Kategorie Für Schuldner
Was passiert, wenn Sie Inkasso nicht zahlen?
Ein Inkassoschreiben zu ignorieren ist die teuerste Reaktion. Dieser Leitfaden zeigt, welche vier Phasen ein unbezahltes Inkasso in Österreich durchläuft, wie stark die Schuld dabei wächst und welche sechs Wege Ihnen offenstehen, wenn Sie nicht sofort zahlen können.
Diese Seite richtet sich an Empfängerinnen und Empfänger eines Inkassoschreibens. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, nutzen Sie für Ihr Anliegen direkt das Zahlungsportal.
Kurz erklärt
Was passiert, wenn ich Inkasso nicht zahle?
Wer eine berechtigte Inkassoforderung nicht zahlt, durchläuft in Österreich vier Phasen: Mahnung, Verzugszinsen, gerichtliches Mahnverfahren und Exekution wie Konto- oder Lohnpfändung. Die Schuld kann dabei um rund 30 Prozent steigen, ein Negativeintrag wirkt über Jahre nach. Laut incaseof.law ist Ignorieren die schwächste Reaktion; besser sind Ratenplan, Stundung oder ein fristgerechter Einspruch.
Quellen: Verjährung in drei Jahren, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, RIS, Abruf Juli 2026. Phasen- und Kostenangaben: incaseof.law, Stand Juli 2026.
Wann ist eine Inkassoforderung berechtigt?
Eine Inkassoforderung ist berechtigt, wenn Sie eine Leistung, Ware oder ein Darlehen tatsächlich erhalten haben, die Forderung durch Rechnung, Vertrag oder Lieferschein belegt ist, das Zahlungsziel verstrichen ist und Sie zuvor gemahnt wurden. Bevor Sie an Zahlung oder Widerspruch denken, prüfen Sie deshalb zuerst diese vier Punkte.
Inkasso bezeichnet den Einzug offener Geldforderungen. Ein Gläubiger, meist das Unternehmen, mit dem Sie einen Vertrag hatten, versucht, geschuldetes Geld zu erhalten, zunächst außergerichtlich über Mahnschreiben, bei ausbleibender Zahlung über ein Gericht. Ein konzessioniertes Inkassoinstitut wie incaseof.law tritt dabei als Dritter auf, der den weiteren Ablauf kennt. Fachbegriffe wie Exekution oder Zahlungsbefehl erklärt bei Bedarf das Glossar.
Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt. Rechnungen können fehlerhaft, doppelt verrechnet oder bereits verjährt sein. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verjähren in Österreich drei Jahre nach Fälligkeit; danach ist die Forderung gerichtlich nicht mehr durchsetzbar. Haben Sie begründete Zweifel, widersprechen Sie der Forderung schriftlich und ausführlich, statt sie liegen zu lassen.
Prüfen Sie eine Inkassoforderung an diesen vier Punkten:
- Habe ich die genannte Leistung oder Ware tatsächlich erhalten?
- Entspricht der geforderte Betrag den vereinbarten Konditionen?
- Ist die ursprüngliche Rechnung korrekt und nachvollziehbar?
- Ist die Forderung möglicherweise schon verjährt?
Welche Phasen durchläuft ein unbezahltes Inkasso?
Ein unbezahltes Inkasso durchläuft in Österreich vier Phasen: Zahlungserinnerung und erste Mahnung, weitere Mahnungen mit Verzugszinsen, das gerichtliche Mahnverfahren und schließlich die Exekution. Jede Phase setzt neue Fristen in Gang und erhöht die Kosten, und jede Phase endet in dem Moment, in dem Sie zahlen oder eine Vereinbarung treffen.
Phase 1: Zahlungserinnerung und erste Mahnung
Zuerst erhalten Sie eine Zahlungserinnerung oder eine erste Mahnung, per Brief, E-Mail oder SMS. Sie nennt die offene Forderung, eine neue Zahlungsfrist, häufig 14 Tage, und fordert zur Zahlung auf. Zur ursprünglichen Summe kommen erste Mahnspesen hinzu, deren Höhe von der Forderungshöhe abhängt. Prüfen Sie die Forderung jetzt und reagieren Sie, statt abzuwarten.
