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Staatlich geprüftes Inkassoinstitut § 118 GewO 1994 · GISA 32140156

Rechenhilfe · Österreich und Deutschland

Gerichtskosten-Rechner: Mahnklage und Mahnbescheid

Dieser Rechner zeigt die reguläre Gerichtsgebühr für einen einfachen Geldanspruch. Er berechnet keine Anwaltskosten, keine Inkassovergütung und keine Erfolgsaussicht. Wählen Sie das Land des Verfahrens und geben Sie den Streitwert ein; die Voraussetzungen und Grenzen stehen direkt beim Ergebnis.

Beauftragung und Annahme nach AGB.

Gerichtsgebühr berechnen

Gerichtsgebühr für den regulären Antrag

Ein gewöhnlicher Geldanspruch, eine klagende und eine beklagte Partei. Keine Ermäßigungen, Befreiungen, Zuschläge oder Sonderverfahren. Unterstützter Streitwert: 0,01 bis 75.000 Euro.

Zwei Beispiele mit demselben Streitwert

Bei 5.000 Euro Streitwert ergibt der österreichische reguläre Tarif seit 1. August 2026 eine Pauschalgebühr von 436 Euro. Für einen deutschen Mahnbescheid beträgt die halbe Gebühr bei diesem Streitwert nach der aktuellen Tabelle 85,25 Euro. Es handelt sich um verschiedene Verfahren und Gebührenmodelle.

Die Beispiele enthalten keine anwaltliche Vertretung, Übermittlung, spätere Vollstreckung oder abweichende Gebührenkonstellation. Eine direkte Gegenüberstellung der Zahlen entscheidet daher nicht, welches Gericht für Ihre Forderung zuständig ist.

Was ist nicht enthalten?

Der österreichische Modus verwendet die reguläre Pauschalgebühr der ersten Instanz, der deutsche Modus die Gebühr für den Antrag auf Mahnbescheid. Mehrere Parteien, Gebührenbefreiungen, Ermäßigungen, arbeitsrechtliche oder andere Sonderfälle sind nicht abgebildet. Eine Fortsetzung in einem streitigen Verfahren oder eine Vollstreckung kann weitere Kosten verursachen.

Der Streitwert ist nicht in jedem Fall identisch mit der Summe aller Beträge auf Ihrem Mahnschreiben. Klären Sie die richtige Bemessungsgrundlage vor dem Antrag. Die verbindliche Gebührenbemessung folgt dem konkreten Verfahren und den anwendbaren Regeln.

Wer zahlt zunächst, wer ersetzt später?

Planen Sie die Gerichtsgebühr als eigene Kostenposition ein. Nach unseren AGB trägt sie zunächst der Auftraggeber. Ein möglicher Ersatz durch die Gegenseite ist davon zu trennen und bedeutet noch keinen tatsächlichen Zahlungseingang.

Für Ihre Entscheidung gehören Belege, Streitstand und wirtschaftliche Aussicht neben die reine Gebühr. Bewahren Sie die gerichtliche Kostenrechnung und Ihre Zahlungsbestätigung in der Fallakte auf. Die Eingaben dieses Rechners werden lokal im Browser verarbeitet und nicht als Anfrage versendet.

Quellen und Grundlagen

Inhaltlicher Stand: 23.09.2026. Verfahrensinformationen und unsere Vertragsbedingungen sind getrennte Grundlagen. Der konkrete Fall bleibt maßgeblich.

Ihr nächster Schritt

Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor und nutzen Sie die bestehende Registrierung. Bei Fragen zum Leistungsumfang können Sie uns über die Kontaktseite erreichen.

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