Zahlungsbefehl beantragen, ohne Anwalt, ohne Umweg.
incaseof.law bereitet Ihre Mahnklage digital vor und bringt den Antrag auf Zahlungsbefehl über den Elektronischen Rechtsverkehr ein, bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro anwaltsfrei. Darüber oder auf Wunsch führt die Partnerkanzlei Biedermann & Belihart das Verfahren.
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Kurz erklärt
Wie funktioniert das Mahnverfahren in Österreich?
Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Zivilverfahren für unstrittige Geldforderungen bis 75.000 Euro. Sie beantragen beim Bezirksgericht einen Zahlungsbefehl, der Schuldner hat vier Wochen für Einspruch oder Zahlung. incaseof.law bereitet diese Mahnklage 2026 digital vor und bringt sie über den Elektronischen Rechtsverkehr ein, bis 5.000 Euro anwaltsfrei.
Grundlage: Zivilprozessordnung, Mahnverfahren und Zahlungsbefehl, sowie das Gerichtsgebührengesetz. Stand: August 2026.
Der Ablauf
Vom Antrag zum vollstreckbaren Titel.
Das Mahnverfahren läuft in festen Phasen, vom Antrag auf Zahlungsbefehl bis zur Rechtskraft. incaseof.law bereitet Ihre Mahnklage digital vor und bringt sie über den Elektronischen Rechtsverkehr ein. Wie der Ablauf im Detail funktioniert, zeigt die Übersicht.
Forderung digital übergeben
Sie übergeben Ihre offene Forderung mit Rechnung, Mahnhistorie und den Daten des Schuldners. incaseof.law bereitet daraus die Mahnklage als Antrag auf Zahlungsbefehl vor.
Online in MinutenAntrag auf Zahlungsbefehl
Die Mahnklage ist der Antrag beim zuständigen Bezirksgericht auf Erlassung eines Zahlungsbefehls. Grund und Höhe der Forderung samt Zinsen und Kosten sind schlüssig darzulegen, zulässig für reine Geldforderungen bis 75.000 Euro.
Reine GeldforderungEinbringung über den ERV
incaseof.law bringt die Mahnklage über den Elektronischen Rechtsverkehr ein, bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro anwaltsfrei im Namen des Gläubigers. Darüber führt die Partnerkanzlei Biedermann & Belihart das Verfahren.
bis 5.000 Euro anwaltsfreiZahlungsbefehl und Zustellung
Das Gericht prüft formal, ohne Beweisaufnahme und ohne mündliche Verhandlung, erlässt den Zahlungsbefehl und stellt ihn dem Schuldner zu. Mit der Zustellung beginnt die vierwöchige Einspruchsfrist.
Einspruchsfrist 4 WochenEinspruch oder Zahlung
Innerhalb von vier Wochen zahlt der Schuldner, erhebt Einspruch oder bleibt untätig. Bei Einspruch wechselt der Fall ins ordentliche Verfahren, ab 5.000 Euro übernimmt dann die Partnerkanzlei.
drei SzenarienRechtskraft und Exekutionstitel
Bleibt der Schuldner untätig, wird der Zahlungsbefehl nach vier Wochen rechtskräftig und vollstreckbar. Sie haben einen Exekutionstitel, etwa als Forderungs-, Konto- oder Fahrnisexekution.
vollstreckbarer TitelNächster Schritt
Der Ablauf ist klar. Übergeben Sie die Forderung.
Rechnung, Mahnhistorie und Schuldnerdaten genügen. incaseof.law bereitet daraus den Antrag auf Zahlungsbefehl vor und bringt ihn über den Elektronischen Rechtsverkehr ein, bis 5.000 Euro Streitwert anwaltsfrei.
Voraussetzungen
Wann die Mahnklage zulässig ist.
Nicht jede Forderung eignet sich für das Mahnverfahren. Damit das Bezirksgericht einen Zahlungsbefehl erlässt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Sind sie gegeben, ist der Weg frei.
