Mahnung und Verzugszinsen · Österreich & Deutschland
Mahngebühren und Mahnspesen: Wie hoch dürfen sie in Deutschland und Österreich sein?
Mahngebühren in Deutschland, Mahnspesen in Österreich: was Sie pro Mahnung verlangen dürfen, wann 40 Euro Pauschale gelten und wo die Grenzen liegen.

Kurz erklärt
Eine feste gesetzliche Mahngebühr gibt es weder in Deutschland noch in Österreich. In Deutschland dürfen Sie ab Verzug nur tatsächliche Sachkosten wie Druck und Porto verlangen, für die erste Mahnung, die den Verzug erst auslöst, gar nichts. In Österreich müssen Mahnspesen notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sein. Zwischen Unternehmen steht Ihnen in beiden Ländern eine Pauschale von 40 Euro zu.
Was eine Mahnung kosten darf
- Verzug prüfenErsatzfähige Kosten entstehen erst ab Verzug
- Kosten belegenTatsächliche Sachkosten statt Fantasiepauschalen
- 40 Euro im B2BPauschale in beiden Ländern, nicht pro Mahnung
- Zinsen getrenntVerzugszinsen sind eine eigene Position
Gibt es eine gesetzliche Mahngebühr?
Nein. Weder das deutsche BGB noch das österreichische ABGB oder UGB legen einen festen Betrag pro Mahnung fest. Was es gibt, sind drei andere Ansprüche: den Ersatz der Kosten, die Ihnen durch den Verzug entstehen, eine Pauschale von 40 Euro zwischen Unternehmen und die Verzugszinsen. Jeder Betrag, den Sie auf eine Mahnung schreiben, muss sich auf einen dieser Ansprüche stützen.
Die Begriffe unterscheiden sich: In Deutschland spricht man meist von Mahngebühren oder Mahnkosten, in Österreich von Mahnspesen. Gemeint ist dasselbe, nämlich die Kosten der Mahnung selbst. Die Regeln dahinter sind aber verschieden, deshalb behandeln wir beide Länder getrennt.
Ein typischer Fehler steckt im Mahnprogramm: Dort ist für jede Mahnstufe automatisch ein Betrag hinterlegt, oft 5, 10 oder 15 Euro. Dass die Software ihn vorschlägt, macht ihn nicht zulässig. Prüfen Sie heute, welche Beträge Ihr System automatisch auf Mahnungen setzt.
Deutschland: Was dürfen Sie für eine Mahnung verlangen?
Erst der Verzug, dann die Kosten
Mahnkosten sind in Deutschland Verzugsschaden. Den gibt es nur, wenn der Kunde bereits im Verzug ist. Verzug tritt ein durch eine Mahnung nach Fälligkeit, durch ein vertraglich bestimmtes Zahlungsdatum oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist.
Daraus folgt: Die Mahnung, die den Verzug erst auslöst, bezahlt der Kunde nicht. Der Bundesgerichtshof hat 2025 bestätigt, dass Rechnung und verzugsbegründende Erstmahnung zu Ihrem eigenen Forderungsmanagement gehören. Ersatzfähig sind erst die Kosten danach.
Nur tatsächliche Sachkosten
Auch nach Eintritt des Verzugs dürfen Sie nur die tatsächlichen Sachkosten verlangen: Druck, Kuvert, Porto und Versand. Ihre Arbeitszeit und die Ihrer Mitarbeiter gehören nicht dazu, auch nicht, wenn Sie dafür eigenes Personal einsetzen. In einem Fall aus 2019 hat der Bundesgerichtshof für Druck, Kuvertierung, Frankierung und Versand einer Mahnung rund 0,76 Euro anerkannt und eine Mahnpauschale von 2,50 Euro gekippt, weil sie Personalkosten enthielt.
Eine Pauschale in Ihren AGB ist gegenüber Verbrauchern nur wirksam, wenn sie den typischen Schaden nicht übersteigt und dem Kunden ausdrücklich den Nachweis erlaubt, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Für die Praxis heißt das: Bei einem Brief bewegen Sie sich im Bereich von rund einem Euro, bei einer E-Mail entstehen kaum Sachkosten.
