Gerichtliche Durchsetzung · Deutschland
Mahnbescheid online beantragen: Ablauf, Kosten und die Alternative Inkasso
Mahnbescheid online beantragen: drei Wege über online-mahnantrag.de, zuständiges Mahngericht, Gerichtskosten ab 38 Euro, Fristen und Vergleich mit Inkasso.

Kurz erklärt
Einen Mahnbescheid beantragen Sie online über online-mahnantrag.de, das Antragsportal der Justiz. Sie füllen den Antrag im Browser aus und reichen ihn als Barcode-Ausdruck per Post, mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder über ein elektronisches Postfach beim zentralen Mahngericht ein. Die Gerichtsgebühr ist eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38 Euro. Widerspricht der Schuldner nicht binnen zwei Wochen, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid.
Vom Online-Antrag zum Titel
- Antrag erfassenParteien, Anspruch, Zinsen und Nebenforderungen auf online-mahnantrag.de eintragen.
- EinreichenBarcode per Post, eID-Antrag oder elektronisches Postfach.
- Zwei Wochen wartenZahlt der Schuldner nicht und widerspricht nicht, folgt der nächste Antrag.
- VollstreckungsbescheidBinnen sechs Monaten beantragen, danach kann vollstreckt werden.
Wann ist der Mahnbescheid der richtige Weg?
Der Mahnbescheid ist der einfachste gerichtliche Weg zu einem vollstreckbaren Titel, wenn Ihr Kunde nicht zahlt, aber auch nichts gegen die Forderung einwendet. Das Mahngericht prüft nicht, ob Ihre Forderung besteht. Es prüft nur, ob der Antrag formal vollständig ist. Deshalb ist das Verfahren schlank und günstig.
Der Mahnbescheid passt, wenn diese Punkte zutreffen:
- Sie verlangen eine bestimmte Geldsumme in Euro.
- Ihre Leistung ist erbracht; der Anspruch hängt nicht mehr von einer Gegenleistung ab.
- Ihr Kunde hat keine konkreten Einwände erhoben. Bestreitet er die Forderung, wird er widersprechen, und Sie landen ohnehin im normalen Zivilprozess.
- Sie kennen eine zustellfähige Anschrift. Müsste öffentlich zugestellt werden, ist das Mahnverfahren ausgeschlossen.
Zwei Situationen sprechen besonders für den Mahnbescheid: Die Verjährung läuft zum Jahresende ab, oder Ihr Kunde hat auf Mahnungen und Inkassoschreiben nicht reagiert. Die Theorie des Verfahrens mit allen Stufen erklärt der Ratgeber Gerichtliches Mahnverfahren in Deutschland. Hier geht es um die Praxis: wie Sie den Antrag online stellen.
Welches Mahngericht ist zuständig?
Zuständig ist das Amtsgericht an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand, also an Ihrem Wohnsitz oder Firmensitz, nicht am Sitz des Schuldners. Die Länder haben das Mahnverfahren bei zentralen Mahngerichten gebündelt:
| Ihr Sitz | Zentrales Mahngericht |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Amtsgericht Stuttgart |
| Bayern | Amtsgericht Coburg |
| Berlin und Brandenburg | Amtsgericht Wedding |
| Bremen | Amtsgericht Bremen |
| Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern | Amtsgericht Hamburg-Altona |
| Hessen | Amtsgericht Hünfeld |
| Niedersachsen | Amtsgericht Uelzen |
| Nordrhein-Westfalen, Bezirke Hamm und Düsseldorf | Amtsgericht Hagen |
| Nordrhein-Westfalen, Bezirk Köln | Amtsgericht Euskirchen |
| Rheinland-Pfalz und Saarland | Amtsgericht Mayen |
| Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen | Amtsgericht Aschersleben |
| Schleswig-Holstein | Amtsgericht Schleswig |
Haben Sie keinen Sitz in Deutschland, ist das Amtsgericht Wedding in Berlin zuständig. Im Antrag nennen Sie zusätzlich das Gericht, das nach einem Widerspruch für das streitige Verfahren zuständig wäre. Das ist in der Regel das Gericht am Sitz Ihres Schuldners.
