Es kommt darauf an, ob Ihr Kunde ein Unternehmer oder ein Verbraucher ist - und ob Sie in Österreich oder in Deutschland geschäftlich tätig sind. Bei Geschäftskunden (B2B) brauchen Sie in beiden Ländern keine Mahnung vor dem Inkasso. Bei Privatkunden ist in Österreich mindestens eine Mahnung erforderlich, in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Als Unternehmer kennen Sie das Problem: Eine Rechnung bleibt offen, Zahlungserinnerungen verhallen, und irgendwann stellt sich die Frage, ob es Zeit für professionelle Hilfe ist. Doch bevor Sie ein Inkassounternehmen beauftragen, taucht eine entscheidende Frage auf: Muss ich vorher selbst gemahnt haben, oder reicht es, wenn die Rechnung überfällig ist?
Die Antwort hat direkte finanzielle Konsequenzen. Denn Inkassokosten können Sie dem säumigen Kunden nur dann in Rechnung stellen, wenn dieser sich tatsächlich im Zahlungsverzug befindet.
Mahnpflicht in Österreich: Was das Gesetz sagt
In Österreich hängt die Antwort davon ab, ob Ihr Kunde ein Unternehmen oder eine Privatperson ist.
Ihr Kunde ist ein Unternehmer (B2B)
Hier ist die Lage klar: 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ist der Unternehmer im Verzug. Eine eigene Mahnung ist nicht erforderlich. Das österreichische Zahlungsverzugsgesetz setzt die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie um und sorgt dafür, dass Geschäftskunden nach 30 Tagen automatisch in Verzug geraten.
Noch schneller geht es, wenn Sie in Ihrem Vertrag oder Ihren AGB ein konkretes Zahlungsziel vereinbart haben. Dann tritt der Verzug am Tag nach Ablauf dieses Datums ein, ganz ohne 30-Tage-Frist.
Praxistipp: Bei B2B-Kunden können Sie nach 30 Tagen direkt Inkasso beauftragen - ganz ohne Mahnung. Voraussetzung ist, dass die Rechnung dem Kunden nachweislich zugegangen ist.
Ihr Kunde ist ein Verbraucher (B2C)
Und hier liegt der wesentliche Unterschied: In Österreich gibt es bei Verbrauchern keine 30-Tage-Automatik. Das österreichische Recht verlangt bei Verbrauchern grundsätzlich eine Mahnung, um den Verzug auszulösen.
Das bedeutet: Wenn Ihr Kunde eine Privatperson ist und Sie in Österreich geschäftlich tätig sind, müssen Sie vor der Inkasso-Beauftragung mindestens einmal selbst gemahnt haben. Eine formlose Zahlungserinnerung per E-Mail genügt, aber Sie sollten den Zugang nachweisen können.
Wichtig: Bei B2C-Forderungen in Österreich immer mindestens eine Mahnung versenden - am besten per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung. Erst nach nachweislichem Zugang der Mahnung können Sie Inkasso beauftragen.
Mahnpflicht in Deutschland: Die 30-Tage-Automatik
Das deutsche Recht ist in vielen Fällen gläubigerfreundlich.
Ihr Kunde ist ein Unternehmer (B2B)
Wenn Sie eine Rechnung an ein anderes Unternehmen stellen, tritt der Zahlungsverzug in Deutschland automatisch ein - und zwar 30 Tage nachdem die Rechnung fällig geworden ist und Ihrem Kunden zugegangen ist. Sie müssen nicht mahnen, nicht anrufen, nicht erinnern.
Ihr Kunde ist ein Verbraucher (B2C)
Hier wird es etwas anders als in Österreich: Die 30-Tage-Automatik gilt bei Verbrauchern in Deutschland, wenn Sie in Ihrer Rechnung ausdrücklich auf die Folgen des Zahlungsverzugs hingewiesen haben.
Fehlt dieser Hinweis? Dann müssen Sie tatsächlich selbst mahnen, bevor Sie Inkasso beauftragen können.
Praxistipp für Deutschland: Nehmen Sie in jede Rechnung an Verbraucher einen Verzugshinweis auf. Ein einziger Satz spart Ihnen im Ernstfall den Umweg über eine eigene Mahnung.
