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Österreich
Wann mahnen?
Prüfen Sie die Fälligkeit aus Vertrag und Leistung. Es besteht keine allgemeine Pflicht zu drei Mahnungen. WKO: Zahlungsverzug
Welche Verjährungsfrist?
Forderungen für geschäftliche Lieferungen, Arbeiten und sonstige Leistungen verjähren regelmäßig in drei Jahren. RIS: gesetzliche Grundlage Der Beginn knüpft grundsätzlich an die Fälligkeit an, nicht pauschal an das Jahresende. Bei Werklohn können Rechnungslegung und deren objektive Möglichkeit entscheidend sein; verspätete Rechnungsstellung verschiebt den Beginn nicht beliebig. OGH: Fristbeginn
Stoppt eine Mahnung die Frist?
Eine bloße Mahnung unterbricht die Verjährung nicht. Relevant können ein Anerkenntnis oder eine rechtzeitig erhobene und gehörig fortgesetzte Klage sein. RIS: Unterbrechung