Glossar · Österreich und Deutschland
REST API und Webhooks im Inkasso
Eine REST API ist eine Schnittstelle, über die Systeme Ressourcen und Daten über definierte Anfragen bearbeiten oder abrufen. Ein Webhook meldet dagegen ein bestimmtes Ereignis an einen vereinbarten Empfänger. Beide Wege können sich in einer Inkassointegration ergänzen.
Begriffe auseinanderhalten
Anfrage, technische Antwort und geschäftliches Ergebnis sind zu unterscheiden. Ein erfolgreiches Speichern bedeutet nicht automatisch Zahlung oder rechtliche Annahme jeder übermittelten Behauptung. Wiederholte Anfragen müssen außerdem so behandelt werden, dass kein unbeabsichtigter zweiter Fall entsteht. Dafür braucht eine Integration eindeutige Referenzen, dokumentierte Wiederholungsregeln und einen kontrollierten Fehlerablauf.
Einordnung nach Rechtsraum
Bei incaseof.law übermittelt der Partner-Webhook Inkassostufe und Fallstatus, etwa offen, bestritten oder geschlossen samt Abschlussgrund. Ein eigenständiges Zahlungsereignis per Webhook gibt es nicht. Teilzahlungen und Raten sind über die API abrufbar; eine Zahlung kann sich im Status zeigen, wenn sie den Fall schließt. Status und Zahlungsabgleich müssen deshalb getrennt implementiert werden. Die Schnittstelle ändert nicht die Anforderungen an Datenschutz oder die fachliche Prüfung der Forderung.
Beispiel aus Unternehmenssicht
Eine Buchhaltungssoftware empfängt einen geschlossenen Fall. Sie liest den Abschlussgrund und ruft Zahlungsdaten ab, bevor sie einen offenen Posten ausgleicht. Bei einer Teilzahlung bleibt der Fall möglicherweise offen; ein regelmäßiger API-Abgleich erfasst den Eingang dennoch. So verhindert die Integration, dass ein fehlendes Zahlungs-Webhook mit einem fehlenden Zahlungseingang verwechselt wird.
Häufige Fragen
Erhalte ich jede Zahlung per Webhook?
Bei der beschriebenen incaseof.law-Partnerintegration nein. Zahlungsdaten werden über die API abgerufen.
Darf eine fehlgeschlagene Anlage blind wiederholt werden?
Prüfen Sie die dokumentierte Idempotenz und Fallreferenz. Eine unterbrochene Antwort kann eintreten, obwohl ein Vorgang bereits angelegt wurde.
Was gehört in technische Protokolle?
Status, Zeit, technische Referenz und notwendige Fehlerinformationen. Zugangsschlüssel und unnötige personenbezogene Falldaten gehören nicht in frei lesbare Logs.
Weiterführende Themen
Quellen und Grundlagen
Inhaltlicher Stand: 23.09.2026. Verfahrensinformationen und unsere Vertragsbedingungen sind getrennte Grundlagen. Der konkrete Fall bleibt maßgeblich.
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