden trifft, bleibt es beim niedrigeren gesetzlichen Satz von vier Prozent.
Praktisch heißt das: Notieren Sie zu jeder Rechnung das Zahlungsziel und den Tag, an dem es abläuft. Ab diesem Tag ist Ihr Anspruch durchsetzbar, wächst um Zinsen und rückt der Verjährung entgegen. Wie viel Zins konkret aufläuft, rechnet der Verzugszinsen-Rechner für eine einzelne Rechnung aus.
Grafik
Ihr Recht auf Zahlung: woraus es besteht und wann es gilt
Der Anspruch entsteht mit dem Vertrag, wird mit dem Zahlungsziel fällig und wächst im Verzug um Zinsen und Pauschale. Alle Fristen gelten in Wien wie in ganz Österreich.
1Anspruch
Woraus Ihr Recht entsteht
- GrundlageVertrag + ABGB
- Entsteht mitLeistung
- NachweisRechnung
- Gilt in Wienwie bundesweit
2Fälligkeit
Ab wann es durchsetzbar ist
- Fällig abZahlungsziel
- Ohne Fristsofort fällig
- Verzugohne Mahnung
- Ab Tag 0Zinsenlauf
3Verzug
Was im Verzug dazukommt
- Zinsen B2BBasiszins + 9,2 %-Pkt.
- Zinsen sonst4 % p. a.
- Pauschale40 Euro
- Trägt sieder Schuldner
Von der Fälligkeit bis zur Verjährung
Quellen: Unternehmensgesetzbuch (Verzugszinsen zwischen Unternehmen, Pauschale), Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (Zinssatz sonst, Verjährung), Zivilprozessordnung (Mahnverfahren, Einspruchsfrist). Rechtsinformationssystem des Bundes, Abruf Juli 2026.
Welche Verzugszinsen und Kosten stehen Ihnen zu?
Zu Ihrem Recht auf Zahlung gehört mehr als die Rechnungssumme. Zwischen Unternehmen stehen Ihnen Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, dazu eine gesetzliche Pauschale von 40 Euro. Gegenüber Verbrauchern und bei unverschuldetem Verzug beträgt der Zinssatz vier Prozent. Alle diese Beträge trägt der säumige Schuldner, nicht Sie.
| Kostenart | Höhe | Wer trägt sie | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Verzugszinsen zwischen Unternehmen | Basiszinssatz + 9,2 Prozentpunkte p. a. | Schuldner | Unternehmensgesetzbuch |
| Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern | 4 % p. a. | Schuldner | Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch |
| Pauschale bei Geschäften zwischen Unternehmen | 40 Euro, ohne Nachweis | Schuldner | Unternehmensgesetzbuch |
| Vergütung des Inkassoinstituts | nach oben gedeckelt | Schuldner | Inkasso-Höchstsätze-Verordnung |
| Gerichtsgebühr im Mahnverfahren | nach Streitwert gestaffelt | im Erfolgsfall Schuldner | Gerichtsgebührengesetz |
| Ihre Hauptforderung bei incaseof.law | 100 % bleiben bei Ihnen | kein Abzug | Modell incaseof.law |
Rechtsgrundlagen aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes, Abruf Juli 2026. Angaben zu incaseof.law: eigene Daten, Stand Juli 2026.
Der Basiszinssatz wird von der Österreichischen Nationalbank festgelegt und ändert sich halbjährlich. Zwischen Unternehmen schlagen 9,2 Prozentpunkte auf ihn auf. Der eigentliche Unterschied zwischen Anbietern liegt aber nicht bei diesen gesetzlichen Kosten, die ohnehin der Schuldner trägt, sondern bei der Provision auf das eingezogene Geld.
Wie das Modell von incaseof.law ohne Abzug von der Hauptforderung funktioniert, steht auf der Seite Inkasso-Kosten. Wichtig für Ihr Recht auf Zahlung ist nur: Die Nebenforderungen mindern Ihre Hauptforderung nicht, sondern kommen zu ihr hinzu.
Wie setzen Sie Ihr Recht auf Zahlung in Wien durch?
