Forderung übergeben
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Verzugszinsen-Rechner
Der Rechner ist mit den aktuellen österreichischen Sätzen vorbelegt: 10,73 Prozent zwischen Unternehmen, 4 Prozent gegenüber Verbrauchern. Kein Konto, keine Anmeldung, das Ergebnis erscheint sofort.
Ihre Angaben
Format TT.MM.JJJJ, zum Beispiel 01.03.2026.
So wird gerechnet
10.000,00 € × 10,73 % ÷ 365 × 60 Tage = 176,38 €
Taggenau auf Basis von 365 Tagen, ohne Zinseszins. Verzugszinsen laufen ab dem Tag nach der Fälligkeit.
Ihr Ergebnis
Zinssätze: Stand August 2026Verzugszinsen für 60 Tage
Diesen Betrag können Sie zusätzlich zur offenen Rechnung verlangen.
Zwischen Unternehmen kommt eine Pauschale von 40 Euro für die Kosten des Einzugs dazu.
Das Enddatum liegt vor der Fälligkeit. Bitte prüfen Sie die Daten.
Berechnung als PDF an Ihre E-Mail-Adresse:
Zinssätze: Basiszinssatz 1,53 %, gültig seit 1. Juli 2025 und bestätigt für 2026, zuzüglich 9,2 Prozentpunkte zwischen Unternehmen. Quelle: Oesterreichische Nationalbank.
Berechnungsgrundlage: offener Betrag mal Zinssatz geteilt durch 365 mal Verzugstage, taggenau und ohne Zinseszins. Normen und Belege stehen in den Quellen und Rechtsgrundlagen.
Kurz erklärt
Verzugszinsen sind der gesetzliche Ausgleich dafür, dass eine fällige Rechnung nicht bezahlt wird. Zwischen Unternehmen gelten in Österreich 2026 10,73 Prozent pro Jahr, das sind 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz von 1,53 Prozent. Gegenüber Verbrauchern sind es 4 Prozent pro Jahr. incaseof.law rechnet taggenau auf Basis von 365 Tagen.
Basiszinssatz 1,53 %, gültig seit 1. Juli 2025 und bestätigt für 2026. Quelle: Oesterreichische Nationalbank (OeNB).
Ausführlich erklärt
Alles, was Sie zur Berechnung brauchen: die aktuellen Sätze, die Formel hinter dem Rechner, der Unterschied zwischen Geschäftskunden und Verbrauchern und die Entwicklung des Zinssatzes seit 2023.
Verzugszinsen berechnen Sie mit einer einzigen Formel: offener Betrag mal Zinssatz geteilt durch 365 mal Anzahl der Verzugstage. Bei 10.000 Euro offener Forderung, einem Satz von 10,73 Prozent und 60 Tagen Verzug ergibt das 176,38 Euro. Der Rechner auf dieser Seite nimmt Ihnen genau diese Rechnung ab.
Die Berechnung erfolgt taggenau. Das bedeutet: gezählt werden die tatsächlichen Kalendertage zwischen der Fälligkeit Ihrer Rechnung und dem Tag, bis zu dem Sie rechnen, geteilt durch ein Jahr mit 365 Tagen. Diese Konvention ist in Österreich für Geldforderungen üblich. Zinseszinsen fallen dabei nicht an: gerechnet wird immer auf die offene Hauptforderung, nicht auf bereits aufgelaufene Zinsen.
Österreich kennt zwei Sätze. Zwischen Unternehmen gilt ein beweglicher Satz von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, aktuell also 10,73 Prozent pro Jahr. Gegenüber Verbrauchern gilt ein fester gesetzlicher Satz von 4 Prozent pro Jahr. Wer den niedrigeren Verbrauchersatz auf eine Geschäftsforderung anwendet, verschenkt Geld.
| Kriterium | Unternehmen (B2B) | Verbraucher (B2C) |
|---|---|---|
| Zinssatz 2026 | 10,73 % pro Jahr | 4 % pro Jahr |
| Zusammensetzung | Basiszinssatz 1,53 % plus 9,2 Prozentpunkte | Fester gesetzlicher Satz |
| Beginn des Verzugs | Automatisch nach Ablauf des Zahlungsziels | In der Regel erst nach Mahnung |
| Mahnung nötig? | Nein, bei vereinbartem Zahlungsziel | Ja, in der Regel |
| Pauschale für Kosten des Einzugs | 40 Euro pro Forderung | Kein Anspruch |
| Verjährung | 3 Jahre | 3 Jahre |
Stand 2026. Basiszinssatz 1,53 %, gültig seit 1. Juli 2025 und bestätigt für 2026 (Quelle: Oesterreichische Nationalbank). Ausführlich im Ratgeber: Verzugszinsen in Österreich berechnen, der B2B-Leitfaden.
Der Verzug beginnt am Tag nach der Fälligkeit. Steht auf Ihrer Rechnung ein Zahlungsziel von 30 Tagen, läuft die Zinsuhr ab dem 31. Tag. Zwischen Unternehmen brauchen Sie dafür keine vorherige Mahnung: der Verzug tritt mit Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels automatisch ein. Wurde gar kein Zahlungsziel vereinbart, gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen ab Zugang und Fälligkeit der Rechnung.
Die Tageszinsen ergeben sich aus offenem Betrag mal Zinssatz geteilt durch 365. Bei 10.000 Euro und einem Satz von 10,73 Prozent sind das 2,94 Euro pro Tag. In 30 Tagen summiert sich das auf rund 88 Euro, in einem vollen Jahr auf 1.073 Euro. Genau diesen Tagessatz zeigt der Rechner oben für Ihren Betrag mit an.
