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Staatlich geprüftes Inkassoinstitut § 118 GewO 1994 · GISA 32140156

Glossar · Österreich und Deutschland

Verzugszinsen

Verzugszinsen sind Zinsen auf eine Geldschuld für einen Zeitraum, in dem die Voraussetzungen des Zahlungsverzugs vorliegen. Ihre Berechnung hängt vom anwendbaren Recht, der Art des Geschäfts, einer wirksamen Vereinbarung und dem jeweiligen Zeitraum ab.

Beauftragung und Annahme nach AGB.

Begriffe auseinanderhalten

Die Hauptforderung vergütet die ursprüngliche Leistung. Verzugszinsen betreffen die verspätete Zahlung; Mahn- und Inkassokosten sind weitere mögliche Positionen mit eigenen Voraussetzungen. Addieren Sie diese Beträge nicht ohne getrennte Grundlage. Ein Zinssatz ist ein Jahreswert, kein pauschaler Aufschlag für jede Mahnung.

Einordnung nach Rechtsraum

Deutschland unterscheidet insbesondere Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung von anderen Geldschulden. Österreich hat eigene Regeln für unternehmerische Geschäfte und für Fälle außerhalb dieses Bereichs; beim höheren UGB-Zinssatz spielt auch die Verantwortlichkeit für den Verzug eine Rolle. Der österreichische Halbjahresbezug darf nicht durch jeden zwischenzeitlichen Basiszinswechsel ersetzt werden.

Beispiel aus Unternehmenssicht

Eine Rechnung bleibt über den Jahreswechsel offen. Dokumentieren Sie den tatsächlichen Verzugsbeginn und teilen Sie den Zeitraum an relevanten Zinsänderungen. Eine Teilzahlung verändert die Berechnungsgrundlage erst entsprechend ihrer rechtlichen Zuordnung. Der Zinsrechner veranschaulicht Zeiträume; eine komplexe Zahlungsanrechnung muss zusätzlich geprüft werden.

Häufige Fragen

Ab welchem Tag entstehen Zinsen?

Erst ab dem maßgeblichen Verzug. Das Rechnungsdatum allein bestimmt diesen Zeitpunkt nicht.

Wird derselbe Satz für den gesamten Fall verwendet?

Bei einem variablen gesetzlichen Bezug können mehrere Zinsperioden relevant sein. Historische Tage werden nicht mit einem späteren Satz überschrieben.

Wer erhält eingezogene Zinsen?

Das hängt auch vom Inkassovertrag ab. Bei incaseof.law werden Zinsen nach den AGB abgetreten; Zinshöhe und Auszahlung an den Auftraggeber sind getrennte Fragen.

Quellen und Grundlagen

Inhaltlicher Stand: 23.09.2026. Verfahrensinformationen und unsere Vertragsbedingungen sind getrennte Grundlagen. Der konkrete Fall bleibt maßgeblich.

Ihr nächster Schritt

Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor und nutzen Sie die bestehende Registrierung. Bei Fragen zum Leistungsumfang können Sie uns über die Kontaktseite erreichen.

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