Ihr Recht auf Zahlung setzen Sie in drei Stufen durch: mit einer außergerichtlichen Mahnung, mit dem gerichtlichen Mahnverfahren beim zuständigen Wiener Bezirksgericht und, falls nötig, mit der Exekution. Jede Stufe baut auf der vorigen auf, und jede endet in dem Moment, in dem der Schuldner zahlt.
| Stufe | Frist | Was sie bewirkt |
|---|---|---|
| Außergerichtliche Mahnung | keine gesetzliche Frist | Zahlung oder Ratenvereinbarung, oft ohne Gericht |
| Gerichtliches Mahnverfahren | bis 75.000 Euro | Zahlungsbefehl ohne mündliche Verhandlung |
| Zahlungsbefehl | 14 Tage zahlen, 4 Wochen Einspruch | wird ohne Einspruch vollstreckbar |
| Exekution | nur mit Titel | Pfändung von Gehalt, Konto oder Fahrnis |
Fristen und Wertgrenzen aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes, Abruf Juli 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die außergerichtliche Stufe ist die wichtigste, weil hier die meisten Fälle enden. Ein Schreiben eines konzessionierten Inkassoinstituts wirkt anders als die dritte interne Erinnerung: Es macht deutlich, dass der nächste Schritt das Gericht ist. Reagiert der Schuldner dennoch nicht, folgt das gerichtliche Mahnverfahren.
Das Mahnverfahren läuft in Österreich elektronisch über den Elektronischen Rechtsverkehr. Das Gericht prüft die Angaben und erlässt ohne mündliche Verhandlung einen Zahlungsbefehl. Darin wird dem Schuldner aufgetragen, binnen 14 Tagen zu zahlen oder binnen vier Wochen Einspruch zu erheben. Bleibt der Einspruch aus, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.
Welches Gericht ist in Wien zuständig?
Für das Mahnverfahren gegen einen Schuldner mit Wohnsitz oder Sitz in Wien ist grundsätzlich das Gericht am Sitz des Schuldners zuständig. Bis 15.000 Euro Streitwert entscheidet das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht; das Mahnverfahren selbst ist bei Geldforderungen bis 75.000 Euro vorgesehen. Wien ist in mehrere Bezirksgerichtssprengel unterteilt, die sich nach der Adresse des Schuldners richten.
Für Sie als Gläubiger ist die Zuständigkeit selten ein Problem, weil das Mahnverfahren elektronisch eingebracht wird und die Zuweisung an das richtige Gericht dabei automatisch erfolgt. Wichtiger ist, dass Sie den vollständigen Namen und die aktuelle Adresse des Schuldners haben, denn der Zahlungsbefehl muss zugestellt werden können.
Wo Zuständigkeit, Ablauf und Adresse für Unternehmen mit Sitz in der Bundeshauptstadt zusammengefasst sind, lesen Sie auf der Seite Inkasso in Wien. Dort steht auch, wie incaseof.law Forderungen für Wiener Gläubiger übernimmt.
Wann verjährt Ihr Recht auf Zahlung?
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verjähren in Österreich drei Jahre nach Fälligkeit. Nach Ablauf dieser Frist kann der Schuldner die Zahlung verweigern, auch wenn Ihr Anspruch ursprünglich berechtigt war. Die Verjährung ist damit die härteste Grenze Ihres Rechts auf Zahlung.
Die Dreijahresfrist beginnt mit der Fälligkeit, also in der Regel mit dem Ablauf des Zahlungsziels. Sie lässt sich unterbrechen: Erkennt der Schuldner die Schuld an, etwa durch eine Teilzahlung oder eine Ratenzusage, beginnt die Frist neu. Auch eine Klage hemmt die Verjährung. Wer dagegen nur mahnt und wartet, hält die Frist nicht auf.
Für manche Ansprüche gelten längere Fristen, etwa dreißig Jahre für eine in einem Urteil oder vollstreckbaren Zahlungsbefehl festgestellte Forderung. Deshalb lohnt der gerichtliche Schritt auch dann, wenn der Schuldner gerade nicht zahlungsfähig ist: Ein Titel sichert Ihr Recht auf Zahlung für lange Zeit.
Welche Fehler kosten Gläubiger ihr Recht?
Der teuerste Fehler ist Warten. Der Wert einer Forderung sinkt mit ihrem Alter, weil Erreichbarkeit, Zahlungsfähigkeit und Beweislage schlechter werden, und nach drei Jahren ist der Anspruch verjährt. Wer sein Recht auf Zahlung erhalten will, handelt früh und dokumentiert sauber.
Fünf Fehler tauchen dabei immer wieder auf:
- Zu spät handeln. Wer erst nach einem halben Jahr reagiert, verhandelt gegen die Verjährung und gegen eine schlechtere Zahlungsfähigkeit.
