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Staatlich geprüftes Inkassoinstitut § 118 GewO 1994 · GISA 32140156

Zusammenarbeit · Österreich und Deutschland

Inkassounternehmen für Österreich und Deutschland

Ein Inkassounternehmen übernimmt die vereinbarte Bearbeitung offener Forderungen. incaseof.law verbindet die digitale Übergabe mit außergerichtlichem Forderungsmanagement. Für den regulären Auftrag muss die Forderung fällig, unbestritten und der Zahlungsverzug nachweisbar sein. Gerichtliche Schritte und zusätzliche Leistungen werden gesondert eingeordnet.

Beauftragung und Annahme nach AGB.

  • fiskaly
  • Valutico
  • Refurbed
  • INNIO
  • konfetti
  • Samariterbund

Was übernimmt ein Inkassounternehmen?

Im Mittelpunkt steht eine konkrete offene Forderung: Wer schuldet welchen Betrag, warum ist dieser fällig und welche Zahlungen oder Einwendungen liegen bereits vor? Ein Inkassoauftrag ersetzt diese Grundlage nicht. Er organisiert die weitere Bearbeitung und Kommunikation im vereinbarten Umfang.

Bei incaseof.law übertragen Sie die Korrespondenz und Verhandlungsführung nach Fallübergabe an uns. Ihre Buchhaltung bleibt für richtige Ausgangsdaten und aktuelle Informationen verantwortlich. Neue Direktzahlungen oder Einwände müssen deshalb zeitnah über die Plattform gemeldet werden.

Einzelfall oder regelmäßige Übergabe?

Für eine einzelne Rechnung beginnt die Zusammenarbeit mit der Registrierung und der Erfassung des Falls. Bereiten Sie Rechnung, Vertrag oder Bestellung, Leistungsnachweis, Mahnverlauf und den aktuellen Restbetrag vor. Bestehende Kunden nutzen ihren vorhandenen Portalzugang.

Bei wiederkehrenden Fällen geht es zusätzlich um Zuständigkeiten und Datenqualität: Wer gibt die Forderung frei? Wer ergänzt eine Teilzahlung? Wer beantwortet Rückfragen? Eine technische Anbindung braucht dieselben fachlich richtigen Angaben wie die Einzelerfassung. Verfügbare Übergabewege und deren Einrichtung werden im konkreten Auftrag geklärt.

Was passiert bei einer bestrittenen Forderung?

Eine Reklamation oder Gegenforderung gehört in die Sachverhaltsprüfung. Bestrittene Forderungen sind nach unseren AGB kein regulärer Inkassoauftrag. Für ihre rechtsanwaltliche Durchsetzung können Angebote von Partner-Rechtsanwälten eingeholt werden; die Beauftragung und Kosten benötigen Ihre ausdrückliche Freigabe.

Inkassodienstleister, Rechtsanwälte und Gerichte erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Entscheidend ist, welche Unterstützung Ihr Fall benötigt. Ein Mahnschreiben klärt einen rechtlichen Streit nicht verbindlich, und ein Gerichtstitel garantiert keinen Zahlungseingang.

Österreich und Deutschland: dieselben Unterlagen, andere Verfahren

Welche Grundlage braucht die Zusammenarbeit?
ThemaÖsterreichDeutschland
Berechtigung prüfenGewerbeberechtigung im GISAEintragung im Rechtsdienstleistungsregister
Forderung vorbereitenVertrag, Rechnung, Leistung, Verzug und Zahlungen dokumentieren
Gerichtlicher EinstiegMahnklage und bedingter Zahlungsbefehl, soweit das Verfahren passtMahnbescheid und gegebenenfalls Vollstreckungsbescheid
Vertragliche GrundlageKonkreter Auftrag und vereinbarte AGB; zusätzliche Kosten getrennt prüfen

Bei grenzüberschreitenden Fällen entscheidet nicht allein der Sitz Ihres Unternehmens über Recht und Gericht. Geben Sie daher auch Sitz des Kunden, Vertragsgrundlage und vorhandene Vereinbarungen an.

Welche Fragen sollten Sie vorab stellen?

Vergleichen Sie den Leistungsumfang, die Kosten in unterschiedlichen Situationen und die Abrechnung. Lassen Sie sich erklären, was bei Ausfall, Direktzahlung oder Stornierung geschieht. Die Vergütung des Dienstleisters ist von einem möglichen Kostenersatz durch den Schuldner zu unterscheiden.

Unsere Kriterien zur Anbieterwahl helfen beim Vergleich. Die Angaben zu incaseof.law stehen im Impressum und in den AGB. Aus einer Registrierung oder einem digitalen Portal allein folgt keine Erfolgsgarantie.

Quellen und Grundlagen

Inhaltlicher Stand: 23.09.2026. Verfahrensinformationen und unsere Vertragsbedingungen sind getrennte Grundlagen. Der konkrete Fall bleibt maßgeblich.

Ihr nächster Schritt

Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor und nutzen Sie die bestehende Registrierung. Bei Fragen zum Leistungsumfang können Sie uns über die Kontaktseite erreichen.

Sie haben als Schuldner ein Schreiben erhalten? Bitte direkt ins Zahlungsportal.