Ihr Unternehmen stellt einem Geschäftskunden 15.000 Euro in Rechnung, Zahlungsziel 30 Tage. Der Kunde zahlt erst 60 Tage nach Fälligkeit.
| Position | Wert |
|---|---|
| Offener Rechnungsbetrag | 15.000,00 € |
| Zinssatz (Unternehmen) | 10,73 % pro Jahr |
| Verzugstage | 60 |
| Zinsen pro Tag | 4,41 € |
| Verzugszinsen gesamt | 264,58 € |
| Pauschale für Kosten des Einzugs | 40,00 € |
| Gesamtforderung | 15.304,58 € |
Beispielhafte Darstellung, Stand 2026. Gerechnet mit 15.000 × 10,73 % ÷ 365 × 60 Tage. Zusätzlich zu den Zinsen steht Ihnen zwischen Unternehmen eine Pauschale von 40 Euro für die Kosten des Einzugs zu, ohne dass Sie einen Einzelnachweis führen müssen.
Der Satz zwischen Unternehmen ist beweglich: er hängt am Basiszinssatz, den die Oesterreichische Nationalbank zum 1. Jänner und zum 1. Juli festlegt. Maßgeblich ist der Satz, der am ersten Tag jenes Halbjahres gilt, in dem der Verzug eintritt. Seit dem Hochpunkt 2024 ist der Satz deutlich gesunken.
| Gültig ab | Basiszinssatz | Verzugszinssatz Unternehmen |
|---|---|---|
| 1. Juli 2026 (aktuell) | 1,53 % | 10,73 % |
| 1. Jänner 2026 | 1,53 % | 10,73 % |
| 1. Juli 2025 | 1,53 % | 10,73 % |
| 1. Jänner 2025 | 2,53 % | 11,73 % |
| 1. Juli 2024 | 3,88 % | 13,08 % |
| 1. Jänner 2024 | 3,88 % | 13,08 % |
| 1. Juli 2023 | 3,38 % | 12,58 % |
| 1. Jänner 2023 | 1,88 % | 11,08 % |
Quelle: Oesterreichische Nationalbank, Basiszinssatz (Anknüpfungszinssätze), abgerufen im Juli 2026. Der Verzugszinssatz zwischen Unternehmen ergibt sich aus dem Basiszinssatz zuzüglich 9,2 Prozentpunkten. Der Satz gegenüber Verbrauchern liegt unverändert bei 4 Prozent pro Jahr.
Zwischen Unternehmen steht Ihnen neben den Verzugszinsen eine Pauschale von 40 Euro pro Forderung für die Kosten des Einzugs zu. Diesen Betrag können Sie ohne Einzelnachweis ansetzen. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten höher, etwa weil Sie ein Inkassoinstitut beauftragen, können Sie auch den höheren Betrag geltend machen. Was dabei auf Sie zukommt, steht auf der Seite Inkassokosten: die Verzugskosten trägt der säumige Schuldner, Ihre Hauptforderung bleibt zu 100 Prozent bei Ihnen.
Bleibt die Rechnung trotz Zinsen und Mahnungen offen, hilft die Übersicht Rechnung nicht bezahlt bei den nächsten Schritten, und wenn der Kunde auf Mahnungen gar nicht mehr reagiert, sortiert Kunde zahlt nicht die Möglichkeiten. Wie viele Mahnungen davor üblich sind, behandelt der Ratgeber zu Mahnungen in Österreich. Wichtig ist der Zeitpunkt: Geschäftsforderungen verjähren in Österreich nach drei Jahren ab Fälligkeit, und die Verzugszinsen verjähren in derselben Frist wie die Hauptforderung.
Und wenn er trotzdem nicht zahlt
Verzugszinsen zeigen dem Schuldner, dass Warten teuer wird. Wenn das nicht reicht, übernimmt incaseof.law als staatlich konzessioniertes Inkassoinstitut. Sie können online Inkasso beauftragen und Ihre Forderung inklusive der berechneten Zinsen in wenigen Minuten übergeben. Was danach passiert, beschreibt der Ablauf bei incaseof.law Schritt für Schritt.
Laden Sie die offene Rechnung digital hoch, inklusive der aufgelaufenen Verzugszinsen. Oder übergeben Sie sie automatisiert aus Ihrer Buchhaltung.
Als lizenziertes, vom OGH bestätigtes Inkassoinstitut fordern wir Ihren Schuldner zur Zahlung auf, außergerichtlich und, wenn nötig, gerichtlich über den Elektronischen Rechtsverkehr.
Nach erfolgreichem Einzug zahlen wir aus, 100 % der Forderung, abzugsfrei für Sie. Den Status sehen Sie jederzeit transparent in Ihrem Portal.
Kein Vertrag, kein Mindestvolumen, keine Kosten für Gläubiger.
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Lizenziertes Inkassoinstitut in Österreich und Deutschland, vom OGH bestätigt.
Häufige Fragen
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Aus dem Ratgeber
Sätze, Formel, Fristen und die häufigsten Fehler beim Umgang mit Verzugszinsen im Geschäft zwischen Unternehmen.
WeiterlesenWie oft Sie mahnen sollten, welche Fristen sinnvoll sind und ab wann sich der Weg über ein Inkassoinstitut rechnet.
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WeiterlesenQuellen und Rechtsgrundlagen
Zuletzt geprüft 21.08.2026