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Staatlich geprüftes Inkassoinstitut § 118 GewO 1994 · GISA 32140156

Glossar · Österreich und Deutschland

Factoring und Inkasso

Factoring beruht auf dem Ankauf von Forderungen im vereinbarten Modell; Inkasso organisiert deren Einziehung. Beide können mit Forderungsübertragung und Datenverarbeitung verbunden sein, verfolgen aber unterschiedliche wirtschaftliche Zwecke.

Beauftragung und Annahme nach AGB.

Begriffe auseinanderhalten

Beim Factoring kann der Kaufpreis Liquidität vor dem Zahlungseingang des Kunden schaffen. Ob Ausfallrisiko übernommen wird, welche Forderungen geeignet sind und welche Entgelte oder Rückgriffe gelten, hängt vom Vertrag ab. Inkasso nach einem Zahlungsrückstand ist dagegen keine automatische Vorfinanzierung. Eine Inkassozession bedeutet für sich allein nicht, dass die Forderung wirtschaftlich verkauft und der Auftraggeber bereits ausgezahlt wurde.

Einordnung nach Rechtsraum

Das deutsche Kreditwesengesetz beschreibt Factoring als laufenden Forderungsankauf auf Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff. Diese Definition darf nicht mit jedem isolierten Forderungskauf gleichgesetzt werden. Die konkreten regulatorischen und vertraglichen Anforderungen sind nach Land und Modell zu prüfen. incaseof.law beschreibt in seinen AGB einen Inkassoauftrag; daraus wird hier kein Factoringangebot abgeleitet.

Beispiel aus Unternehmenssicht

Ein Unternehmen braucht planbare Liquidität für künftig entstehende Rechnungen; ein anderes möchte eine einzelne überfällige, unbestrittene Forderung bearbeiten lassen. Für das erste Anliegen sind Finanzierungs- und Ankaufskonditionen wichtige Fragen, für das zweite Einziehungsweg, Kosten und Belege. Verglichen werden sollte der passende Zweck statt nur die Überschrift „Forderungsmanagement“.

Häufige Fragen

Bedeutet Forderungsabtretung automatisch Factoring?

Nein. Eine Abtretung kann unterschiedlichen Zwecken dienen, etwa dem Einzug oder einer Finanzierung.

Übernimmt Factoring immer das Ausfallrisiko?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Rückgriff, Ausschlüsse, Einwendungen und vereinbarte Risikoübernahme sind im konkreten Vertrag zu prüfen.

Zahlt incaseof.law den Rechnungsbetrag sofort vorab?

Ein solcher Vorschuss folgt nicht aus dem Inkassoauftrag. Die Auszahlung richtet sich nach tatsächlichem Eingang und vertraglicher Abrechnung.

Quellen und Grundlagen

Inhaltlicher Stand: 23.09.2026. Verfahrensinformationen und unsere Vertragsbedingungen sind getrennte Grundlagen. Der konkrete Fall bleibt maßgeblich.

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