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Staatlich geprüftes Inkassoinstitut § 118 GewO 1994 · GISA 32140156

Kategorie Inkasso

Inkasso ohne Mahnung: ab wann geht das?

Nicht die Mahnung entscheidet, sondern der Verzug. Wann Sie ohne eigene Mahnung Inkasso beauftragen dürfen, wann in Österreich mindestens eine Mahnung nötig ist und worauf es in Deutschland ankommt.

Veröffentlicht 21.03.2026Aktualisiert 31.07.20269 Minuten Lesezeit

Ein Tischkalender auf hellem Untergrund
Symbolbild. Ob vor dem Inkasso eine Mahnung nötig ist, hängt nicht vom Brief ab, sondern davon, ab wann der Kunde in Verzug gerät. Foto: Blessing Ri / Unsplash

Kurz erklärt

Ab wann können Sie Inkasso ohne Mahnung beauftragen?

Inkasso ohne vorherige Mahnung setzt voraus, dass der Kunde bereits in Verzug ist. Prüfen Sie Fälligkeit und Rechtsraum: Die deutsche 30-Tage-Regel darf nicht pauschal auf Österreich übertragen werden. incaseof.law prüft den Verzugsstatus vor der Bearbeitung.

Quellen: Zahlungsverzugsgesetz und Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch zum Verzugseintritt, RIS, Abruf Juli 2026. Bürgerliches Gesetzbuch (Deutschland), gesetze-im-internet.de, 2026. Angaben zu incaseof.law: eigene Daten, Stand Juli 2026.

Ab wann ist Ihr Kunde in Verzug?

Ihr Kunde ist in Verzug, sobald das vereinbarte Zahlungsziel verstrichen ist. Nicht die Mahnung löst den Verzug aus, sondern der Fristablauf. Vor jeder Inkasso-Beauftragung zählt deshalb nicht, wie oft Sie gemahnt haben, sondern ob und seit wann sich Ihr Kunde in Verzug befindet.

Vor der Übergabe prüfen Sie die Voraussetzungen auf Inkasso beauftragen und die Kostenübersicht. Eine feste Zahl von Mahnungen ersetzt nicht die Prüfung von Fälligkeit und Zahlungsverzug.

Der Verzug ist der rechtliche Zustand, der Verzugszinsen, die Verzugspauschale und die Erstattung von Inkassokosten überhaupt erst auslöst. Er kann auf drei Wegen entstehen, und nur einer davon ist die Mahnung.

Weg 1: Der vereinbarte Zahlungstermin

Haben Sie in Vertrag, Angebot oder Rechnung ein konkretes Zahlungsziel genannt, etwa "zahlbar bis 15. des Monats", tritt der Verzug am Tag nach Ablauf dieses Datums ein. Eine Mahnung ist nicht nötig, weil der Kalender die Frist bestimmt.

Weg 2: Die 30-Tage-Regel in Deutschland

Die deutsche 30-Tage-Regel steht in § 286 BGB: Bei Geschäftskunden tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein. Österreich kennt keine entsprechende allgemeine Wartefrist. Dort richtet sich der Verzugsbeginn nach der maßgeblichen Fälligkeit.

Weg 3: Die Mahnung

Ist die Fälligkeit nicht durch Vertrag, Gesetz oder die Art der Leistung bestimmt, fordern Sie die Zahlung nachweisbar ein. Eine Mahnung mit klarer Frist schafft eine dokumentierte Grundlage für die weiteren Schritte.

Wann ist Inkasso ohne Mahnung möglich?

Inkasso ohne eigene Mahnung kommt in Betracht, wenn der Kunde bereits in Verzug ist, etwa nach Ablauf eines vereinbarten Zahlungstermins. Die deutsche 30-Tage-Regel ist gesondert zu prüfen und darf nicht auf Österreich übertragen werden.

Für Sie als Unternehmer heißt das: Sobald einer dieser Fälle vorliegt, dürfen Sie die Forderung an ein konzessioniertes Inkassoinstitut übergeben, ohne vorher selbst gemahnt zu haben. Ob Sie es trotzdem tun sollten, ist eine zweite Frage, die dieser Ratgeber weiter unten beantwortet. Wie oft Sie im Zweifel mahnen sollten, erklärt der Beitrag Wie viele Mahnungen bis Inkasso im Detail.

Fälligkeit und Verzugsbeginn müssen für den jeweiligen Rechtsraum geprüft werden. Der Kundentyp beeinflusst weitere Voraussetzungen und die Zinshöhe. Die folgende Grafik ordnet Österreich und Deutschland ein.

Grafik

Ab wann Inkasso ohne Mahnung? Der Verzug in Österreich und Deutschland

Die Übersicht unterscheidet die Voraussetzungen für den Verzug. Ein vereinbarter Zahlungstermin kann eine zusätzliche Mahnung entbehrlich machen. Die 30-Tage-Regel ist eine deutsche Regelung.

