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Staatlich geprüftes Inkassoinstitut § 118 GewO 1994 · GISA 32140156

Glossar · Österreich und Deutschland

Single Sign-on und Zugriffsrechte

Single Sign-on, kurz SSO, ermöglicht die Anmeldung an mehreren Anwendungen über einen gemeinsamen Identitätsdienst. Die erfolgreiche Anmeldung bestätigt eine Identität im jeweiligen Verfahren. Welche Forderungen und Funktionen diese Person sehen oder bearbeiten darf, bestimmen zusätzliche Zugriffsrechte.

Beauftragung und Annahme nach AGB.

Begriffe auseinanderhalten

Authentifizierung und Berechtigung sind getrennte Aufgaben. Ein gültiges Benutzerkonto darf nicht automatisch alle Unternehmen, Mandanten oder Akten öffnen. Ebenso sind SSO und Mehrfaktor-Authentifizierung unterschiedliche Funktionen: Das eine vereinheitlicht den Anmeldeweg, das andere kann zusätzliche Nachweise verlangen. Ein gemeinsamer Zugang ersetzt weder saubere Rollen noch das Entziehen von Rechten beim Ausscheiden eines Mitarbeiters.

Einordnung nach Rechtsraum

Diese technischen Grundlagen gelten unabhängig vom Rechtsraum einer Forderung. In Österreich und Deutschland sind personenbezogene Falldaten entsprechend ihrem Zweck und Schutzbedarf zu behandeln. Ob eine bestimmte Anwendung oder ein Tarif SSO unterstützt, ergibt sich aus deren tatsächlichem Angebot. Die Definition ist keine Zusage einer bestimmten SSO-Funktion von incaseof.law.

Beispiel aus Unternehmenssicht

Eine Mitarbeiterin wechselt aus der Buchhaltung in eine andere Abteilung. Ihr Unternehmenskonto bleibt aktiv, ihre Berechtigung für Forderungsakten wird jedoch neu geprüft und gegebenenfalls entzogen. Beim späteren Austritt werden auch bestehende Sitzungen und angebundene Anwendungen berücksichtigt. Das Beispiel zeigt, warum ein zentrales Login allein noch keine vollständige Zugriffskontrolle ist.

Häufige Fragen

Sehe ich mit SSO automatisch alle Fälle?

Nein. Sichtbarkeit muss aus der Organisation und den zugewiesenen Rollen folgen, nicht allein aus einer erfolgreichen Anmeldung.

Ist SSO dasselbe wie ein zweiter Faktor?

Nein. Gemeinsamer Anmeldeweg und zusätzliche Identitätsprüfung sind unterschiedliche Funktionen.

Was sollte vor einer Einführung geklärt werden?

Identitätsdienst, Rollen, Ein- und Austritte, Sitzungsdauer und ein kontrollierter Wiederherstellungsweg. Die Zuständigkeiten müssen im Betrieb eindeutig sein.

Quellen und Grundlagen

Inhaltlicher Stand: 23.09.2026. Verfahrensinformationen und unsere Vertragsbedingungen sind getrennte Grundlagen. Der konkrete Fall bleibt maßgeblich.

Ihr nächster Schritt

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