- Nicht dokumentieren. Ohne Nachweis über Leistung, Rechnung und Zustellung wird jede Mahnklage angreifbar.
- Auf die Mahnung warten. Der Verzug beginnt mit dem Zahlungsziel. Wer glaubt, erst mehrfach mahnen zu müssen, verschenkt Zeit und Zinsen.
- Im Ton eskalieren statt im Verfahren. Druck im Schreiben ersetzt keinen Titel. Was wirkt, ist der nächste formale Schritt.
- Alles selbst machen. Ab der zweiten erfolglosen Mahnung kostet die eigene Arbeitszeit meist mehr, als das Verfahren kosten würde.
Selbst durchsetzen oder ein Inkassoinstitut beauftragen?
Solange Sie nur an eine Rechnung erinnern, ist Selbermachen der richtige Weg. Sobald Sie zum zweiten Mal mahnen und der Kunde nicht reagiert, ist die Übergabe an ein konzessioniertes Inkassoinstitut in der Regel die günstigere Entscheidung, weil ab diesem Punkt Ihre Arbeitszeit teurer ist als das Verfahren.
Praktisch heißt das drei Dinge:
- Die erste Mahnung schreiben Sie selbst. Eine formal korrekte Vorlage mit Frist und Zinsenhinweis erzeugt der Mahnungs-Generator.
- Ab der zweiten erfolglosen Mahnung geben Sie ab. Sie können die Forderung online übergeben und Inkasso beauftragen, gemäß AGB und ohne Mindestvolumen.
- Wie es nach der Übergabe weitergeht, zeigt die Übersicht So funktioniert es: Übergabe, außergerichtlicher Einzug, gerichtliche Schritte nur nach Ihrer Freigabe und Auszahlung auf Ihr Konto.
incaseof.law ist in Österreich ein staatlich konzessioniertes und in Deutschland ein registriertes Inkassoinstitut. Ihre Hauptforderung bleibt zu 100 Prozent bei Ihnen.
Dieser Leitfaden erklärt die Rechtslage in Österreich allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand der zitierten Normen: Juli 2026.
Häufige Fragen
Fragen zu Ihrem Recht auf Zahlung.
Die acht Fragen, die zu Fälligkeit, Zinsen und Durchsetzung in Wien am häufigsten gestellt werden, kurz beantwortet. Die Rechtsgrundlage zu jeder Antwort steht im Quellenblock darunter.
Ablauf ansehenQuellen und Rechtsgrundlagen
- § 244 ZPO, Mahnverfahren und Wertgrenze 75.000 Euro (RIS, 2026)
- § 248 ZPO, Einspruch gegen den Zahlungsbefehl, vier Wochen (RIS, 2026)
- § 456 UGB, Verzugszinsen zwischen Unternehmen (RIS, 2026)
- § 458 UGB, Pauschalbetrag von 40 Euro (RIS, 2026)
- § 1333 ABGB, Verzugszinsen und Verzugskosten (RIS, 2026)
- § 1486 ABGB, Verjährung in drei Jahren (RIS, 2026)
- Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 (RIS, 2026)
- § 118 GewO 1994, Inkassoinstitute (RIS, 2026)
- GISA, Gewerbeinformationssystem Austria, GISA 32140156 (2026)
- Rechtsdienstleistungsregister, Bundesamt für Justiz, Reg.-Nr. 2024 0000 8388 (2026)
Übergabe
Und wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt?
Sie geben die Rechnung online ab, die Bearbeitung übernehmen wir.
Forderung übergeben
Rechnungsdaten online eingeben oder aus der Buchhaltung übernehmen. Beauftragung gemäß AGB, kein Mindestvolumen.
Wir übernehmen den Einzug
Außergerichtliche Mahnung durch incaseof.law; gerichtliches Mahnverfahren und Exekution nur nach Ihrer Freigabe. Jeden Schritt sehen Sie im Portal, ohne selbst nachfassen zu müssen.
100 Prozent der Hauptforderung
Ihre Hauptforderung bleibt ungekürzt. Die Verzugskosten trägt der säumige Schuldner, nicht Sie als Gläubiger.
Im regulären außergerichtlichen Inkasso entstehen Ihnen keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt, und es gibt keine Erfolgsprovision auf Ihre Hauptforderung. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben. Einzug und Dauer sind nicht garantiert; Ausnahmen und die Anrechnung von Teilzahlungen stehen unter Kosten und Leistungsumfang.
Für Selbstständige, KMU, Hausverwaltungen, Handwerk und Kanzleien.
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