Glossar · Österreich und Deutschland
Mahnkosten: Mahnspesen und Mahngebühren
Mahnkosten sind Aufwendungen, die durch eine Zahlungsaufforderung entstehen. Mahnspesen und Mahngebühren werden im Geschäftsalltag häufig als Bezeichnungen dafür verwendet. Die Bezeichnung auf der Rechnung begründet jedoch noch keinen Anspruch auf Erstattung.
Begriffe auseinanderhalten
Eigene Kosten und ein gegenüber dem Schuldner ersatzfähiger Betrag sind auseinanderzuhalten. Eine interne Arbeitszeitpauschale ist nicht automatisch in jeder Höhe erstattbar. Auch ein vereinbarter Betrag muss an den geltenden Regeln gemessen werden. Inkassokosten eines externen Dienstleisters und eine gesetzliche Verzugspauschale sind weitere Kategorien, die nicht beliebig mehrfach angesetzt werden dürfen.
Einordnung nach Rechtsraum
Für Österreich verlangt der gesetzliche Ersatz zusätzlicher Betreibungskosten unter anderem notwendige, zweckentsprechende Maßnahmen und ein angemessenes Verhältnis zur Forderung. In Deutschland sind die Voraussetzungen eines Verzugsschadens zu prüfen. Gerade die Mahnung, die Verzug erst herbeiführt, darf nicht ohne diese zeitliche Prüfung als bereits entstandener Verzugsschaden behandelt werden.
Beispiel aus Unternehmenssicht
Ihre Buchhaltungssoftware fügt jeder Mahnstufe automatisch zehn Euro hinzu. Vor einer Übergabe kontrollieren Sie, welche Aufwendungen tatsächlich vorliegen, welche Vereinbarung gilt und ob Zahlungsverzug bereits bestand. Halten Sie Hauptforderung und jede Nebenposition separat fest. Ein automatischer Export ist kein Beleg für die rechtliche Berechtigung der Summe.
Häufige Fragen
Gibt es einen universellen festen Mahnbetrag?
Ein solcher Betrag lässt sich nicht aus dem Wort Mahnung ableiten. Maßgeblich sind Rechtsraum, Anspruchsgrundlage und konkreter Aufwand.
Was ist mit der 40-Euro-Pauschale?
Sie ist eine eigene gesetzliche Position für bestimmte Geschäftskonstellationen. Insbesondere die deutsche Anrechnung auf Rechtsverfolgungskosten ist zu beachten.
Wie dokumentiere ich die Position?
Speichern Sie Anlass, Datum, Betrag und Grundlage. Trennen Sie tatsächliche Aufwendungen von vertraglich oder gesetzlich behaupteten Ansprüchen.
Weiterführende Themen
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