40 Euro zwischen Unternehmen
Ist Ihr Kunde kein Verbraucher, haben Sie bei Verzug zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale von 40 Euro. Das gilt auch für Abschlags- und Ratenzahlungen. Die Pauschale wird aber auf Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet: Sachkosten weiterer Mahnungen und später Inkassokosten kommen nicht obendrauf, sondern werden mit den 40 Euro verrechnet. Gegenüber Verbrauchern gibt es keine Pauschale.
Verzugszinsen
Die Zinsen sind eine eigene Position und laufen ab Verzug automatisch. Der Basiszinssatz liegt seit 01.07.2026 bei 1,52 Prozent. Gegenüber Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte darüber, also 6,52 Prozent, zwischen Unternehmen 9 Prozentpunkte darüber, also 10,52 Prozent pro Jahr. Den Rechenweg zeigt der Ratgeber Verzugszinsen berechnen in Deutschland.
Österreich: Was dürfen Sie an Mahnspesen verlangen?
Mahnspesen als Betreibungskosten
In Österreich beginnt der Verzug bereits mit Ablauf des Zahlungsziels, eine Mahnung ist dafür nicht nötig. Mahnspesen sind nach dem ABGB Betreibungskosten. Ersatzfähig sind die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Voraussetzung ist, dass der Schuldner den Verzug verschuldet hat. Wer nachweislich nie eine Rechnung erhalten hat, schuldet keine Mahnspesen.
Der OGH hat mehrfach starre Pauschalen gekippt: Mahnspesen von 20 bis 60 Euro ohne Rücksicht auf die Forderungshöhe, 20 Euro je Mahnung ohne Einschränkung auf ein angemessenes Verhältnis und zuletzt 36,50 Euro je Erinnerung, Mahnung und Androhung. Das waren AGB-Klauseln, die Richtung ist trotzdem klar. Laufende Mahnschreiben, die zur Zahlung nichts beitragen, sind nicht ersatzfähig. Halten Sie Mahnspesen niedrig, begründen Sie sie mit Porto und konkretem Aufwand und setzen Sie sie nicht automatisch für jede Erinnerung an.
Gegenüber Verbrauchern gilt zusätzlich das Konsumentenschutzgesetz: Vereinbart der Kunde nach Verzugseintritt, Betreibungskosten zu zahlen, müssen diese gesondert und aufgeschlüsselt ausgewiesen und zur Einbringung notwendig sein.
40 Euro nach dem UGB
Zwischen Unternehmern können Sie bei verspäteter Zahlung einen Pauschalbetrag von 40 Euro als Entschädigung für Betreibungskosten verlangen. Dafür müssen Sie weder Kosten nachweisen noch ein Verschulden des Schuldners. Kosten, die über die 40 Euro hinausgehen, können Sie nach dem ABGB zusätzlich verlangen, wenn sie notwendig und angemessen sind.
Höchstsätze für Inkassoinstitute
Für Inkassoinstitute gibt es eine eigene Verordnung mit Höchstsätzen. Sie staffelt nach Forderungshöhe und Schritt, etwa Bearbeitung, erste und zweite Mahnung, Evidenzhaltung oder Ratenvereinbarung. Die Höchstsätze sind eine Obergrenze, kein Anspruch: Der Schuldner ersetzt nur, was im Einzelfall notwendig und angemessen war.
Verzugszinsen
Gegenüber Verbrauchern betragen die gesetzlichen Zinsen 4 Prozent pro Jahr. Zwischen Unternehmern sind es 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, maßgeblich ist der Wert am ersten Tag des Halbjahres. Am 1. Juli 2026 lag der Basiszinssatz bei 1,53 Prozent, für das zweite Halbjahr 2026 ergibt das 10,73 Prozent. Am 16.09.2026 ist der Basiszinssatz auf 2,03 Prozent gestiegen; das wirkt sich erst auf das Halbjahr ab 1. Jänner 2027 aus. Ist der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich, bleibt es bei 4 Prozent. Mehr dazu im B2B-Leitfaden zu Verzugszinsen in Österreich.