Drei Wege, den Online-Antrag einzureichen
Auf online-mahnantrag.de füllen Sie den Antrag im Browser aus. Eine Anmeldung ist nicht nötig, die Eingaben werden geprüft und fehlende Angaben angezeigt. Gespeichert werden die Daten nicht; planen Sie den Antrag deshalb in einem Durchgang. Am Ende wählen Sie, wie der Antrag zum Gericht kommt:
| Weg | Was Sie brauchen | Geeignet für |
|---|---|---|
| Barcode-Antrag | Drucker, weißes Papier, Unterschrift, Briefversand an das Mahngericht | Alle, die keinen elektronischen Zugang haben; auch für Inkassodienstleister zulässig |
| eID-Antrag | Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion und PIN, AusweisApp, Kartenleser oder NFC-fähiges Smartphone | Antragsteller mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, die sofort und ohne Post einreichen wollen |
| Download-Variante | Sicherer Übermittlungsweg, etwa ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder Mein Justizpostfach | Unternehmen mit eingerichtetem Postfach |
Per E-Mail dürfen Sie den Antrag nicht schicken, per Fax ebenso wenig. Wer viele Mahnanträge stellt, kann mit eigener Software am Fachdatenaustausch teilnehmen; dafür vergibt das Mahngericht eine Kennziffer. Daneben gibt es noch den Papiervordruck aus dem Bürofachhandel. Rechtsanwälte und Inkassodienstleister dürfen ihn nicht mehr verwenden, sie müssen in maschinell lesbarer Form einreichen.
So gehen Sie vor: Haben Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion, wählen Sie den eID-Antrag. Er geht ohne Postlaufzeit direkt an das Gericht, und Sie erhalten sofort eine Rückmeldung.
Schritt für Schritt: Was Sie eintragen
Legen Sie Rechnung, Vertrag und Ihre Zinsberechnung bereit. Dann tragen Sie ein:
- Antragsteller: Ihr genauer Name oder Ihre Firma mit Rechtsform und gesetzlichem Vertreter, etwa die Geschäftsführerin einer GmbH.
- Antragsgegner: Name, Rechtsform, gesetzlicher Vertreter und zustellfähige Anschrift Ihres Kunden. Hier passieren die meisten Fehler.
- Anspruch: Sie wählen die Art aus einem Katalog, etwa Werkvertrag, Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag, und ergänzen Rechnungsnummer und Datum. Haupt- und Nebenforderungen geben Sie getrennt an.
- Zinsen: laufende Verzugszinsen, etwa 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab Verzugsbeginn, oder bereits ausgerechnete Zinsen.
- Nebenforderungen: etwa die 40-Euro-Pauschale gegenüber Unternehmern oder Inkassokosten.
- Erklärung zur Gegenleistung: dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder diese erbracht ist.
- Gericht für das streitige Verfahren: das Gericht, an das die Sache nach einem Widerspruch abgegeben wird.
Die Gerichtskosten müssen Sie nicht ausrechnen. Das Mahngericht berechnet sie selbst und nimmt sie in den Mahnbescheid auf. Findet das Gericht Fehler, schickt es eine Monierung mit den beanstandeten Punkten. Beantworten Sie sie umgehend, sonst verzögert sich die Zustellung. Den Zinsbetrag für einen festen Zeitraum ermitteln Sie vorab mit dem Verzugszinsen-Rechner.
Was kostet der Mahnbescheid?
Die Gerichtsgebühr ist eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38 Euro. Streitwert ist die Hauptforderung; Zinsen und Nebenforderungen zählen nicht mit. Einen Vorschuss müssen Sie nicht leisten. Mit dem Erlass des Mahnbescheids erhalten Sie die Kostenrechnung, und vor dem Vollstreckungsbescheid muss sie bezahlt sein. Zustellungskosten kommen im Regelfall nicht hinzu.
| Hauptforderung bis | Gerichtsgebühr Mahnbescheid | Zusätzlich nach Widerspruch |
|---|---|---|
| 2.000 Euro | 51,50 Euro | 257,50 Euro |
| 4.000 Euro | 74,00 Euro | 370,00 Euro |
| 5.000 Euro | 85,25 Euro | 426,25 Euro |
| 10.000 Euro | 141,50 Euro | 707,50 Euro |
Die rechte Spalte ist die restliche Gebühr für das streitige Verfahren, die Sie nach einem Widerspruch zahlen, bevor das Verfahren an das Streitgericht abgegeben wird. Die Gerichtskosten stehen im Mahnbescheid und gehen bei Zahlung oder Vollstreckung zulasten des Schuldners. Den Betrag für Ihre Forderung zeigt der Gerichtskosten-Rechner.