Wertgrenzen, Stand: August 2026
Reine Geldforderung
Das Mahnverfahren gibt es nur für Zahlungsansprüche, nicht für Herausgabe-, Unterlassungs- oder Werkleistungsansprüche.
Streitwert und Sitz
Der Streitwert darf 75.000 Euro nicht übersteigen, darüber geht es direkt ins streitige Verfahren. Der Schuldner braucht Wohnsitz oder Sitz im Inland; im EU-Ausland kommt der Europäische Zahlungsbefehl in Betracht.
Nachvollziehbar dargelegt
Grund und Höhe der Forderung sind schlüssig darzulegen, mit Datum der Rechnung, Fälligkeit und etwaigen Mahnungen. Über dieselbe Forderung darf kein Verfahren laufen.
Eine gesetzliche Mindestzahl an Mahnungen vor der Klage gibt es in Österreich nicht; in der Praxis stärkt eine dokumentierte Mahnung die Schlüssigkeit. Welche Mahnstufen üblich sind, zeigt der Ratgeber wie viele Mahnungen bis zum Inkasso nötig sind. Wollen Sie die Forderung zuerst außergerichtlich einziehen lassen, führt der Weg über Inkasso beauftragen. Die Rechtsgrundlagen sind in den Quellen und Rechtsgrundlagen verlinkt.
Anwaltsfrei
Bis 5.000 Euro ohne Anwaltspflicht.
Zuständig ist im Regelfall das Bezirksgericht am Wohnsitz oder Sitz des Beklagten. Bei Forderungen aus Handelsgeschäften zwischen Unternehmen kann das Bezirksgericht für Handelssachen Wien zentral zuständig sein.
Bis 5.000 Euro
Selbst einbringen, anwaltsfrei
Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro können Sie die Mahnklage in Österreich selbst einbringen, ohne anwaltliche Vertretung. Genau diesen Weg bringt incaseof.law über den Elektronischen Rechtsverkehr ein.
Über 5.000 Euro
Anwaltspflicht, Partnerkanzlei
Über 5.000 Euro Streitwert ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt grundsätzlich erforderlich. Dann übernimmt die Partnerkanzlei Biedermann & Belihart, auf Wunsch von Beginn an.
Kosten
Gerichtsgebühr nach Streitwert, getragen vom Schuldner.
Die Kosten setzen sich aus der Pauschalgebühr des Gerichts und, ab einem Streitwert von 5.000 Euro, dem Anwaltshonorar zusammen. Beide hängen vom Streitwert ab. Details zeigt auch die Übersicht der Inkassokosten, den Weg über das deutsche Verfahren erklärt der Ratgeber zum gerichtlichen Mahnverfahren.
Stand: August 2026
| Streitwert | Gerichtsgebühr nach dem GGG | Anwaltsbeiziehung |
|---|---|---|
| bis 1.000 Euro | niedrig dreistellig | nicht zwingend |
| 1.000 bis 5.000 Euro | mittlerer dreistelliger Bereich | freiwillig |
| 5.000 bis 75.000 Euro | nach Tarif gestaffelt, höher | grundsätzlich Anwaltspflicht |
| Position | Bemessung | Wer trägt sie |
|---|---|---|
| Gerichtsgebühr, GGG | Pauschalgebühr nach Streitwert, fällig beim Einbringen der Klage | Bei Erfolg vom Schuldner zu ersetzen |
| Zustellkosten und Auslagen | fallen zusätzlich an | mit der Hauptforderung geltend zu machen |
| Anwaltskosten, RATG | Tarif nach Streitwert, erst ab 5.000 Euro bei anwaltlicher Führung | Vom Schuldner zu ersetzen |
Bei Erfolg sind die Verfahrenskosten dem Beklagten aufzuerlegen und mit der Hauptforderung im Zahlungsbefehl geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass der Schuldner zahlungsfähig ist, sonst bleiben die Kosten beim Gläubiger. Die exakte Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Gerichtsgebührengesetz und ändert sich regelmäßig, maßgeblich sind die amtlichen Quellen. Stand: August 2026.
