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Gerichtliche Durchsetzung · Österreich

Mahnklage einbringen: Formular, Pflichtangaben und Checkliste für Österreich

Mahnklage einbringen in Österreich: Formular auf JustizOnline, alle Angaben als Checkliste, zuständiges Gericht, Gerichtsgebühr und Zahlungsbefehl.

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Justitia-Statue an einer historischen Fassade
Symbolfoto: Philippe Oursel auf Unsplash.

Kurz erklärt

Eine Mahnklage bringen Sie in Österreich mit dem amtlichen Formular „Mahnklage“ ein, das die Justiz auf JustizOnline bereitstellt. Sie können es mit ID Austria elektronisch übermitteln, ausgedruckt einreichen oder die Klage bis 5.000 Euro beim Bezirksgericht mündlich zu Protokoll geben. Das Mahnverfahren gilt für Geldforderungen bis 75.000 Euro. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro, muss eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt die Klage einbringen, außer etwa bei Mietzinsklagen, die unabhängig vom Wert vor das Bezirksgericht gehören.

Von der offenen Rechnung zum Zahlungsbefehl

  1. PrüfenGeldforderung bis 75.000 Euro, fällig, Schuldner mit Sitz in Österreich.
  2. Formular ausfüllenParteien, Streitwert, Kapitalforderung, Zinsen, Anspruch und Beweise.
  3. EinbringenElektronisch mit ID Austria, per Post oder zu Protokoll beim Bezirksgericht.
  4. Zahlungsbefehl14 Tage Zahlungsfrist, vier Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung.
Eigene schematische Darstellung. Praktische Arbeitshilfe; keine starre gesetzliche Abfolge.

Was muss vor dem Einbringen feststehen?

Dieser Beitrag ist die praktische Anleitung: Formular, Angaben, Gericht. Wann sich die Mahnklage lohnt und wie das Verfahren bis zur Exekution verläuft, behandelt der Ratgeber Mahnklage in Österreich: Ablauf und Kosten.

Bevor Sie das Formular öffnen, prüfen Sie fünf Punkte:

  • Nur Geld: Sie verlangen ausschließlich die Zahlung eines Geldbetrags, höchstens 75.000 Euro. Für Herausgabe oder Räumung gibt es das Mahnverfahren nicht.
  • Fällig und nicht von einer Gegenleistung abhängig: Ihre Leistung ist erbracht, der Zahlungstag verstrichen.
  • Schuldner im Inland: Hat der Beklagte Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz im Ausland oder ist sein Aufenthalt unbekannt, ist das Mahnverfahren ausgeschlossen.
  • Schlüssig: Aus Ihren Angaben muss sich ergeben, warum der Betrag geschuldet ist. Beweise prüft das Gericht nicht, die Schlüssigkeit schon.
  • Vertretung: Bis 5.000 Euro Streitwert können Sie selbst einbringen. Darüber muss die Klage von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt eingebracht werden, außer in Sachen, die unabhängig vom Wert vor das Bezirksgericht gehören, etwa Mietzinsklagen.

Eine Mahnung vor der Klage schreibt das Gesetz nicht vor. Sie hilft trotzdem: Sie zeigt dem Gericht und dem Schuldner, dass Sie die Sache vorher außergerichtlich klären wollten.

Welches Formular gilt, und wie bringen Sie es ein?

Das amtliche Formular heißt „Mahnklage“ und steht auf JustizOnline, dem Portal der österreichischen Justiz. Es gibt drei Wege:

WegWas Sie brauchenHinweis
Webformular mit elektronischer ÜbermittlungAnmeldung bei JustizOnline mit ID Austria; für ein Unternehmen eine VertretungsbefugnisSchnellster Weg für Selbstständige und Geschäftsführer bis 5.000 Euro
Webformular oder PDF zum AusdruckenDrucker, Unterschrift, Briefversand oder Abgabe beim GerichtKein Konto nötig, dafür Postlaufzeit
Mündlich zu ProtokollTermin beim zuständigen Bezirksgericht oder dem Bezirksgericht Ihres AufenthaltsNur bis 5.000 Euro oder in Sachen, die immer vor das Bezirksgericht gehören

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bringen Klagen über den Elektronischen Rechtsverkehr ein, für sie ist das Pflicht. Unklarheiten beim Ausfüllen können Sie an einem Amtstag beim Bezirksgericht klären; dort erhalten Sie unentgeltlich Rechtsauskunft.