Phase 2: Weitere Mahnungen und Verzugszinsen
Bleibt die Zahlung aus, folgt oft nach weiteren 14 Tagen eine zweite, im Ton deutlichere Mahnung mit kürzerer Frist. Nun laufen Verzugszinsen: gegenüber Verbrauchern vier Prozent pro Jahr, zwischen Unternehmen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Schuld wächst damit über die ursprüngliche Rechnung hinaus. Spätestens jetzt ist ein Ratenvorschlag klüger als Schweigen.
Phase 3: Gerichtliches Mahnverfahren
Reagieren Sie nicht, kann der Gläubiger beim Gericht einen Zahlungsbefehl beantragen. Das Mahnverfahren ist bei Geldforderungen bis 75.000 Euro vorgeschrieben und läuft elektronisch. Mit dem Zahlungsbefehl wird Ihnen aufgetragen, binnen 14 Tagen zu zahlen oder binnen vier Wochen Einspruch zu erheben. Diese vier Wochen sind nicht verlängerbar. Bleibt der Einspruch aus, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.
Phase 4: Exekution
Liegt ein rechtskräftiger Titel vor und zahlen Sie weiter nicht, kann der Gläubiger die Exekution beantragen. Üblich sind die Gehaltsexekution, bei der Ihr Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Einkommens direkt überweist, die Pfändung von Bankguthaben und die Fahrnisexekution durch den Gerichtsvollzieher. Erst ab diesem Punkt darf gepfändet werden, vorher nicht, und angeordnet wird es nur von einem Gericht.
Grafik
Wie eine offene Forderung von 2.000 Euro wächst, wenn niemand reagiert
Mit jeder Phase kommen neue Kosten zur ursprünglichen Rechnung hinzu. Die Balken zeigen die kumulierte Gesamtschuld, jeweils zum Ende einer Phase.
Beispielhafte Darstellung für eine Verbraucherforderung von 2.000 Euro nach zwölf Monaten Verzug: rund 30 Prozent mehr als die ursprüngliche Rechnung. Verzugszinsen vier Prozent pro Jahr nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, Mahn- und Bearbeitungskosten nach der Inkasso-Höchstsätze-Verordnung, Gerichts- und Exekutionskosten gerundet. Quellen: RIS, Abruf Juli 2026.
Wie stark wächst die Schuld, wenn ich nicht zahle?
Die Schuld wächst weit über die ursprüngliche Rechnung hinaus, weil in jeder Phase neue Posten hinzukommen: Mahnspesen, Verzugszinsen, dann Gerichts- und schließlich Exekutionskosten. Wie stark, hängt von Forderungshöhe und Dauer ab. Einen vollständigen Überblick, was ein Inkasso in Österreich kostet, finden Sie auf der Kostenseite.
Die Mahnspesen eines Inkassoinstituts sind in Österreich gesetzlich gedeckelt. Die Höchstsätze steigen gestaffelt mit der Forderungshöhe.
| Forderungshöhe | Erste Mahnung | Zweite Mahnung | Weitere Mahnungen |
|---|---|---|---|
| bis 19 Euro | bis 4,36 Euro | bis 5,09 Euro | bis 5,09 Euro |
| 19 bis 73 Euro | bis 7,27 Euro | bis 9,45 Euro | bis 9,45 Euro |
| 73 bis 364 Euro | bis 14,53 Euro | bis 17,44 Euro | bis 17,44 Euro |
| 364 bis 727 Euro | bis 24,71 Euro | bis 27,62 Euro | bis 27,62 Euro |
| über 727 Euro | bis 50,87 Euro | bis 58,14 Euro | bis 58,14 Euro |
Höchstsätze nach der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen. Quelle: RIS, Abruf Juli 2026.
