Angaben und Berechtigung
Die Unternehmens- und Registerangaben stehen im Impressum. Sie können sie mit den öffentlichen Registern abgleichen.
Zum ImpressumEntscheidungshilfe · Österreich und Deutschland
Vergleichen Sie nicht nur eine Überschrift zum Preis. Entscheidend sind die Berechtigung, der tatsächliche Leistungsumfang und die Bedingungen Ihrer Zusammenarbeit.
Diese Checkliste stammt von incaseof.law, selbst einem Inkassodienstleister. Sie ist eine Orientierung aus Anbietersicht und keine unabhängige Rangliste.
Prüfen Sie den vollständigen Unternehmensnamen und den passenden Tätigkeitsumfang. Für Österreich können Sie die Gewerbeberechtigung in GISA nachsehen. Für Deutschland ist bei registrierten Inkassodienstleistern das Rechtsdienstleistungsregister maßgeblich. Die Registrierung allein sagt noch nicht, welches konkrete Angebot am besten zu Ihrem Unternehmen passt.
Geht es um außergerichtliches Inkasso, einen Titel, Vollstreckung oder einen bereits bestrittenen Anspruch? Lassen Sie sich erklären, welche Arbeit enthalten ist, welche Schritte gesondert beauftragt werden und wann rechtliche Vertretung nötig wird. Inkassodienstleister, Rechtsanwälte und Notare haben unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse. Klären Sie, wer welchen Schritt verantwortet. Bearbeitungswege vergleichen.
Fragen Sie nach Vergütung bei erfolgreicher und erfolgloser Bearbeitung, zusätzlichen Auslagen, Direktzahlungen und einem Abbruch. Trennen Sie den Vertrag mit dem Dienstleister vom möglichen Kostenersatz durch den Schuldner. Der Kostenersatz hat rechtliche Voraussetzungen und Grenzen; eine Werbeaussage ersetzt diese Prüfung nicht. Vergleichen Sie dazu dieselben Fallannahmen. Begriff Inkassokosten.
Welche Belege benötigt der Anbieter? Wie werden Teilzahlungen und Einwände nachgereicht? Prüfen Sie bei größeren Fallmengen außerdem, welche Schnittstelle tatsächlich verfügbar ist und wie fehlerhafte Datensätze behandelt werden. Vereinbaren Sie Verantwortlichkeiten für Datenqualität, Zugriffsrechte und den Umgang mit personenbezogenen Daten. Eine vorhandene API allein beantwortet diese Fragen nicht. Forderungsmanagement organisieren.
Klären Sie, wo Sie den Fallstatus sehen, wie Rückfragen bearbeitet werden und welche Angaben eine Abrechnung enthält. Lassen Sie sich anhand eines Beispiels erklären, wie Hauptforderung, Zinsen, Kosten und Teilzahlungen zugeordnet werden. Eine Erfolgsquote ist nur mit Zeitraum, Fallauswahl und Berechnungsmethode sinnvoll einzuordnen; sie ist keine Garantie für Ihre einzelne Forderung.
Die folgende Auswahl zeigt öffentlich beschriebene Übergabewege und Abrechnungsunterschiede. Sie hilft, dieselben Fragen an mehrere Anbieter zu stellen. Herausgeber ist incaseof.law, selbst ein Anbieter; die Übersicht ist keine unabhängige Bewertung oder Rangliste.
Auswahl: incaseof.law sowie KSV1870 für österreichisches Inlandsinkasso; für Deutschland zusätzlich Creditreform und paywise. Grundlage sind die verlinkten Anbieterinformationen, abgerufen am 23.09.2026. Keine Testaufträge, keine Preisangebote eingeholt, keine Erfolgsquoten oder Bewertungen verglichen. Ungeprüfte Details werden nicht als fehlende Leistung gewertet. Die aktuelle Vereinbarung mit dem konkreten Rechtsträger bleibt maßgeblich.