So gehen Sie vor: Haben Sie ID Austria, nutzen Sie das Webformular mit elektronischer Übermittlung. Die Eingaben werden geprüft, und die Klage ist ohne Postweg beim Gericht.

Welches Gericht ist zuständig?

Grundsätzlich ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Beklagte seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz hat. Ob Bezirksgericht oder Landesgericht, entscheidet der Streitwert, berechnet ohne Zinsen, Mahnspesen und Inkassokosten:

StreitwertZuständigVertretung
Bis 5.000 EuroBezirksgerichtSelbst möglich
Über 5.000 bis 15.000 EuroBezirksgerichtAnwaltspflicht
Über 15.000 bis 75.000 EuroLandesgericht; bei Klagen gegen im Firmenbuch eingetragene Unternehmer aus unternehmensbezogenen Geschäften das Handelsgericht bzw. der Handelssenat des LandesgerichtsAnwaltspflicht

In Wien gehören Klagen gegen eingetragene Unternehmer aus unternehmensbezogenen Geschäften bis 15.000 Euro vor das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, darüber vor das Handelsgericht Wien. Haben Sie mit Ihrem Kunden einen Gerichtsstand oder einen Erfüllungsort vereinbart oder hat Ihr Kunde eine Faktura mit dem Vermerk „zahlbar und klagbar“ an Ihrem Ort unbeanstandet angenommen, kommt auch dieser Ort in Frage. Diese besondere Zuständigkeit tragen Sie im Formular eigens ein.

Welche Angaben verlangt das Formular? Die Checkliste

Das Formular ist in Feldgruppen aufgeteilt. Legen Sie Rechnung, Auftragsbestätigung, Zahlungsverlauf und Mahnungen bereit und gehen Sie diese Liste durch:

  • Gericht: das zuständige Bezirks- oder Landesgericht.
  • Parteien: Sie als klagende Partei mit genauer Firma und Anschrift, Ihr Kunde als beklagte Partei mit vollständigem Namen oder Firmenwortlaut, Rechtsform und zustellfähiger Anschrift.
  • Gebühreneinzug: IBAN und BIC des Kontos, von dem die Gerichtsgebühr abgebucht wird.
  • Streitwert: die Forderung ohne Nebenforderungen wie kapitalisierte Zinsen, Mahnspesen und Inkassokosten.
  • Bankdaten für die Zahlung: Geben Sie Ihre IBAN an, legt das Gericht dem Zahlungsbefehl einen Erlagschein bei.
  • Kapitalforderung: der geschuldete Betrag ohne Zinsen und Kosten; enthaltene Nebenforderungen wie vereinbarte Mahnspesen oder die 40-Euro-Pauschale weisen Sie zusätzlich gesondert aus.
  • Zinsen: Prozentsatz, Betrag und Beginn. Zwischen Unternehmen tragen Sie für die Zinsen nach dem Unternehmensgesetzbuch „B“ ein und geben das Datum des Vertragsabschlusses an. Bereits aufgelaufene Zinsen berechnet der Verzugszinsen-Rechner.
  • Kosten: die Gerichtsgebühr und belegte Barauslagen wie Porto oder eine Meldeanfrage.
  • Anspruch: ein Anspruchscode, etwa 01 für Lieferung und Kaufpreis oder 02 für Werklohn und Honorar, dazu Rechnungsnummer, Datum und Betrag. Die Summe muss die Kapitalforderung ergeben.
  • Beweise: Urkunden wie Rechnung, Auftragsbestätigung und Lieferschein, gegebenenfalls Zeugen.
  • Unterschrift oder elektronische Übermittlung.

Ein Punkt verdient besondere Sorgfalt: Wer Nebenforderungen in die Hauptforderung packt, ohne sie gesondert anzugeben, riskiert eine Mutwillensstrafe von mindestens 100 Euro. Führen Sie Pauschale und Mahnspesen deshalb immer getrennt.

Was kostet das Einbringen?

Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Streitwert. Sie entsteht mit dem Einbringen der Klage und wird vom angegebenen Konto abgebucht. Seit 1. August 2026 gelten diese Beträge:

Streitwert bisPauschalgebühr erste Instanz
150 Euro33 Euro
300 Euro62 Euro
700 Euro89 Euro
2.000 Euro148 Euro
3.500 Euro237 Euro
7.000 Euro436 Euro
35.000 Euro1.030 Euro
70.000 Euro2.023 Euro
75.000 Euro, Obergrenze des Mahnverfahrens4.048 Euro

Wird die Gebühr nicht mit der Klage entrichtet oder scheitert der Einzug, kommt ein Mehrbetrag von derzeit 30 Euro dazu. Geben Sie die Kontoverbindung deshalb immer an. Die Gerichtsgebühr setzen Sie als Kosten in die Klage; wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig, muss der Schuldner sie ersetzen. Ihren Betrag zeigt der Gerichtskosten-Rechner.

Beispiel: Ein Installationsbetrieb hat für eine Bäckerei-GmbH Arbeiten um 4.200 Euro abgerechnet, fällig am 30. Juni 2026. Trotz Mahnung zahlt die GmbH nicht. Am 15. Oktober 2026 bringt der Inhaber die Mahnklage beim Bezirksgericht am Sitz der GmbH ein, selbst und elektronisch, denn der Streitwert liegt unter 5.000 Euro. Er trägt ein: Streitwert 4.200 Euro, Kapitalforderung 4.240 Euro, davon 40 Euro Nebenforderung für die Pauschale, Anspruchscode 02 mit Rechnungsnummer, Zinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 1. Juli 2026 mit „B“, Kosten 436 Euro Gerichtsgebühr. Bis zum Einbringen sind 107 Verzugstage und 132,11 Euro Zinsen aufgelaufen (4.200 × 10,73 % × 107 ÷ 365). Wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig, schuldet die GmbH 4.676 Euro plus diese und die weiteren Zinsen.

Wie geht es nach dem Einbringen weiter?

Das Gericht prüft die Klage ohne mündliche Verhandlung und ohne den Beklagten anzuhören. Ist sie vollständig und schlüssig, erlässt es einen bedingten Zahlungsbefehl und stellt ihn zu. Ab Zustellung hat Ihr Kunde 14 Tage Zeit zu zahlen oder vier Wochen, um Einspruch zu erheben. Ein Rechtsmittel gegen den Zahlungsbefehl selbst gibt es nicht, nur gegen die Kostenentscheidung.

  • Kein Einspruch: Der Zahlungsbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar. Die vollstreckbare Ausfertigung haben Sie mit dem Formular bereits beantragt. Damit können Sie Exekution führen.
  • Einspruch: Der Zahlungsbefehl tritt außer Kraft, das ordentliche Verfahren beginnt mit einer Ladung zur mündlichen Verhandlung. Beim Bezirksgericht braucht der Einspruch weder Anwalt noch Begründung. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro, brauchen Sie für das weitere Verfahren eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
  • Zahlung: Zahlt Ihr Kunde nach der Zustellung, ist die Sache erledigt. Teilzahlungen halten Sie fest, bevor Sie Exekution beantragen.

Notieren Sie das Zustelldatum, sobald Sie es kennen, und rechnen Sie die vier Wochen nach. Erst danach ist klar, ob Sie Exekution führen oder in das ordentliche Verfahren gehen.

Typische Fehler beim Formular

  • Die Marke oder der Filialname steht als Beklagter statt der eingetragenen Gesellschaft.
  • Zinsen, Mahnspesen oder Inkassokosten stecken im Streitwert.
  • Gegenüber Privatkunden werden die erhöhten Zinsen nach dem Unternehmensgesetzbuch verlangt statt 4 Prozent.
  • Die Kontoverbindung für den Gebühreneinzug fehlt.
  • Eine Forderung über 5.000 Euro wird ohne Anwalt eingebracht.
  • Der Schuldner sitzt im Ausland; dann kommt für EU-Fälle der Europäische Zahlungsbefehl in Frage, nicht die Mahnklage.
  • Die Forderung ist bereits strittig; dann führt der Einspruch ohnehin ins ordentliche Verfahren.