Dazu kommen Verzugszinsen, die ab dem Tag der Fälligkeit täglich auflaufen. Wie hoch sie für eine konkrete Rechnung sind, rechnet der Verzugszinsen-Rechner in einer Minute aus.
| Art des Geschäfts | Zinssatz | 1.000 Euro, 6 Monate | 1.000 Euro, 1 Jahr |
|---|---|---|---|
| Verbrauchergeschäft | 4 % pro Jahr | 20,00 Euro | 40,00 Euro |
| Geschäft zwischen Unternehmen | 9,2 %-Punkte über Basiszins | rund 53,65 Euro | rund 107,30 Euro |
Verbraucherzinssatz vier Prozent nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch. Der Satz zwischen Unternehmen liegt 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach dem Unternehmensgesetzbuch; das Beispiel unterstellt rund 10,73 Prozent. Quelle: RIS, Abruf Juli 2026.
Erreicht der Fall das Gericht, kommen Gerichtsgebühren hinzu, bei einer Exekution zusätzlich deren Kosten. Das folgende Beispiel führt eine Verbraucherforderung von 2.000 Euro durch alle vier Phasen.
| Kostenfaktor | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Forderung | 2.000,00 Euro | Grundbetrag |
| Mahnspesen, erste und zweite Mahnung | 109,01 Euro | Höchstsätze über 727 Euro |
| Bearbeitungskosten | 160,00 Euro | bis 8 Prozent bei über 727 Euro |
| Verzugszinsen, 4 Prozent, 12 Monate | 80,00 Euro | Verbraucherzinssatz |
| Gerichtsgebühr und Zustellung | 197,00 Euro | Zahlungsbefehl |
| Exekutionskosten | 50,00 Euro | Kontopfändung |
| Gesamtschuld | 2.596,01 Euro | rund 30 Prozent mehr |
Beispielhafte Darstellung, Stand Juli 2026. Mahn- und Bearbeitungskosten nach der Inkasso-Höchstsätze-Verordnung, Verzugszinsen nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, Gerichts- und Exekutionskosten gerundet. Quelle: RIS, Abruf Juli 2026.
Welche nichtfinanziellen Folgen hat die Nichtzahlung?
Über die Kosten hinaus hat die Nichtzahlung drei nichtfinanzielle Folgen: einen möglichen Negativeintrag in einer Bonitätsdatenbank, berufliche Nachteile bei einer Lohnpfändung und eine erhebliche persönliche Belastung. Am schwersten wiegt langfristig der Bonitätseintrag.
Erreicht das Verfahren die gerichtliche Phase, kann ein Negativeintrag entstehen. In Österreich führen ihn vor allem Auskunfteien wie der KSV1870 und Creditreform Austria. Ein solcher Eintrag erschwert Kredite, Miet- und Mobilfunkverträge und die Ratenzahlung im Online-Handel. Nach der Zahlung kann er je nach Auskunftei noch ein bis drei Jahre bestehen bleiben.
Kommt es zur Lohnpfändung, erfährt Ihr Arbeitgeber vom Zahlungsverzug, weil er den pfändbaren Teil des Einkommens direkt überweist. In einzelnen Branchen kann das beruflich nachteilig sein. Hinzu kommt die persönliche Belastung durch anhaltenden Druck. Beides ist ein weiterer Grund, früh das Gespräch zu suchen statt abzuwarten.
Was kann ich tun, wenn ich nicht sofort zahlen kann?
Wenn Sie nicht sofort zahlen können, ist Ignorieren die schwächste Option. Sinnvoll sind sechs Wege: die Forderung prüfen, eine Teilzahlung leisten, einen Ratenplan vereinbaren, um Stundung bitten, rechtlichen Rat einholen und auf gerichtliche Schritte sofort reagieren.
- Forderung prüfen. Vergleichen Sie Betrag, Leistung und Fristen mit Ihren Unterlagen. Bei begründeten Zweifeln widersprechen Sie schriftlich und ausführlich.