1Geschäftskunde

Unternehmen als Kunde, AT und DE

  • Mahnung vor Inkassonicht nötig
  • VerzugAT: Fälligkeit; DE: § 286 BGB
  • Zinsen ATBasiszins + 9,2 %-Pkt.
  • Pauschale40 Euro

2Privatkunde AT

Verbraucher in Österreich

  • Mahnung vor Inkassoje nach Fälligkeit
  • 30-Tage-Automatikgilt nicht
  • Auslöser VerzugFälligkeit oder Mahnung
  • Zinsen4 % p. a.

3Privatkunde DE

Verbraucher in Deutschland

  • Mahnung vor Inkassosituativ
  • Mit Verzugshinweiskeine Mahnung
  • Ohne HinweisMahnung nötig
  • ZinsenBasiszins + 5 %-Pkt.

Zeitachse ab Rechnungszugang

Tag 0Rechnung zugegangen, das Zahlungsziel beginnt zu laufen
Zahlungszielbei vereinbartem Termin beginnt der Verzug sofort danach
30 TageDE: spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang
3 JahreAT: grundsätzlich ab Fälligkeit; DE: regelmäßig ab Jahresende

Quellen: Zahlungsverzugsgesetz und Unternehmensgesetzbuch (Verzug und Zinsen zwischen Unternehmen, Pauschale), Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (Zinssatz vier Prozent, Verjährung), Rechtsinformationssystem des Bundes, Abruf Juli 2026. Deutschland: Bürgerliches Gesetzbuch (Verzug nach 30 Tagen, Verzugszinsen), gesetze-im-internet.de, 2026.

Muss ich in Österreich vor dem Inkasso mahnen?

In Österreich zählt, wann die Zahlung fällig ist. Ist der Termin vertraglich oder gesetzlich bestimmt, kann Verzug ohne zusätzliche Mahnung eintreten. Ist er nicht bestimmbar, fordern Sie die Zahlung ein. Eine allgemeine automatische 30-Tage-Frist gilt hier nicht.

Geschäftskunden: vereinbarten Termin prüfen

Bei Geschäftskunden in Österreich ist der maßgebliche Fälligkeitstermin entscheidend. Ist ein Zahlungstermin vereinbart und verstreicht er ohne Zahlung, ist grundsätzlich keine weitere Mahnung nötig. Eine zusätzliche allgemeine Wartefrist von 30 Tagen besteht nicht.

Privatkunden: Fälligkeit prüfen

Auch bei Verbrauchern in Österreich ist eine Mahnung nicht generell vorgeschrieben. Ist der Zahlungstermin bereits bestimmt, kann Verzug mit dessen Ablauf eintreten. Fehlt eine bestimmbare Fälligkeit, muss die Zahlung eingefordert werden. Dokumentieren Sie Rechnung, Frist und Zugang.

Wie ist die Mahnpflicht in Deutschland?

In Deutschland greift bei Geschäftskunden spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang die Regel des § 286 BGB. Für Verbraucher gilt sie nur bei ausdrücklichem Hinweis in der Rechnung. Ein bereits vereinbarter Zahlungstermin kann früheren Verzug auslösen.

Geschäftskunden: die 30-Tage-Automatik

Stellen Sie eine Rechnung an ein anderes Unternehmen, tritt der Verzug in Deutschland 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang automatisch ein. Sie müssen nicht mahnen, nicht anrufen, nicht erinnern. Die Grundlage steht im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Privatkunden: es kommt auf den Verzugshinweis an

Anders als in Österreich gilt die 30-Tage-Automatik in Deutschland auch für Verbraucher, aber nur, wenn Sie in der Rechnung ausdrücklich auf die Folgen des Verzugs hingewiesen haben. Fehlt dieser Hinweis, müssen Sie vor dem Inkasso selbst mahnen. Ein einziger Satz auf der Rechnung erspart Ihnen im Ernstfall diesen Umweg. Bleibt Ihre Mahnung in Deutschland ohne Zahlung, zeigt der Ratgeber Letzte Mahnung ignoriert Ihren nächsten Schritt.