Der Vergleich auf einen Blick
Situation | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|
B2B - Geschäftskunde | Verzug nach 30 Tagen automatisch. Keine Mahnung nötig. | Verzug nach 30 Tagen automatisch. Keine Mahnung nötig. |
B2B - vertragliches Zahlungsziel | Verzug am Tag nach Ablauf. Keine Mahnung. | Verzug am Tag nach Ablauf. Keine Mahnung. |
B2C - mit Verzugshinweis | Verzug nach 30 Tagen automatisch. Keine Mahnung. | Automatik gilt NICHT. Mahnung erforderlich. |
B2C - ohne Verzugshinweis | Mahnung erforderlich. | Mahnung erforderlich. |
Verzugszinsen B2B | Basiszins + 9 Prozentpunkte | EZB-Basiszins + 9,2 Prozentpunkte |
Verzugszinsen B2C | Basiszins + 5 Prozentpunkte | 4 % p.a. (fix) |
Verzugspauschale B2B | 40 EUR pro Forderung | 40 EUR pro Forderung |
Eine Zahlungserinnerung per E-Mail ist oft der schnellste Weg, den Verzug zu dokumentieren.
Warum das für Ihre Inkassokosten entscheidend ist
Die Frage, ob Sie vor dem Inkasso mahnen müssen, ist nicht nur eine juristische Formalität - sie hat direkte Auswirkungen auf Ihr Geld. Inkassokosten sind nur dann vom Schuldner zu erstatten, wenn sie als Verzugsschaden anfallen. Und Verzugsschaden kann per Definition erst nach Eintritt des Verzugs entstehen.
Wenn Sie ein Inkassounternehmen beauftragen, obwohl Ihr Kunde noch gar nicht im Verzug ist, zahlen Sie die Inkassokosten möglicherweise selbst. Der Schuldner kann dann einwenden, dass er zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht in Verzug war - und damit hätte er Recht.
Bei incaseof.law ist der Verzugsnachweis eine zwingende Voraussetzung für die Fallanlage. Das schützt Sie als Auftraggeber davor, Kosten zu verursachen, die Sie am Ende selbst tragen müssten.
Die Checkliste vor der Inkasso-Beauftragung
Vor der Beauftragung sollten Sie diese fünf Punkte sicherstellen:
Rechnungszugang nachweisbar. Ist die Rechnung dem Kunden nachweislich zugegangen? (Versandbeleg, E-Mail-Bestätigung, Einschreiben)
Zahlungsziel abgelaufen. Ist das vereinbarte oder gesetzliche Zahlungsziel verstrichen?
Verzug eingetreten. Liegt ein Verzugsgrund vor? (30-Tage-Frist bei B2B, Mahnung bei B2C in Österreich, vertragliches Kalenderdatum)
Forderung unbestritten. Gibt es keine offenen Reklamationen, Mängelrügen oder Gegenforderungen?
Forderung nicht verjährt. Die Regelverjährung beträgt 3 Jahre ab Jahresende.
Wenn Sie alle fünf Punkte mit Ja beantworten können, steht einer Inkasso-Beauftragung nichts im Weg.
Alle Punkte der Checkliste abhaken, dann Inkasso beauftragen.
Best Practice: So gehen Sie am besten vor
Für die meisten Unternehmer empfehlen wir folgenden Ablauf. Wenn Sie sich unsicher sind, wie der Inkassoprozess genau funktioniert, lesen Sie zuerst unseren Überblick.
Zahlungserinnerung senden. Schicken Sie nach Ablauf des Zahlungsziels eine freundliche Zahlungserinnerung per E-Mail. Setzen Sie eine Nachfrist von 7 bis 14 Tagen.
Formelle Mahnung verschicken. Reagiert der Kunde nicht, senden Sie eine formelle Mahnung - idealerweise per Post oder nachweisbar per E-Mail. Weisen Sie auf die Konsequenzen hin und setzen Sie eine letzte Frist.
Inkasso beauftragen. Ist die Frist verstrichen und der Kunde hat nicht gezahlt, reichen Sie die Forderung bei incaseof.law ein. Das dauert 2 Minuten und ist für Sie als Gläubiger kostenlos.
Wichtig: Je früher Sie handeln, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Forderung erfolgreich eingetrieben wird. Nach 6 Monaten sinkt die Realisierungsquote erfahrungsgemäss deutlich.