Kostenfrage geklärt
Die Gerichtsgebühr hängt am Streitwert, nicht an Ihrem Budget.
Die Pauschalgebühr ist bei Erfolg vom Beklagten zu ersetzen, ebenso die Anwaltskosten ab 5.000 Euro Streitwert. Was das außergerichtliche Inkasso davor kostet und warum 100 % der Hauptforderung bei Ihnen bleiben, steht in der Kostenübersicht.
Leistungsumfang
Standardpaket und anwaltliche Schiene.
Sie starten anwaltsfrei im Self-Service und wechseln jederzeit zur anwaltlichen Führung, auch mitten im Verfahren. Wer sofort Inkasso beauftragen möchte, startet oben; für offene Forderungen ganzer Objekte gibt es Inkasso für Hausverwaltungen.
Standardpaket
Self-Service, anwaltsfrei
Der volldigitale Weg im Namen des Gläubigers.
- Digitale Übergabe der offenen Forderung mit Rechnung, Mahnhistorie und Schuldnerdaten
- Vorbereitung der Mahnklage als Antrag auf Zahlungsbefehl, mit Zinsen und Kosten als Nebenforderung
- Einbringung über den Elektronischen Rechtsverkehr beim zuständigen Bezirksgericht, bis 5.000 Euro anwaltsfrei
- Prüfung des Zahlungs- und Einspruchsverhaltens des Schuldners bis zur Rechtskraft
- Nach Rechtskraft ein vollstreckbarer Titel als Grundlage für die Exekution
Anwaltliche Schiene
Partnerkanzlei als Option
Ab 5.000 Euro Streitwert oder auf Wunsch.
- Prüfung und Einbringung der Mahnklage durch die Partnerkanzlei Biedermann & Belihart, ab 5.000 Euro Streitwert
- Vertretung im streitigen Verfahren nach einem Einspruch, bei mündlicher Verhandlung und Vergleichen
- Vertretung im Rechtsmittelverfahren, wo anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist
- Nahtloser Wechsel jederzeit, auch nach einer Einbringung im Self-Service, etwa wenn der Schuldner Einspruch erhebt
Wohnungseigentum
Betriebskosten- und Rücklagenrückstände per Mahnklage titulieren.
Ein Rückstand der Eigentümergemeinschaft ist eine reine Geldforderung und damit mahnverfahrensfähig. Der Weg ist derselbe wie bei jeder anderen offenen Rechnung, nur die Beteiligten sind andere.
Vom offenen Beitrag zum Exekutionstitel
In VorbereitungBleiben Betriebskosten- oder Rücklagenbeiträge einer Einheit offen, wird der aufgelaufene Rückstand als Mahnklage beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht. Das Gericht prüft formal, erlässt den Zahlungsbefehl ohne mündliche Verhandlung und stellt ihn dem säumigen Wohnungseigentümer zu. Bleibt der Einspruch innerhalb von vier Wochen aus, ist der Rückstand rechtskräftig tituliert und als Exekutionstitel verwertbar.
Maßgeblich ist der Rückstand als Streitwert, nicht der Wert der Einheit: Bis 5.000 Euro bringt incaseof.law die Mahnklage anwaltsfrei über den Elektronischen Rechtsverkehr ein, darüber übernimmt die Partnerkanzlei Biedermann & Belihart, weil ab dieser Grenze Anwaltspflicht besteht. Erhebt der Wohnungseigentümer Einspruch, wechselt der Fall ins ordentliche Verfahren. Die außergerichtliche Stufe davor, also Zahlungsaufforderung und Mahnung im Namen der Gemeinschaft, läuft über Inkasso für Hausverwaltungen; geht es um Mietzins und Räumung statt um Beiträge, ist die Mietzins- und Räumungsklage der richtige Weg.
Für wen
Wann die Mahnklage der richtige Schritt ist.
