Glossar · Österreich und Deutschland
Zession und Inkassozession
Zession bedeutet die Übertragung einer Forderung auf einen neuen Gläubiger. Eine Inkassozession ist die treuhänderische Abtretung einer Forderung an ein Inkassounternehmen zum Zweck der Einziehung; wirtschaftlich steht der Erlös weiterhin dem Gläubiger zu.
Begriffe auseinanderhalten
Eine Vollmacht ermächtigt zu Handlungen für einen anderen und ist von der Übertragung der Forderung zu unterscheiden. Ebenso ist der Schuldnerwechsel ein anderer Vorgang. Der österreichische OGH beschreibt die Inkassozession als Forderungsübertragung mit treuhändiger Bindung im Innenverhältnis. Der neue Gläubiger hat gegenüber dem Schuldner die Gläubigerstellung; die interne Erlösverpflichtung bleibt davon zu unterscheiden.
Einordnung nach Rechtsraum
Österreich und Deutschland haben eigene Abtretungsregeln. Zulässigkeit, Umfang, bestehende Abtretungen und besondere Beschränkungen müssen im konkreten Fall geprüft werden. Eine neue Datei im Kundenportal erzeugt für sich genommen keine beliebige Übertragung sämtlicher Rechte. Maßgeblich ist, welche Forderung nach welchem Vertrag erfasst wird.
Beispiel aus Unternehmenssicht
Nach Übergabe zahlt ein Kunde direkt an das ursprüngliche Unternehmen. Dieses dokumentiert Datum und Betrag und meldet die Zahlung unverzüglich. Ob und wie sie zuzuordnen ist, wird anhand der Abtretung, des Kenntnisstands und der anwendbaren Regeln geklärt. Bei incaseof.law enthalten die AGB eigene Mitteilungs- und Abrechnungspflichten; ein Direktkontakt sollte deshalb nicht an der Fallakte vorbei abgewickelt werden.
Häufige Fragen
Bleibt bei Inkassozession alles beim ursprünglichen Gläubiger?
Die Forderung wird übertragen. Davon getrennt sind die treuhändige Bindung und die Pflicht zur Abrechnung des Erlöses.
Ist eine Zession dasselbe wie Forderungsverkauf?
Ein Verkauf kann durch Abtretung umgesetzt werden. Eine Abtretung kann aber auch einem anderen Zweck dienen, etwa dem Einzug.
Was muss vor einer weiteren Übergabe geprüft werden?
Ob die Forderung schon abgetreten wurde, welcher Umfang erfasst ist und wer verfügen darf. Vertrag und Forderungsakte müssen denselben Anspruch eindeutig bezeichnen.
Weiterführende Themen
Quellen und Grundlagen
- ABGB 1392
- BGB 398
- OGH 1 Ob 229/75: Inkassozession
- Auftrag, Leistungen, Vergütung und Mitwirkung: incaseof.law AGB
Inhaltlicher Stand: 23.09.2026. Verfahrensinformationen und unsere Vertragsbedingungen sind getrennte Grundlagen. Der konkrete Fall bleibt maßgeblich.
Ihr nächster Schritt
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