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Staatlich geprüftes Inkassoinstitut § 118 GewO 1994 · GISA 32140156

Glossar · Österreich und Deutschland

Fälligkeit

Fälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem eine geschuldete Leistung verlangt werden kann. Sie ergibt sich aus dem Vertrag und den einschlägigen Regeln für die Leistung. Eine Rechnung dokumentiert die Abrechnung; ihr Datum legt nicht in jedem Fall die Fälligkeit fest.

Beauftragung und Annahme nach AGB.

Begriffe auseinanderhalten

Entstehung, Fälligkeit, Verzug und Durchsetzbarkeit einer Forderung sind verschiedene Fragen. Eine Forderung kann bereits bestehen, obwohl die vereinbarte Zahlungsfrist noch läuft. Umgekehrt kann ein Gegenanspruch oder eine berechtigte Einwendung für die Durchsetzung relevant sein, obwohl das Zahlungsdatum erreicht wurde.

Einordnung nach Rechtsraum

Für deutsche Verträge enthält das BGB allgemeine Regeln zur Leistungszeit und besondere Vorschriften etwa zur Vergütung eines Werks. Bei solchen Ansprüchen kann die Abnahme entscheidend sein. In Österreich sind ebenfalls Vereinbarung und Art des Vertrags maßgeblich; die Verzugsbeurteilung folgt eigenen Regeln. Ein Schema für Warenrechnungen darf deshalb nicht unbesehen auf jede Dienst- oder Werkleistung angewandt werden.

Beispiel aus Unternehmenssicht

Ein Handwerksbetrieb stellt eine Schlussrechnung, bevor die vereinbarte Abnahme dokumentiert ist. Im Forderungsbestand erscheint der volle Betrag. Vor einer Mahnung prüft der Betrieb, was zur Abnahme und Zahlung vereinbart wurde, ob die Leistung vollständig ist und ob Einwände vorliegen. Rechnung, Vertrag, Leistungsnachweis und aktueller Saldo gehören in dieselbe Akte.

Häufige Fragen

Kann ich die Fälligkeit allein durch einen Rechnungsaufdruck ändern?

Ein einseitiger Aufdruck ersetzt nicht automatisch die vertragliche Vereinbarung. Prüfen Sie, auf welcher Grundlage das Zahlungsziel gilt.

Beginnt mit Fälligkeit immer sofort Verzug?

Nicht in jedem Fall. Die Verzugsregeln müssen zusätzlich erfüllt sein.

Welche Angabe gehört in die Übergabe?

Das nachvollziehbare Fälligkeitsdatum und seine Grundlage. Ist die Voraussetzung noch unklar, sollte sie vor dem regulären Auftrag geklärt werden.

Quellen und Grundlagen

Inhaltlicher Stand: 23.09.2026. Verfahrensinformationen und unsere Vertragsbedingungen sind getrennte Grundlagen. Der konkrete Fall bleibt maßgeblich.

Ihr nächster Schritt

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