Was darf ich verlangen? Die Übersicht
| Position | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|
| Gesetzliche Mahngebühr pro Mahnung | keine | keine |
| Mahnung, die den Verzug auslöst | nicht ersatzfähig | meist nicht nötig, Verzug mit dem vereinbarten Zahlungstag |
| Eigene Mahnungen nach Verzugseintritt | nur Sachkosten wie Druck und Porto | angemessene Mahnspesen bei verschuldetem Verzug |
| Eigene Arbeitszeit | nicht ersatzfähig | keine starren Pauschalen, nur notwendige Kosten |
| Pauschale zwischen Unternehmen | 40 Euro, angerechnet auf Rechtsverfolgungskosten | 40 Euro, höhere Kosten zusätzlich nach ABGB |
| Inkassokosten | höchstens Anwaltsvergütung nach RVG | notwendig und angemessen, Obergrenze Höchstsätze-Verordnung |
| Verzugszinsen Verbraucher | Basiszinssatz plus 5 Punkte, 2. Halbjahr 2026: 6,52 % | 4 % pro Jahr |
| Verzugszinsen Unternehmen | Basiszinssatz plus 9 Punkte, 2. Halbjahr 2026: 10,52 % | Basiszinssatz plus 9,2 Punkte, 2. Halbjahr 2026: 10,73 % |
Drucken Sie diese Tabelle aus und gleichen Sie sie mit den Einstellungen Ihres Mahnprogramms ab.
Beispiel: 800 Euro, zwei Mahnungen, zwei Länder
Beispiel: Ein Getränkegroßhändler liefert an einen Gastronomiebetrieb Ware für 800 Euro. Vertraglich vereinbart ist Zahlung bis 01.09.2026. Der Kunde zahlt nicht, der Großhändler mahnt am 15.09. und am 01.10., die Zahlung kommt am 31.10.2026, also 60 Tage zu spät.
| Position | Deutsches Recht | Österreichisches Recht |
|---|---|---|
| Hauptforderung | 800,00 Euro | 800,00 Euro |
| Verzugszinsen für 60 Tage | 13,83 Euro (10,52 %) | 14,11 Euro (10,73 %) |
| Pauschale zwischen Unternehmen | 40,00 Euro | 40,00 Euro |
| Eigene Mahnkosten | in der Pauschale enthalten | in der Pauschale enthalten |
| Zusätzlich zur Rechnung | 53,83 Euro | 54,11 Euro |
Wäre der Kunde ein Verbraucher, sähe die Rechnung anders aus. Nach deutschem Recht gäbe es keine Pauschale, die Zinsen lägen bei 8,57 Euro, und für die beiden Mahnungen kämen nur die Sachkosten dazu, bei Briefen rund ein Euro je Mahnung. Weil der Zahlungstermin vereinbart war, löst hier keine der beiden Mahnungen den Verzug erst aus. Nach österreichischem Recht lägen die Zinsen bei 4 Prozent, also 5,26 Euro, dazu angemessene Mahnspesen, wenn der Kunde den Verzug verschuldet hat.
Das Beispiel zeigt: Bei Geschäftskunden ist die Pauschale der größte Posten. Vergessen Sie sie nicht, aber verlangen Sie sie nur einmal pro Forderung.
So weisen Sie Mahngebühren richtig aus
Eine korrekte Mahnung trennt jede Position. So gehen Sie vor:
- Hauptforderung mit Rechnungsnummer und Fälligkeitsdatum nennen
- Verzugszinsen mit Zeitraum, Zinssatz und Betrag ausweisen
- bei Geschäftskunden die Pauschale von 40 Euro einmal pro Forderung ansetzen, nicht pro Mahnung
- in Deutschland für die erste, verzugsbegründende Mahnung keine Kosten verlangen
- weitere Kosten nur mit Grund und Betrag nennen, etwa Porto
- neue Zahlungsfrist mit konkretem Datum setzen
Eine formal saubere Mahnung mit getrennten Hinweisen für Deutschland und Österreich erstellt der Mahnungs-Generator. Prüfen Sie außerdem die Kostenklausel in Ihren AGB, bevor Sie sich gegenüber Kunden darauf berufen.
Was gilt, wenn Sie ein Inkassoinstitut beauftragen?
Bleibt die Zahlung nach Ihren Mahnungen aus, sind weitere eigene Mahnungen selten sinnvoll. Wie viele Mahnungen in Österreich vor der Übergabe üblich sind, zeigt der Ratgeber Wie viele Mahnungen bis Inkasso in Österreich?. Ab diesem Punkt entstehen Inkassokosten, die der säumige Schuldner im gesetzlich zulässigen Rahmen tragen muss. In Deutschland ist der Ersatz auf die Anwaltsvergütung begrenzt, bei Kleinbeträgen ist das besonders wenig, wie der Beitrag Inkasso für Kleinbeträge vorrechnet. In Österreich gelten die Höchstsätze der Verordnung und der Maßstab des ABGB.