SituationÖsterreichDeutschland
Geschäftskunde (B2B)Fälligkeit prüfen; Mahnung nicht generell erforderlichVerzug nach 30 Tagen automatisch, keine Mahnung
Vereinbartes ZahlungszielVerzug am Tag nach Ablauf, keine MahnungVerzug am Tag nach Ablauf, keine Mahnung
Privatkunde mit VerzugshinweisFälligkeit prüfen; Mahnung nicht generell erforderlichVerzug nach 30 Tagen automatisch, keine Mahnung
Privatkunde ohne VerzugshinweisFälligkeit prüfen; Mahnung nicht generell erforderlichMahnung erforderlich
Verzugszinsen zwischen UnternehmenBasiszins + 9,2 ProzentpunkteBasiszins + 9 Prozentpunkte
Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern4 % pro JahrBasiszins + 5 Prozentpunkte
Verzugspauschale (B2B)40 Euro40 Euro

Rechtsgrundlagen Österreich: Zahlungsverzugsgesetz, Unternehmensgesetzbuch und Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (RIS, Abruf Juli 2026). Deutschland: Bürgerliches Gesetzbuch zu Verzug und Verzugszinsen (gesetze-im-internet.de, 2026). Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Prüfen Sie vor der Übergabe den Verzugsbeginn im jeweiligen Land und dokumentieren Sie ihn. Eine Mahnung ist nicht allein deshalb zwingend, weil der Kunde Verbraucher ist. Die deutsche 30-Tage-Regel und die österreichischen Fälligkeitsregeln sind zu unterscheiden. Die Kosten erläutert die Seite Inkassokosten.

Warum der Verzug über Ihre Inkassokosten entscheidet

Ob Ihr Kunde in Verzug ist, entscheidet nicht nur, ob Sie beauftragen dürfen, sondern auch, wer die Inkassokosten trägt. Inkassokosten sind nur dann vom Schuldner zu erstatten, wenn sie als Verzugsschaden anfallen, und ein Verzugsschaden kann erst nach Eintritt des Verzugs entstehen.

Beauftragen Sie ein Inkassoinstitut, obwohl Ihr Kunde noch gar nicht in Verzug ist, bleiben Sie unter Umständen selbst auf den Kosten sitzen. Der Schuldner kann einwenden, dass er zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht in Verzug war, und damit hätte er recht. Genau deshalb ist der Verzugsnachweis bei incaseof.law eine zwingende Voraussetzung für die Fallanlage. Das schützt Sie davor, Kosten auszulösen, die am Ende an Ihnen hängen bleiben.

Wie hoch die Verzugszinsen für eine konkrete Rechnung inzwischen sind, rechnet der Verzugszinsen-Rechner in einer Minute aus.

Welche Voraussetzungen gelten vor der Beauftragung?

Vor der Inkasso-Beauftragung sollten fünf Punkte erfüllt sein. Sind alle fünf mit Ja beantwortet, steht der Übergabe nichts im Weg, unabhängig davon, ob Sie selbst gemahnt haben oder der Verzug automatisch eingetreten ist.

  • Rechnungszugang nachweisbar. Die Rechnung ist dem Kunden nachweislich zugegangen, per Versandbeleg, E-Mail-Bestätigung oder Einschreiben.
  • Zahlungsziel abgelaufen. Das vereinbarte oder gesetzliche Zahlungsziel ist verstrichen.
  • Verzug eingetreten. Der Verzug ist nachgewiesen, etwa durch Ablauf eines vereinbarten Zahlungstermins oder eine erforderliche Mahnung. Die deutsche 30-Tage-Regel gilt nicht pauschal für Österreich.
  • Forderung unbestritten. Es gibt keine offenen Reklamationen, Mängelrügen oder Gegenforderungen.
  • Forderung nicht verjährt. Viele Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verjähren in Österreich grundsätzlich drei Jahre ab Fälligkeit, nicht pauschal zum Jahresende.

Sind alle fünf Punkte erfüllt, können Sie direkt online Inkasso beauftragen.

Wie gehen Sie Schritt für Schritt vor?

Für die meisten offenen Rechnungen ist ein dreistufiger Ablauf sinnvoll: erst eine freundliche Zahlungserinnerung, dann eine formelle Mahnung mit letzter Frist, und wenn beides ohne Reaktion bleibt, die Übergabe an ein Inkassoinstitut. Wie der Einzug danach genau abläuft, zeigt der Beitrag Wie funktioniert Inkasso in Österreich.

SchrittWas Sie tunEmpfohlene Frist
1. ZahlungserinnerungFreundliche Erinnerung per E-Mail nach Ablauf des Zahlungsziels7 bis 14 Tage Nachfrist
2. Formelle MahnungNachweisbare Mahnung mit Hinweis auf die Folgen und letzter Frist7 bis 14 Tage Nachfrist
3. Inkasso beauftragenForderung online an ein konzessioniertes Inkassoinstitut übergebennach Fristablauf sofort

Richtwerte aus der Praxis; eine gesetzliche Wartefrist zwischen Mahnung und Inkasso besteht in Österreich nicht. Eine formal korrekte Vorlage für die erste Mahnung erzeugt der Mahnungs-Generator.