Beispiel: Ein Messebauer hat für eine GmbH einen Stand gebaut, Rechnung über 3.200 Euro, seit 1. Oktober in Verzug. Er stellt den Antrag am Montag, 2. November 2026, per eID. Die Gerichtsgebühr beträgt 74 Euro. Angenommen, der Mahnbescheid wird am Montag, 9. November zugestellt: Dann endet die Widerspruchsfrist am 23. November. Ab dem 24. November kann er den Vollstreckungsbescheid beantragen, spätestens sechs Monate nach der Zustellung, also bis Anfang Mai 2027. Zahlt die GmbH, trägt sie neben 3.200 Euro auch Zinsen, Pauschale und die 74 Euro. Widerspricht sie, kostet die Fortsetzung den Messebauer zunächst weitere 370 Euro Gerichtsgebühr.
Widerspruch, Vollstreckungsbescheid, Einspruch: die Fristen
Nach der Zustellung hat Ihr Kunde zwei Wochen Zeit, zu zahlen oder zu widersprechen. Sie erhalten eine Nachricht über die Zustellung und mit ihr das Formular für den nächsten Antrag. So geht es weiter:
- Kein Widerspruch: Nach Ablauf der zwei Wochen beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid. Geben Sie zwischenzeitliche Zahlungen an. Lassen Sie ihn am besten vom Gericht zustellen.
- Widerspruch: Das Mahnverfahren endet. Wollen Sie die Forderung weiterverfolgen, folgt ein normaler Zivilprozess mit Klagebegründung, abgegeben wird erst nach Zahlung der weiteren Gebühr. Vor dem Landgericht brauchen Sie einen Anwalt.
- Teilwiderspruch: Für den unbestrittenen Teil beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid, über den Rest wird gestritten.
- Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid: Der Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein Versäumnisurteil. Ihr Kunde kann binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Danach ist er rechtskräftig.
Achten Sie auf die Sechsmonatsfrist. Beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid nicht rechtzeitig, entfällt die Wirkung des Mahnbescheids, und Sie fangen von vorn an. Tragen Sie das Datum in Ihren Kalender ein, sobald die Zustellungsnachricht kommt.
Hemmt der Mahnbescheid die Verjährung?
Ja. Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung. Eine Mahnung oder ein Inkassoschreiben tut das nicht. Wichtig für den Jahreswechsel: Die Hemmung wirkt schon ab Eingang des Antrags bei Gericht, wenn die Zustellung danach demnächst erfolgt. Ein Antrag, der vor Ablauf des 31. Dezember beim Mahngericht eingeht, kann eine Forderung aus dem Jahr 2023 also noch sichern.
Verlassen Sie sich nicht auf den letzten Tag. Ein Barcode-Antrag braucht die Postlaufzeit, eine falsche Anschrift oder eine unbeantwortete Monierung verzögert die Zustellung. Reichen Sie verjährungsgefährdete Forderungen Anfang Dezember ein, am besten per eID. Welche Forderungen betroffen sind, erklärt der Ratgeber Verjährung von Forderungen in Deutschland.
Selbst beantragen oder an ein Inkassoinstitut übergeben?
Der Online-Mahnantrag ist für eine einzelne, klare Forderung gut machbar. Den Ausschlag geben Zeit, Zahl der Fälle und die Frage, ob Ihr Kunde nicht doch ohne Gericht zahlt.
