Glossar · Österreich und Deutschland
Zahlungsverzug
Zahlungsverzug ist eine rechtlich relevante Verzögerung einer geschuldeten Zahlung. Er setzt mehr voraus als den bloßen Status „offen“ in der Buchhaltung. Fälligkeit, Zugang, gegebenenfalls eine Mahnung und weitere Voraussetzungen sind nach dem anwendbaren Recht zu prüfen.
Begriffe auseinanderhalten
Fälligkeit beschreibt, wann Zahlung verlangt werden kann. Verzug betrifft die Folgen der verspäteten Leistung. Eine Zahlungszusage ist noch kein Zahlungseingang; ein Streit über die Leistung ist gesondert zu dokumentieren. Die Entscheidung, einen Inkassoauftrag anzunehmen, ersetzt die Prüfung der Anspruchsgrundlage nicht.
Einordnung nach Rechtsraum
In Deutschland kann eine Mahnung nach Fälligkeit den Verzug auslösen; daneben bestehen gesetzliche Ausnahmen und eine besondere 30-Tage-Regel. Gegenüber Verbrauchern greift diese Regel nur mit dem vorgesehenen Hinweis. Österreich kennt eigene Verzugsregeln. Übertragen Sie weder die deutsche 30-Tage-Regel noch einen pauschalen Monatsendbeginn ungeprüft auf österreichische Fälle.
Beispiel aus Unternehmenssicht
Eine Rechnung trägt ein Zahlungsziel, das mit dem Kunden so nicht vereinbart wurde. Die Buchhaltung markiert sie nach Ablauf als überfällig. Für eine Übergabe prüfen Sie zusätzlich Vertrag, Leistung und Zugang. Halten Sie fest, welche konkrete Tatsache den behaupteten Verzug begründet. Fehlende Belege werden ergänzt; das Datum wird nicht aus einem automatischen Status übernommen.
Häufige Fragen
Reicht eine unbezahlte Rechnung?
Sie ist ein Ausgangspunkt, beweist aber nicht allein alle Voraussetzungen des Verzugs.
Sind drei Mahnungen erforderlich?
Eine feste Anzahl von drei Mahnungen ist keine allgemeine Voraussetzung. Maßgeblich sind der konkrete Fall und die geltenden Verzugsregeln.
Was braucht incaseof.law dazu?
Nach AGB muss Verzug für den regulären Auftrag nachweisbar sein. Bereiten Sie Vertrag, Rechnung, Zugangsbelege und einen gegebenenfalls erforderlichen Mahnnachweis vor.
Weiterführende Themen
Quellen und Grundlagen
Inhaltlicher Stand: 23.09.2026. Verfahrensinformationen und unsere Vertragsbedingungen sind getrennte Grundlagen. Der konkrete Fall bleibt maßgeblich.
Ihr nächster Schritt
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