| Anbieter und Bezug | Übergabe | Abrechnung und Grenzen | Belege |
|---|---|---|---|
| incaseof.law Österreich und Deutschland | Online-Plattform; API-/Connector-Übergabe nach Vereinbarung. | Keine Erfolgsprovision auf eingezogene Hauptforderung. Zinsen und Inkassokosten abgetreten; Teilzahlungen zuerst nach AGB-Anrechnungsreihenfolge. Gerichts-, Anwalts- und ERV-Kosten sowie Pflichtverletzungen gesondert prüfen. | Eigene AGB Übergabe und Anbindung |
| KSV1870 Österreich: Inkasso Inland | Online-Auftrag und Systemanbindung angeboten. | Laut Anbieter bleibt rückgeführtes Kapital samt eigenen Mahnspesen beim Auftraggeber; KSV1870 behält Zinsen und Mahngebühren. Außergerichtliche Zahlung wird zuerst auf Kapital gebucht. Gerichtskosten sind vorzufinanzieren; Stornofolgen gesondert prüfen. | Leistungen und Konditionen Online-Übergabe |
| Anbieter und Bezug | Übergabe | Abrechnung und Grenzen | Belege |
|---|---|---|---|
| incaseof.law Österreich und Deutschland | Online-Plattform; API-/Connector-Übergabe nach Vereinbarung. | Keine Erfolgsprovision auf eingezogene Hauptforderung. Zinsen und Inkassokosten abgetreten; Teilzahlungen zuerst nach AGB-Anrechnungsreihenfolge. Gerichts-, Anwalts- und ERV-Kosten sowie Pflichtverletzungen gesondert prüfen. | Eigene AGB Übergabe und Anbindung |
| Creditreform Deutschland: Angebot des jeweiligen Vertragspartners | Kundenportal „Meine Creditreform“; Inkasso-API angeboten. | Angebot individuell mit dem zuständigen Creditreform-Unternehmen klären. Die verlinkte Übersicht beschreibt außergerichtliches Inkasso, fallabhängige gerichtliche Schritte und Titelbearbeitung; daraus folgt kein einheitlicher Preis für alle regionalen Vertragspartner. | Leistungsübersicht Portal und API |
| paywise Deutschland: veröffentlichte Inkassokonditionen | Online-Plattform; API und Buchhaltungsanbindungen angeboten. | Laut Anbieter keine Vorschüsse auf eigene Inkassovergütung bei berechtigten, unbestrittenen Forderungen. Gerichtliche Vorschüsse können anfallen. Zinsen dienen als Erfolgsvergütung; Kosten werden bei Teil-/Direktzahlungen vorrangig verrechnet. Streitige Verfahren erfordern gesonderten Anwaltsauftrag. | Kosten und Bedingungen Übergabe und Anbindungen |
Für einzelne österreichische Forderungen vergleichen Sie bei incaseof.law und KSV1870 insbesondere Teilzahlungsanrechnung, Direktzahlungen und gerichtliche Vorschüsse. Für größere digitale Fallmengen prüfen Sie die tatsächlich lieferbaren Schnittstellen und Rückmeldungen; eine API-Nennung ersetzt keinen Integrationstest. Wer zusätzlich regionale Betreuung oder Bonitätsleistungen benötigt, sollte den konkreten Creditreform-Vertragspartner und Leistungsumfang klären. Bei paywise sind veröffentlichte Anbindungen und die Kostenfolge im Streitfall passende Prüfpunkte.
incaseof.law setzt für den regulären Auftrag fällige, unbestrittene Forderungen und belegbaren Verzug voraus. Gerichtliche Vertretung und zusätzliche Kosten werden gesondert geklärt. Teilzahlungen können aufgrund der vereinbarten Reihenfolge zunächst Kosten und Zinsen decken. Unser Abrechnungsmodell erläutert diese Unterschiede.
Vor Vertragsabschluss
Halten Sie die Antworten zusammen mit dem konkreten Angebot fest. So vergleichen Sie denselben Leistungsumfang und erkennen Rückfragen vor der Beauftragung.
Die Unternehmens- und Registerangaben stehen im Impressum. Sie können sie mit den öffentlichen Registern abgleichen.
Zum ImpressumDie Kostenseite erläutert unser Modell. Annahmevoraussetzungen, Mitwirkung und mögliche Kostenfolgen regeln die AGB.
Kosten und BedingungenFälligkeit, unbestrittene Forderung und belegbarer Verzug sind die Grundlage für die reguläre Übergabe.
Beauftragung vorbereitenStand: 23.09.2026. Die Auswahlfragen sind unsere redaktionelle Empfehlung. Die verlinkten Rechtsquellen belegen die genannten Rahmenbedingungen, keine Rangfolge von Anbietern.