| Kriterium | Selbst beantragen | Übergabe an ein Inkassoinstitut |
|---|---|---|
| Außergerichtlicher Versuch | Ihre eigenen Mahnungen | Zahlungsaufforderungen des Inkassoinstituts, bevor ein Gericht nötig wird |
| Antrag und Monierungen | Erfassen und beantworten Sie selbst | Verfahrensweg und Vertretung klärt das Fallteam mit Ihnen |
| Gerichtsgebühr | Kostenrechnung an Sie, Ersatz durch den Schuldner über den Mahnbescheid | Fällt nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben |
| Inkassokosten | Keine | Trägt der säumige Schuldner im gesetzlich zulässigen Rahmen |
| Fristen und Vollstreckungsbescheid | Überwachen Sie selbst | Verfahrensweg und Verfahrensfristen stimmt das Fallteam nach Ihrer Freigabe mit Ihnen ab; die Verjährung überwachen weiterhin Sie; Stand im Kundenportal |
| Geeignet für | Eine klare Forderung, drohende Verjährung, freie Zeit | Mehrere Forderungen, Schuldner, die erst auf Druck reagieren |
Bei incaseof.law übergeben Sie die Forderung online und das Fallteam legt die außergerichtlichen Mahnstufen fest. Ein gerichtliches Verfahren wie der Mahnbescheid wird nur nach Ihrer Freigabe eingeleitet; den Verfahrensweg und eine erforderliche Vertretung klärt das Fallteam mit Ihnen im Einzelfall. Automatische Einreichungen bei Gericht gibt es nicht. Die Hauptforderung geht zu 100 Prozent an Sie. Im regulären außergerichtlichen Inkasso entstehen Ihnen keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt, und es gibt keine Erfolgsprovision auf Ihre Hauptforderung. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben. Einzug und Dauer sind nicht garantiert. Wie incaseof.law Sie beim Mahnbescheid unterstützt, steht auf der Seite Mahnbescheid in Deutschland.
Ihr nächster Schritt: Ist die Forderung unbestritten und die Verjährung kein Thema, beginnen Sie außergerichtlich. Wie Sie nach einer ignorierten Mahnung entscheiden, zeigt der Beitrag Letzte Mahnung ignoriert. Drängt die Zeit, stellen Sie den Online-Antrag noch diese Woche.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Mahnbescheid einen Anwalt?
Nein. Den Antrag können Sie selbst stellen. Einen Anwalt brauchen Sie erst, wenn nach einem Widerspruch ein streitiges Verfahren vor dem Landgericht stattfindet.
Muss ich die Gerichtskosten vorab bezahlen?
Nein. Im maschinellen Mahnverfahren wird der Mahnbescheid ohne Vorschuss erlassen. Sie erhalten mit dem Erlass eine Kostenrechnung, die vor dem Vollstreckungsbescheid bezahlt sein muss.
Kann ich einen Mahnbescheid gegen einen Schuldner im Ausland beantragen?
Ja, wenn deutsche Gerichte zuständig sind und der Schuldner in einem der vorgesehenen Staaten sitzt, darunter alle anderen EU-Staaten; bei Staaten außerhalb der EU, etwa der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich, nur in bestimmten Konstellationen. Dann bearbeitet das Amtsgericht, das für ein streitiges Verfahren zuständig wäre, den Antrag nicht maschinell, und die Gebühr ist vorab zu zahlen. Für Schuldner in der EU gibt es zusätzlich das Europäische Mahnverfahren.
Was passiert, wenn der Schuldner nach dem Mahnbescheid zahlt?
Dann beantragen Sie keinen Vollstreckungsbescheid. Eine Mitteilung an das Mahngericht ist nicht nötig. Zahlt er nur einen Teil, geben Sie die Zahlung im Antrag auf den Vollstreckungsbescheid an.
Wie lange ist ein Vollstreckungsbescheid gültig?
Der im rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid festgestellte Anspruch verjährt erst nach 30 Jahren. Zinsen, die erst danach fällig werden, verjähren schneller. Bewahren Sie die Ausfertigung sorgfältig auf, Sie brauchen sie für jede Vollstreckung.
Quellen und Einordnung
- Online-Mahnantrag: Antragsportal der Mahngerichte
- Mahngerichte.de: Einreichungsarten im automatisierten Mahnverfahren
- Zivilprozessordnung, § 690 ZPO: Mahnantrag
- Gerichtskostengesetz, Kostenverzeichnis Nr. 1100: Mahnverfahren
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 204 BGB: Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
Quellenstand: 7. Oktober 2026. Beispiele sind eigene, vereinfachte Darstellungen.
Übergeordnetes Thema: Inkasso in Deutschland.
Erst außergerichtlich versuchen?
Übergeben Sie die Forderung online. Das Fallteam versucht es zuerst außergerichtlich und klärt den gerichtlichen Weg mit Ihnen, bevor etwas eingereicht wird.
Mahnbescheid in DeutschlandIm regulären außergerichtlichen Inkasso entstehen Ihnen keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt, und es gibt keine Erfolgsprovision auf Ihre Hauptforderung. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben. Einzug und Dauer sind nicht garantiert; Ausnahmen und die Anrechnung von Teilzahlungen stehen unter Kosten und Leistungsumfang.