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Staatlich geprüftes Inkassoinstitut § 118 GewO 1994 · GISA 32140156

Glossar · Österreich und Deutschland

Kontokorrent

Kontokorrent bezeichnet eine vereinbarte laufende Rechnung, in der gegenseitige Ansprüche und Leistungen periodisch verrechnet und ein Saldo festgestellt werden. Nicht jedes Kundenkonto in einer Buchhaltungssoftware ist deshalb bereits ein rechtliches Kontokorrent.

Beauftragung und Annahme nach AGB.

Begriffe auseinanderhalten

Eine Liste offener Rechnungen addiert Buchungen. Eine Kontokorrentvereinbarung kann dagegen bestimmen, wie einzelne Ansprüche in die laufende Rechnung eingehen und wann der Saldo ausgeglichen wird. Der festgestellte Saldo, die enthaltenen Positionen und spätere Korrekturen müssen nachvollziehbar sein. Auch ein Bankkontokorrent und das Abrechnungskonto mit einem Geschäftspartner dürfen nicht allein wegen desselben Wortes gleichbehandelt werden.

Einordnung nach Rechtsraum

Österreich und Deutschland haben eigene handelsrechtliche Regeln zur laufenden Rechnung. Für die Übergabe ist zu prüfen, ob eine entsprechende Vereinbarung tatsächlich besteht und welchen Anspruch das Unternehmen geltend macht. Ein exportierter Endbetrag ohne Vertrags- und Buchungsgrundlage reicht nicht, um jede Kontokorrentwirkung anzunehmen. Zinsen und Einwendungen brauchen ebenfalls eine nachvollziehbare Zuordnung.

Beispiel aus Unternehmenssicht

Zwei Unternehmen liefern sich gegenseitig Leistungen und rechnen quartalsweise ab. Vor der Übergabe eines offenen Saldos stellt die Buchhaltung Vereinbarung, Einzelpositionen, Gutschriften und Abrechnungen zusammen. Eine nach dem Abschluss eingegangene Zahlung wird mitgeführt. Dadurch lässt sich prüfen, ob der behauptete Saldo noch aktuell ist und ob einzelne Positionen bereits anders erledigt wurden.

Häufige Fragen

Ist mein Debitorenkonto automatisch ein Kontokorrent?

Nein. Die buchhalterische Darstellung allein ersetzt keine entsprechende Vereinbarung und deren rechtliche Voraussetzungen.

Welche Summe wird übergeben?

Das hängt vom Anspruch und der Vereinbarung ab. Einzelrechnungen und Saldoforderung dürfen nicht doppelt geltend gemacht werden.

Was gehört zum Nachweis?

Vereinbarung, Abrechnungsperioden, nachvollziehbare Buchungen, Feststellungen des Saldos und spätere Zahlungen oder Korrekturen.

Quellen und Grundlagen

Inhaltlicher Stand: 23.09.2026. Verfahrensinformationen und unsere Vertragsbedingungen sind getrennte Grundlagen. Der konkrete Fall bleibt maßgeblich.

Ihr nächster Schritt

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