Eine sachliche Mahnung kann helfen, den Vorgang zu dokumentieren. Worin sich Zahlungserinnerung und Mahnung unterscheiden, erklärt der Ratgeber Zahlungserinnerung oder Mahnung. Prüfen Sie jedoch laufende Fristen und mögliche Einwendungen, statt pauschal weitere Mahnungen abzuwarten. Verjährungsfristen hängen von Anspruch und anwendbarem Recht ab. Die Übergabe allein wahrt keine Frist. Die Voraussetzungen für einen geeigneten Fall finden Sie unter Inkasso beauftragen; Grundlage sind die AGB.

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage in Österreich und Deutschland allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand der zitierten Normen: Juli 2026.

Häufige Fragen

Fragen zu Mahnung und Inkasso.

Die sieben Fragen, die rund um Mahnung und Verzug am häufigsten gestellt werden, kurz beantwortet. Die Rechtsgrundlage zu jeder Antwort steht im Quellenblock darunter.

Ablauf ansehen
Sobald Ihr Kunde in Verzug ist. Prüfen Sie den vereinbarten oder gesetzlichen Zahlungstermin und den Nachweis des Rechnungszugangs. In Deutschland gilt zusätzlich die 30-Tage-Regel des § 286 BGB; für Österreich ist sie keine allgemeine Wartefrist.
Ja, wenn der Verzug bereits ohne Mahnung eingetreten ist, etwa nach Ablauf eines vereinbarten Zahlungstermins. Prüfen Sie Fälligkeit und Rechtsraum; die deutsche 30-Tage-Regel gilt nicht pauschal für Österreich.
Entscheidend sind Rechtsraum, Fälligkeit und Vereinbarung. In Österreich ist bei bestimmter Fälligkeit keine zusätzliche Mahnung nötig; andernfalls kann sie erforderlich sein. In Deutschland gelten zusätzlich die Voraussetzungen des § 286 BGB, einschließlich der 30-Tage-Regel.
Nein. Österreich schreibt keine feste Zahl von drei Mahnungen vor. Ob überhaupt eine Mahnung erforderlich ist, hängt von der Fälligkeit ab. Weitere Erinnerungen können sinnvoll sein, ersetzen aber nicht die Prüfung von Fristen und Voraussetzungen.
Eine gesetzliche Wartezeit zwischen Mahnung und Inkassoauftrag gibt es in Österreich nicht. In der Praxis ist eine Nachfrist von 7 bis 14 Tagen sinnvoll. Reagiert der Kunde in dieser Frist nicht, können Sie die Forderung sofort übergeben.
Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist und der Kunde nicht reagiert. Bei incaseof.law gibt es keinen Mindestbetrag. Keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben. Je früher Sie die Forderung einreichen, desto höher die Erfolgsaussichten.
Wenn der Verzug ordnungsgemäß eingetreten ist, sind die Inkassokosten als Verzugsschaden erstattungsfähig, auch ohne vorherige Mahnung. Entscheidend ist der nachgewiesene Verzug, nicht die Anzahl der Mahnungen. Deshalb prüft incaseof.law den Verzugsstatus bei jedem Auftrag.
Porträt von Dr. Maximilian Kindler, Gründer und CEO von incaseof.law

Über den Autor

Dr. Maximilian Kindler, LL.M., MBA

Dr. Maximilian Kindler, LL.M., MBA ist Gründer und CEO von incaseof.law, dem in Österreich konzessionierten und in Deutschland registrierten Inkassoinstitut. Er verantwortet das Modell, das der OGH bestätigt hat: Die Hauptforderung bleibt ungekürzt beim Gläubiger, die Verzugskosten trägt der säumige Schuldner.

Die Quellen zu diesem Beitrag finden Sie im Quellenverzeichnis. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Alle Beiträge von Dr. Maximilian Kindler

Gründer und CEO Konzessioniert in AT, registriert in DE

Übergabe

Und wenn der Kunde trotzdem nicht zahlt?

Dann übernimmt incaseof.law die Forderung und führt sie durch alle drei Stufen. Sie geben die Rechnung online ab, alles Weitere läuft ohne Sie.

1

Forderung übergeben

Rechnungsdaten online eingeben oder aus der Buchhaltung übernehmen. Beauftragung gemäß AGB, kein Mindestvolumen.

2

Wir führen durch alle Stufen

Außergerichtliche Mahnung, gerichtliches Mahnverfahren, Exekution. Jeden Schritt sehen Sie im Portal, ohne selbst nachfassen zu müssen.

3

100 Prozent auf Ihr Konto

Ihre Hauptforderung bleibt ungekürzt. Die Verzugskosten trägt der säumige Schuldner, nicht Sie als Gläubiger.

Keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben.

4,9 von 5

Für Selbstständige, KMU, Hausverwaltungen, Handwerk und Kanzleien.

Forderung online übergeben

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Forderung übergeben