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Staatlich geprüftes Inkassoinstitut § 118 GewO 1994 · GISA 32140156

Glossar · Österreich und Deutschland

Vollstreckung und Exekution

Vollstreckung ist die gesetzlich geregelte zwangsweise Durchsetzung eines Anspruchs. In Österreich wird dafür häufig der Begriff Exekution verwendet. Bei Geldforderungen geht es um zulässige Maßnahmen auf Grundlage eines geeigneten Titels und weiterer Verfahrensvoraussetzungen.

Beauftragung und Annahme nach AGB.

Begriffe auseinanderhalten

Eine Zahlungsaufforderung und die Einleitung eines Mahnverfahrens sind noch keine Pfändung. Die Auswahl einer Vollstreckungsmaßnahme hängt vom Titel, den gesetzlichen Möglichkeiten und den bekannten Vermögensverhältnissen ab. Ein Inkassodienstleister und ein staatliches Vollstreckungsorgan haben unterschiedliche Rollen; eigene Zwangsmaßnahmen des Gläubigers sind daraus nicht abzuleiten.

Einordnung nach Rechtsraum

Österreich und Deutschland haben eigene Regeln für Antrag, Zuständigkeit, Zustellung, Kosten und Durchführung. Ein Titel aus einem Staat beantwortet nicht automatisch alle Fragen im anderen Staat. Für grenzüberschreitende Fälle ist zusätzlich zu prüfen, welche Unterlagen und gegebenenfalls Übersetzungen benötigt werden.

Beispiel aus Unternehmenssicht

Eine titulierte Rechnung wurde trotz Aufforderung nicht bezahlt. Der Gläubiger prüft den aktuellen Saldo, bekannte Zahlungen und bisherige Vollstreckungsversuche. Vor der nächsten Maßnahme werden Zweck, Zuständigkeit, Vertretung und Zusatzkosten festgelegt. Eine erfolglose Maßnahme ist ein Verfahrensereignis, aber kein Beweis dafür, dass die ursprüngliche Forderung bezahlt oder in jedem Fall endgültig wertlos ist.

Häufige Fragen

Braucht jede Vollstreckung eine neue Klage?

Ein bereits geeigneter Titel kann weitere Schritte ermöglichen. Ob zusätzliche Voraussetzungen oder ein anderes Verfahren nötig sind, hängt vom Fall ab.

Erhält der Gläubiger nach Antrag sofort Geld?

Nein. Eine Maßnahme muss zulässig und durchführbar sein; ein tatsächlicher Erlös hängt unter anderem von verwertbarem Vermögen ab.

Wie ordnet incaseof.law das ein?

Gerichtliche Softwareunterstützung, eine erforderliche Vertretung und zusätzliche Kosten werden nach dem Auftrag und den AGB getrennt behandelt.

Quellen und Grundlagen

Inhaltlicher Stand: 23.09.2026. Verfahrensinformationen und unsere Vertragsbedingungen sind getrennte Grundlagen. Der konkrete Fall bleibt maßgeblich.

Ihr nächster Schritt

Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor und nutzen Sie die bestehende Registrierung. Bei Fragen zum Leistungsumfang können Sie uns über die Kontaktseite erreichen.

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