Gehen Sie diese Liste vor dem Absenden einmal durch. Jeder dieser Fehler kostet Zeit oder Geld.

Wann lohnt sich die Übergabe an ein Inkassoinstitut?

Vor der Mahnklage steht in den meisten Fällen das außergerichtliche Inkasso. Zahlt der Schuldner schon dort, sparen Sie sich Formular und Gerichtsgebühr. Strittige Forderungen gehören allerdings nicht ins Inkasso, sie müssen zuerst geklärt werden.

Bei incaseof.law übergeben Sie die Forderung online im Kundenportal: registrieren, Schuldner, Betrag und Fälligkeit erfassen, Rechnung und Belege hochladen. Angenommen werden fällige, unbestrittene Forderungen mit belegbarem Zahlungsverzug. Die Mahnstufen legt das Fallteam fest, und es empfiehlt, wann der gerichtliche Schritt sinnvoll ist. Eine Mahnklage wird nur nach Ihrer Freigabe eingeleitet; automatische Einreichungen bei Gericht gibt es nicht. Die Hauptforderung geht zu 100 Prozent an Sie. Im regulären außergerichtlichen Inkasso entstehen Ihnen keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt, und es gibt keine Erfolgsprovision auf Ihre Hauptforderung. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben. Einzug und Dauer sind nicht garantiert. Wie der Weg bis zur Mahnklage abläuft, steht auf der Seite Mahnklage in Österreich.

Häufige Fragen

Kann ich die Mahnklage ohne Anwalt einbringen?

Ja, wenn der Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Darüber muss eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt die Klage einbringen, ausgenommen Sachen, die unabhängig vom Wert vor das Bezirksgericht gehören. Der Streitwert wird ohne Zinsen und Nebenforderungen berechnet.

Kann ich die Mahnklage per E-Mail schicken?

Nein. Sie übermitteln sie elektronisch über JustizOnline mit ID Austria, schicken sie ausgedruckt per Post oder geben sie beim Bezirksgericht ab. Bis 5.000 Euro können Sie die Klage auch mündlich zu Protokoll geben.

Muss ich Rechnung und Belege mitschicken?

Das Formular verlangt, dass Sie die Beweise bezeichnen, etwa Rechnung und Auftragsbestätigung. Das Gericht prüft im Mahnverfahren keine Beweise. Halten Sie die Unterlagen trotzdem bereit, denn nach einem Einspruch brauchen Sie sie.

Wie lange hat der Schuldner Zeit für den Einspruch?

Vier Wochen ab Zustellung des Zahlungsbefehls. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Zahlen soll er laut Zahlungsbefehl binnen 14 Tagen.

Darf ich Mahnspesen und Inkassokosten in die Mahnklage aufnehmen?

Ja, als Nebenforderung und gesondert ausgewiesen. Sie zählen nicht zum Streitwert. Ersatzfähig sind sie nur, soweit sie notwendig waren und in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen; zwischen Unternehmen gibt es zusätzlich die Pauschale von 40 Euro.

Quellen und Einordnung

Quellenstand: 7. Oktober 2026. Beispiele sind eigene, vereinfachte Darstellungen.

Übergeordnetes Thema: Außergerichtlich oder gerichtlich.

Mahnklage nicht selbst ausfüllen?

Übergeben Sie die Forderung online. Das Fallteam versucht es zuerst außergerichtlich und empfiehlt den gerichtlichen Schritt, den Sie freigeben.

Mahnklage in Österreich

Im regulären außergerichtlichen Inkasso entstehen Ihnen keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt, und es gibt keine Erfolgsprovision auf Ihre Hauptforderung. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben. Einzug und Dauer sind nicht garantiert; Ausnahmen und die Anrechnung von Teilzahlungen stehen unter Kosten und Leistungsumfang.

Porträt von Stephan Holzbach

Über den Autor

Stephan Holzbach

Stephan Holzbach ist Mitautor der Studie „Warten aufs Geld“ über Forderungsbestände österreichischer Unternehmen. Bei incaseof.law schreibt er Ratgeber für Gläubiger, die offene Rechnungen schneller auf ihr Konto bringen wollen.

Die Quellen zu diesem Beitrag finden Sie im Quellenverzeichnis. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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