Bei incaseof.law geht die Hauptforderung zu 100 % an Sie. Einzug und Dauer sind nicht garantiert. Im regulären außergerichtlichen Inkasso entstehen Ihnen keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt, und es gibt keine Erfolgsprovision auf Ihre Hauptforderung. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben. Welche Position wer trägt, zeigt die Seite Inkassokosten.
Häufige Fragen
Darf ich für die erste Mahnung eine Gebühr verlangen?
In Deutschland nicht, wenn diese Mahnung den Verzug erst auslöst. Ersatzfähig sind nur Kosten nach Verzugseintritt. In Österreich beginnt der Verzug schon mit Ablauf des Zahlungsziels, Mahnspesen sind dort ab der ersten Mahnung möglich, wenn sie notwendig und angemessen sind und der Kunde den Verzug verschuldet hat.
Sind 5 Euro Mahngebühr in Deutschland zulässig?
Als Pauschale meist nicht. Der Bundesgerichtshof hat schon eine Mahnpauschale von 2,50 Euro gekippt, weil sie Personalkosten enthielt. Ersatzfähig sind nur Sachkosten wie Druck und Porto, in dem entschiedenen Fall rund 0,76 Euro pro Mahnung.
Wie oft darf ich die 40-Euro-Pauschale verlangen?
Einmal pro Forderung, die in Verzug ist, nicht pro Mahnung. In Deutschland gilt das ausdrücklich auch für Abschlags- und Ratenzahlungen. Die Pauschale gibt es in beiden Ländern nur zwischen Unternehmen.
Gilt die 40-Euro-Pauschale auch gegenüber Privatkunden?
Nein. In Deutschland setzt sie voraus, dass der Schuldner kein Verbraucher ist, in Österreich gilt sie nur für Geschäfte zwischen Unternehmern. Gegenüber Privatkunden bleiben Verzugszinsen und tatsächlich entstandene, angemessene Kosten.
Darf ein Inkassobüro mehr verlangen als ich für eine Mahnung?
Ja, Inkassokosten sind eine eigene Position. In Deutschland sind sie bis zur Höhe der Anwaltsvergütung erstattungsfähig, in Österreich bis zu den Höchstsätzen der Verordnung. Der Schuldner muss aber nur ersetzen, was notwendig und angemessen war.
Was ist der Unterschied zwischen Mahngebühren und Verzugszinsen?
Verzugszinsen gleichen aus, dass Ihnen das Geld fehlt, und laufen ab Verzug automatisch nach Tagen. Mahngebühren und Mahnspesen sind Kosten für konkrete Maßnahmen wie ein Mahnschreiben. Beide Positionen werden getrennt ausgewiesen.
Quellen und Einordnung
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 288 BGB: Verzugszinsen und Pauschale
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.06.2019, VIII ZR 95/18: Mahnpauschale
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, § 1333 ABGB: Betreibungskosten
- Unternehmensgesetzbuch, § 458 UGB: Pauschalbetrag von 40 Euro
- Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996
Quellenstand: 7. Oktober 2026. Beispiele sind eigene, vereinfachte Darstellungen.
Übergeordnetes Thema: Alle Ratgeber.
Mahnen Sie nicht zum dritten Mal
Übergeben Sie fällige, unbestrittene Forderungen, sobald Ihre Mahnung ohne Zahlung bleibt. Die weiteren Mahnstufen übernimmt das Fallteam.
Inkassokosten ansehenIm regulären außergerichtlichen Inkasso entstehen Ihnen keine Kosten von incaseof.law, auch wenn der Schuldner nicht zahlt, und es gibt keine Erfolgsprovision auf Ihre Hauptforderung. Gerichtsgebühren und in Österreich die Übermittlungsentgelte von MANZ fallen nur an, wenn Sie das gerichtliche Verfahren freigeben. Einzug und Dauer sind nicht garantiert; Ausnahmen und die Anrechnung von Teilzahlungen stehen unter Kosten und Leistungsumfang.