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Staatlich geprüftes Inkassoinstitut § 118 GewO 1994 · GISA 32140156

Entscheidungshilfe · Österreich und Deutschland

Ein Inkassobüro wählen, das zu Ihrem Fall passt.

Vergleichen Sie nicht nur eine Überschrift zum Preis. Entscheidend sind die Berechtigung, der tatsächliche Leistungsumfang und die Bedingungen Ihrer Zusammenarbeit.

Diese Checkliste stammt von incaseof.law, selbst einem Inkassodienstleister. Sie ist eine Orientierung aus Anbietersicht und keine unabhängige Rangliste.

Fünf Kriterien für eine nachvollziehbare Entscheidung

  1. Berechtigung und Vertragspartner

    Prüfen Sie den vollständigen Unternehmensnamen und den passenden Tätigkeitsumfang. Für Österreich können Sie die Gewerbeberechtigung in GISA nachsehen. Für Deutschland ist bei registrierten Inkassodienstleistern das Rechtsdienstleistungsregister maßgeblich. Die Registrierung allein sagt noch nicht, welches konkrete Angebot am besten zu Ihrem Unternehmen passt.

  2. Leistungen und klare Grenzen

    Geht es um außergerichtliches Inkasso, einen Titel, Vollstreckung oder einen bereits bestrittenen Anspruch? Lassen Sie sich erklären, welche Arbeit enthalten ist, welche Schritte gesondert beauftragt werden und wann rechtliche Vertretung nötig wird. Inkassodienstleister, Rechtsanwälte und Notare haben unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse. Klären Sie, wer welchen Schritt verantwortet. Bearbeitungswege vergleichen.

  3. Kosten in mehreren Situationen

    Fragen Sie nach Vergütung bei erfolgreicher und erfolgloser Bearbeitung, zusätzlichen Auslagen, Direktzahlungen und einem Abbruch. Trennen Sie den Vertrag mit dem Dienstleister vom möglichen Kostenersatz durch den Schuldner. Der Kostenersatz hat rechtliche Voraussetzungen und Grenzen; eine Werbeaussage ersetzt diese Prüfung nicht. Vergleichen Sie dazu dieselben Fallannahmen. Begriff Inkassokosten.

  4. Daten und Übergabe

    Welche Belege benötigt der Anbieter? Wie werden Teilzahlungen und Einwände nachgereicht? Prüfen Sie bei größeren Fallmengen außerdem, welche Schnittstelle tatsächlich verfügbar ist und wie fehlerhafte Datensätze behandelt werden. Vereinbaren Sie Verantwortlichkeiten für Datenqualität, Zugriffsrechte und den Umgang mit personenbezogenen Daten. Eine vorhandene API allein beantwortet diese Fragen nicht. Forderungsmanagement organisieren.

  5. Betreuung und Abrechnung

    Klären Sie, wo Sie den Fallstatus sehen, wie Rückfragen bearbeitet werden und welche Angaben eine Abrechnung enthält. Lassen Sie sich anhand eines Beispiels erklären, wie Hauptforderung, Zinsen, Kosten und Teilzahlungen zugeordnet werden. Eine Erfolgsquote ist nur mit Zeitraum, Fallauswahl und Berechnungsmethode sinnvoll einzuordnen; sie ist keine Garantie für Ihre einzelne Forderung.

Inkasso-Anbieter in Österreich und Deutschland vergleichen

Die folgende Auswahl zeigt öffentlich beschriebene Übergabewege und Abrechnungsunterschiede. Sie hilft, dieselben Fragen an mehrere Anbieter zu stellen. Herausgeber ist incaseof.law, selbst ein Anbieter; die Übersicht ist keine unabhängige Bewertung oder Rangliste.

Auswahl und Methode

Auswahl: incaseof.law sowie KSV1870 für österreichisches Inlandsinkasso; für Deutschland zusätzlich Creditreform und paywise. Grundlage sind die verlinkten Anbieterinformationen, abgerufen am 23.09.2026. Keine Testaufträge, keine Preisangebote eingeholt, keine Erfolgsquoten oder Bewertungen verglichen. Ungeprüfte Details werden nicht als fehlende Leistung gewertet. Die aktuelle Vereinbarung mit dem konkreten Rechtsträger bleibt maßgeblich.