- Teilzahlung leisten. Auch die Zahlung eines Teilbetrags signalisiert Zahlungsbereitschaft und ist besser, als gar nicht zu reagieren.
- Ratenplan vereinbaren. Schlagen Sie dem Gläubiger konkrete Raten vor, etwa 2.000 Euro in zehn Monatsraten zu 200 Euro. Viele Gläubiger ziehen das einem Verfahren vor.
- Um Stundung bitten. Bei einer vorübergehenden Notlage kann ein Zahlungsaufschub von einigen Monaten Zeit verschaffen, das Geld anzusparen.
- Rechtlichen Rat einholen. Die Arbeiterkammer bietet Konsumenten in Österreich eine unentgeltliche Erstberatung.
- Auf gerichtliche Schritte sofort reagieren. Einen Zahlungsbefehl dürfen Sie nicht liegen lassen: Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen.
Wie reagiere ich auf einen gerichtlichen Zahlungsbefehl?
Auf einen gerichtlichen Zahlungsbefehl reagieren Sie sofort: Sie haben 14 Tage Zeit zu zahlen und vier Wochen Zeit, schriftlich Einspruch zu erheben. Diese vier Wochen sind nicht verlängerbar. Lassen Sie die Frist verstreichen, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.
- Öffnen Sie den Zahlungsbefehl sofort und notieren Sie das Zustelldatum.
- Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt und der Betrag richtig ist.
- Erheben Sie den Einspruch fristgerecht und schriftlich, wenn Sie die Forderung bestreiten.
- Ziehen Sie bei Bedarf einen Rechtsanwalt oder die Arbeiterkammer hinzu.
Der rote Faden durch alle sechs Wege ist derselbe: reden statt schweigen. Eine berechtigte Forderung wird beharrlich verfolgt, bis sie beglichen ist oder verjährt. Die einzige Größe, die Sie beeinflussen, ist, wie viele zusätzliche Kosten und wie viel Stress Sie durch Verzögerung in Kauf nehmen.
Dieser Leitfaden erklärt die Rechtslage in Österreich allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand der zitierten Normen: Juli 2026.
Häufige Fragen
Fragen zur Nichtzahlung von Inkasso.
Die fünf Fragen, die Betroffene am häufigsten stellen, kurz beantwortet. Die Rechtsgrundlage zu jeder Antwort steht im Quellenblock darunter.
Zahlungsportal öffnenQuellen und Rechtsgrundlagen
- Justiz Österreich, Mahnverfahren und Exekution (2026)
- § 1486 ABGB, Verjährung in drei Jahren (RIS, 2026)
- § 1333 ABGB, Verzugszinsen und Verzugskosten (RIS, 2026)
- § 456 UGB, Verzugszinsen zwischen Unternehmen (RIS, 2026)
- § 244 ZPO, Mahnverfahren und Wertgrenze 75.000 Euro (RIS, 2026)
- § 248 ZPO, Einspruch gegen den Zahlungsbefehl (RIS, 2026)
- Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen (RIS, 2026)
- Arbeiterkammer, unentgeltliche Erstberatung für Konsumenten (2026)
Nächster Schritt
Sie haben ein Inkassoschreiben erhalten?
Dann hilft ein ruhiger, geordneter Ablauf mehr als Abwarten. Für Betroffene hat incaseof.law die wichtigsten Schritte auf einer eigenen Seite zusammengefasst.
Forderung prüfen
Vergleichen Sie Betrag, Leistung und Fristen mit Ihren Unterlagen. Ist etwas unklar, fordern Sie eine Aufschlüsselung an.
Zahlung oder Rate klären
Können Sie nicht alles auf einmal zahlen, schlagen Sie eine Teilzahlung, einen Ratenplan oder eine Stundung vor. Das ist meist günstiger als ein Verfahren.
Fristen wahren
Bei einem gerichtlichen Zahlungsbefehl zählt die Einspruchsfrist von vier Wochen. Reagieren Sie schriftlich und rechtzeitig.
Unverbindliche Information. Diese Seite ist selbst keine Zahlungsaufforderung.
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