Die Mahnklage ist meist nicht der erste, aber oft der entscheidende Schritt. Sie lohnt sich, wenn die Forderung klar dokumentiert und nicht streitig ist und Zahlungserinnerung wie Mahnung folgenlos geblieben sind.
Unternehmen mit offenen Rechnungen
Offene Rechnungen mit klarer Faktenlage, auf die weder Zahlungserinnerung noch Mahnung eine Reaktion bringen. Sie brauchen einen vollstreckbaren Titel.
Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften
Offene Betriebskosten- und Rücklagenforderungen gegen säumige Wohnungseigentümer, als gerichtliche Mahnklage über den Elektronischen Rechtsverkehr, bis 5.000 Euro anwaltsfrei.
Gläubiger mit unstrittiger Forderung
Die Forderung ist dokumentiert und nicht streitig, der Schuldner reagiert nicht oder bestreitet nicht, zahlt aber dennoch nicht.
Ist die Forderung klein oder die Geschäftsbeziehung laufend, ist oft das außergerichtliche Inkasso der schnellere Weg; ein erheblicher Teil der Forderungen wird schon nach dem ersten professionellen Schreiben gezahlt. Dauer, Kosten und Aufwand beider Wege stehen im Vergleich außergerichtlich oder gerichtlich. Für Mietzinsrückstände und die Räumung gibt es den eigenen Weg der Mietzins- und Räumungsklage, bei Fragen zum konkreten Fall erreichen Sie uns über den Kontakt.
Kundenstimmen
Das sagen Auftraggeber, die ihre Forderung übergeben haben.
Zum zweiten Mal in Folge als Rising Star beim EY Scale-up Award ausgezeichnet, Kategorie FinTech und InsurTech. Zum Blogartikel
Recht, Geld und Ruhe, aus einer Hand
Eine Lösung, die drei Dinge sichert: Ihr Recht, Ihr Geld und Ihre Ruhe.
incaseof.law ist ein lizenziertes Inkassoinstitut in Österreich und Deutschland, mit einem vom OGH bestätigten Modell. Sie übergeben die Mahnklage digital, wir bringen sie über den Elektronischen Rechtsverkehr ein.
Lizenziert und OGH-bestätigt
Wir bereiten die Mahnklage vor und bringen sie über den Elektronischen Rechtsverkehr ein, rechtssicher und unter menschlicher Kontrolle. Sie müssen nicht selbst vor Gericht.
100 % gehen an Sie
Wir behalten keinen Anteil der Hauptforderung ein. Die Gerichtsgebühr ersetzt der Schuldner, die Inkassogebühren schuldet er als Nebenforderung.
Sie behalten die Kontrolle
Sie übergeben die Forderung digital und behalten den Status im Blick. Wer anwaltlich vertreten sein möchte, wechselt mit einem Klick zur Partnerkanzlei.
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Übergeben Sie Ihre offene Forderung digital, den Rest führt incaseof.law durch, bis zum Antrag auf Zahlungsbefehl. Für Fragen nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf.
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WeiterlesenQuellen und Rechtsgrundlagen
- § 244 ZPO, Mahnverfahren und Wertgrenze 75.000 Euro (RIS, 2026)
- § 248 ZPO, Einspruch gegen den Zahlungsbefehl, vier Wochen (RIS, 2026)
- Gerichtsgebührengesetz (GGG), Tarifpost 1 (RIS, 2026)
- § 1333 ABGB, Verzugszinsen und Verzugskosten (RIS, 2026)
- Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 (RIS, 2026)
- § 118 GewO 1994, Inkassoinstitute (RIS, 2026)
- Mahnverfahren, Erklärseite der Republik Österreich (2026)
- GISA, Gewerbeinformationssystem Austria, GISA 32140156 (2026)
- Rechtsdienstleistungsregister, Bundesamt für Justiz, Reg.-Nr. 2024 0000 8388 (2026)
Zuletzt geprüft 21.08.2026