Österreich · Anbieterangaben, Stand 23.09.2026
Anbieter und BezugÜbergabeAbrechnung und GrenzenBelege
incaseof.law
Österreich und Deutschland
Online-Plattform; API-/Connector-Übergabe nach Vereinbarung.Keine Erfolgsprovision auf eingezogene Hauptforderung. Zinsen und Inkassokosten abgetreten; Teilzahlungen zuerst nach AGB-Anrechnungsreihenfolge. Gerichts-, Anwalts- und ERV-Kosten sowie Pflichtverletzungen gesondert prüfen.Eigene AGB
Übergabe und Anbindung
KSV1870
Österreich: Inkasso Inland
Online-Auftrag und Systemanbindung angeboten.Laut Anbieter bleibt rückgeführtes Kapital samt eigenen Mahnspesen beim Auftraggeber; KSV1870 behält Zinsen und Mahngebühren. Außergerichtliche Zahlung wird zuerst auf Kapital gebucht. Gerichtskosten sind vorzufinanzieren; Stornofolgen gesondert prüfen.Leistungen und Konditionen
Online-Übergabe
Deutschland · Anbieterangaben, Stand 23.09.2026
Anbieter und BezugÜbergabeAbrechnung und GrenzenBelege
incaseof.law
Österreich und Deutschland
Online-Plattform; API-/Connector-Übergabe nach Vereinbarung.Keine Erfolgsprovision auf eingezogene Hauptforderung. Zinsen und Inkassokosten abgetreten; Teilzahlungen zuerst nach AGB-Anrechnungsreihenfolge. Gerichts-, Anwalts- und ERV-Kosten sowie Pflichtverletzungen gesondert prüfen.Eigene AGB
Übergabe und Anbindung
Creditreform
Deutschland: Angebot des jeweiligen Vertragspartners
Kundenportal „Meine Creditreform“; Inkasso-API angeboten.Angebot individuell mit dem zuständigen Creditreform-Unternehmen klären. Die verlinkte Übersicht beschreibt außergerichtliches Inkasso, fallabhängige gerichtliche Schritte und Titelbearbeitung; daraus folgt kein einheitlicher Preis für alle regionalen Vertragspartner.Leistungsübersicht
Portal und API
paywise
Deutschland: veröffentlichte Inkassokonditionen
Online-Plattform; API und Buchhaltungsanbindungen angeboten.Laut Anbieter keine Vorschüsse auf eigene Inkassovergütung bei berechtigten, unbestrittenen Forderungen. Gerichtliche Vorschüsse können anfallen. Zinsen dienen als Erfolgsvergütung; Kosten werden bei Teil-/Direktzahlungen vorrangig verrechnet. Streitige Verfahren erfordern gesonderten Anwaltsauftrag.Kosten und Bedingungen
Übergabe und Anbindungen

Für welchen Bedarf lohnt sich welche Rückfrage?

Für einzelne österreichische Forderungen vergleichen Sie bei incaseof.law und KSV1870 insbesondere Teilzahlungsanrechnung, Direktzahlungen und gerichtliche Vorschüsse. Für größere digitale Fallmengen prüfen Sie die tatsächlich lieferbaren Schnittstellen und Rückmeldungen; eine API-Nennung ersetzt keinen Integrationstest. Wer zusätzlich regionale Betreuung oder Bonitätsleistungen benötigt, sollte den konkreten Creditreform-Vertragspartner und Leistungsumfang klären. Bei paywise sind veröffentlichte Anbindungen und die Kostenfolge im Streitfall passende Prüfpunkte.

Auch unser Angebot hat Grenzen

incaseof.law setzt für den regulären Auftrag fällige, unbestrittene Forderungen und belegbaren Verzug voraus. Gerichtliche Vertretung und zusätzliche Kosten werden gesondert geklärt. Teilzahlungen können aufgrund der vereinbarten Reihenfolge zunächst Kosten und Zinsen decken. Unser Abrechnungsmodell erläutert diese Unterschiede.

Vor Vertragsabschluss

Diese Fragen gehören in Ihr Gespräch.

  • Passt die Berechtigung zum Rechtsraum und zum gewünschten Auftrag?
  • Welche Forderungen nimmt der Anbieter an, welche lehnt er ab?
  • Was zahlen wir bei Erfolg, Ausfall, Direktzahlung und Stornierung?
  • Wer entscheidet über zusätzliche gerichtliche Schritte und trägt deren Kosten?
  • Wie übergeben wir Belege, Teilzahlungen und neue Einwände?
  • Welche Statusinformationen und Abrechnungen bekommen wir?
  • Wie werden Fristen, Datenschutz und Ansprechpartner geregelt?

Halten Sie die Antworten zusammen mit dem konkreten Angebot fest. So vergleichen Sie denselben Leistungsumfang und erkennen Rückfragen vor der Beauftragung.

So können Sie incaseof.law prüfen.

Angaben und Berechtigung

Die Unternehmens- und Registerangaben stehen im Impressum. Sie können sie mit den öffentlichen Registern abgleichen.

Zum Impressum

Kosten und Auftrag

Die Kostenseite erläutert unser Modell. Annahmevoraussetzungen, Mitwirkung und mögliche Kostenfolgen regeln die AGB.

Kosten und Bedingungen

Passender Einstieg

Fälligkeit, unbestrittene Forderung und belegbarer Verzug sind die Grundlage für die reguläre Übergabe.

Beauftragung vorbereiten

Quellen und Einordnung

Stand: 23.09.2026. Die Auswahlfragen sind unsere redaktionelle Empfehlung. Die verlinkten Rechtsquellen belegen die genannten Rahmenbedingungen, keine Rangfolge von Anbietern.