Und wenn Sie unsicher sind, ob eine Mahnung in Ihrem Fall notwendig ist: Im Zweifel ist eine eigene Mahnung vor der Inkasso-Beauftragung nie ein Fehler. Eine freundliche Zahlungserinnerung kostet wenig, dokumentiert Ihren guten Willen und schafft in jedem Fall eine solide Grundlage für den Verzugseintritt. Prüfen Sie auch Ihre eigenen AGB: Manche Unternehmen haben dort Mahnklauseln vereinbart, die eingehalten werden sollten.
Erfahrungsgemäss werden 40 bis 50 Prozent aller offenen Rechnungen bereits nach der ersten Mahnung bezahlt. Eine Zahlungserinnerung lohnt sich also fast immer.
Häufig gestellte Fragen
Ist man verpflichtet zu mahnen, bevor man Inkasso beauftragt?
Es kommt auf den Kundentyp an. Bei Geschäftskunden (B2B) gibt es in Österreich und Deutschland keine Mahnpflicht - der Verzug tritt automatisch nach 30 Tagen ein. Bei Privatkunden (B2C) ist in Österreich mindestens eine Mahnung erforderlich. In Deutschland gilt die 30-Tage-Automatik bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung einen Verzugshinweis enthält.
Wann ist Inkasso ohne Mahnung möglich?
Inkasso ohne vorherige Mahnung ist möglich, wenn der Verzug auf anderem Weg eingetreten ist: durch Ablauf eines vereinbarten Zahlungstermins, durch die gesetzliche 30-Tage-Frist bei Geschäftskunden, oder durch ausdrückliche Zahlungsverweigerung des Schuldners. Wer sich fragt, was passiert, wenn der Schuldner dann nicht zahlt, findet die Antwort in unserem ausführlichen Beitrag.
Wie viele Mahnungen muss ich schicken?
Keine bestimmte Anzahl. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie oft Sie mahnen müssen. Eine einzige Mahnung reicht aus, um den Verzug bei Privatkunden herzustellen. Bei Geschäftskunden brauchen Sie unter Umständen gar keine Mahnung.
Sind 3 Mahnungen Pflicht in Österreich?
Nein, 3 Mahnungen sind in Österreich keine Pflicht. Bei Geschäftskunden ist gar keine Mahnung nötig. Bei Privatkunden genügt eine einzige Mahnung, um den Verzug herzustellen. Die "3 Mahnungen"-Regel ist ein weit verbreiteter Mythos, keine gesetzliche Vorschrift.
Wie viel Zeit sollte zwischen Mahnung und Inkasso liegen?
Es gibt in Österreich keine gesetzliche Wartezeit zwischen Mahnung und Inkassoauftrag. In der Praxis empfehlen wir eine Nachfrist von 7 bis 14 Tagen nach der letzten Mahnung. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, können Sie die Forderung sofort an ein Inkassounternehmen übergeben.
Ab wann lohnt sich Inkasso?
Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist und der Kunde nicht reagiert. Bei incaseof.law gibt es keinen Mindestbetrag und der Service ist für Gläubiger kostenlos. Je früher Sie die Forderung einreichen, desto höher die Erfolgsaussichten.
Wie schnell darf ein Inkassounternehmen Forderungen eintreiben?
Ein Inkassounternehmen darf in Österreich sofort tätig werden, sobald die Forderung fällig und der Schuldner in Verzug ist. Es gibt keine gesetzliche Wartefrist zwischen Verzugseintritt und Inkassoauftrag. Je schneller Sie handeln, desto höher die Erfolgsquote.
Kann mein Kunde die Inkassokosten anfechten, wenn ich nicht gemahnt habe?
Wenn der Verzug ordnungsgemäss eingetreten ist, sind die Inkassokosten als Verzugsschaden erstattungsfähig - auch ohne vorherige Mahnung. Entscheidend ist der nachgewiesene Verzug, nicht die Anzahl der Mahnungen. Deshalb prüft incaseof.law den Verzugsstatus bei jedem Auftrag.
Nächste Schritte
Sie haben offene Forderungen und möchten nicht länger warten? Bei incaseof.law reichen Sie Ihre Forderung in 2 Minuten ein - kostenlos und ohne Risiko. Wir prüfen den Verzugsstatus bei jedem Auftrag, damit Ihre Inkassokosten erstattungsfähig sind. Als registriertes Inkassoinstitut in Deutschland und Österreich setzen wir Ihre Forderungen effizient durch.
Weiterführend: So schreiben Sie eine wirksame Mahnung, und so läuft das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland ab.





